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   KG, 06.03.2007 - 2/5 Ws 246/06 REHA   

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KG, 06.03.2007 - 2/5 Ws 246/06 REHA (https://dejure.org/2007,15906)
KG, Entscheidung vom 06.03.2007 - 2/5 Ws 246/06 REHA (https://dejure.org/2007,15906)
KG, Entscheidung vom 06. März 2007 - 2/5 Ws 246/06 REHA (https://dejure.org/2007,15906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer strafrechtlichen Rehabilitierung für Sanktionen der DDR; Strafrechtliche Rehabilitierung im Hinblick auf eine Einweisung durch Organe der DDR in einen Jugendwerkhof ; Prozesskostenhilfe im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einweisung in Jugendwerkhof

  • Judicialis

    StrRehaG § 1 Abs. 1; ; StrRehaG § 2 Abs. 1; ; StrRehaG § 2 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 424
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 15.12.2004 - 5 Ws 169/04

    Rehabilitierung wegen Strafverurteilung in der ehemaligen DDR: Einweisung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06
    Der Beschluß des Senats vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - (ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469) läßt sich auch dann nicht auf einen der anderen Jugendwerkhöfe der ehemaligen DDR übertragen, wenn die tatsächlichen Unterbringungsverhältnisse denen in Torgau gleichkommen.

    Denn mit der Einweisung in einen Jugendwerkhof ist eine Freiheitsentziehung im weiteren Sinne angeordnet worden (vgl. OLG Naumburg OLG-NL 1996, 70-71 = NJ 1996, 157 = VIZ 1996, 303; Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469; VIZ 1997, 663; Beschluß vom 27. Mai 2003 - 5 Ws 102/03 REHA -).

    Diese Sonderzuständigkeit, auch die Aufnahme im Einzelfall anzuordnen, hatte sich das Ministerium in § 2 Abs. 3 Satz 4 ausschließlich für den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau vorbehalten (vgl. Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469).

    Eine Ausnahme hat der Senat ausschließlich für den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau angenommen, weil diesem unter den Jugendwerkhöfen eine Sonderstellung als außerordentliches Disziplinierungsmittel zukam (vgl. Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469).

    Der Beschluß des Senats vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - (ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469) ist keineswegs nur darauf gestützt, daß jeder Untergebrachte dort menschenunwürdig behandelt worden ist - also auf eine rein tatsächliche Betrachtungsweise, wie es die Generalstaatsanwaltschaft und ihr folgend das Landgericht mit der Formulierung, der Entscheidung des Senats liege eine "Behauptung" zugrunde, anzunehmen scheinen.

  • KG, 11.04.1997 - 5 Ws 568/96
    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06
    Denn mit der Einweisung in einen Jugendwerkhof ist eine Freiheitsentziehung im weiteren Sinne angeordnet worden (vgl. OLG Naumburg OLG-NL 1996, 70-71 = NJ 1996, 157 = VIZ 1996, 303; Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469; VIZ 1997, 663; Beschluß vom 27. Mai 2003 - 5 Ws 102/03 REHA -).

    c) Es ist anerkannten Rechts, daß die Unterbringung eines Jugendlichen in einem Jugendwerkhof der ehemaligen DDR in der Regel keine rehabilitierungsfähige Freiheitsentziehung im Sinne der StrRehaG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 2 Abs. 1 S. 2 darstellt, wenn nicht erkennbar ist, daß die Einweisung im Einzelfall sachfremden Zwecken gedient hat (vgl. OLG Naumburg aaO; Senat VIZ 1997, 663).

  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06
    Das Prozeßkostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern den Zugang dazu ermöglichen; daher darf die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht in das Prozeßkostenhilfeverfahren vorverlagert werden (vgl. Senat, Beschluß vom 22. März 2006 - 5 Ws 70/06 Vollz - Fischer in Musielak, ZPO 4. Auflage, § 114 Rdn. 20).
  • OLG Naumburg, 05.12.1995 - 1 Ws Reh 185/95
    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06
    Denn mit der Einweisung in einen Jugendwerkhof ist eine Freiheitsentziehung im weiteren Sinne angeordnet worden (vgl. OLG Naumburg OLG-NL 1996, 70-71 = NJ 1996, 157 = VIZ 1996, 303; Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469; VIZ 1997, 663; Beschluß vom 27. Mai 2003 - 5 Ws 102/03 REHA -).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06
    Insbesondere ist die Durchentscheidung schwieriger und ungeklärter Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen der damit verbundenen Benachteiligung unbemittelter Rechtsschutzsuchender verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936, 1937).
  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    (2) Die Unterbringung in einem Jugendwerkhof und einem geschlossenen Durchgangsheim stellt nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen dar (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. Dezember 1995 - 1 Ws Reh 185/95 -, juris, Rn. 7 ff.; KG, Beschluss vom 6. März 2007 - 2/5 Ws 246/06 REHA -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ws Reha 10/08 -, juris, zur Unterbringung in einem Jugendwerkhof, Rn. 19, sowie einem "geschlossenen" Durchgangsheim mit festgelegtem Tagesablauf, Rn. 13).
  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines

    Soweit der Senat in der zitierten Entscheidung, die ausdrücklich nur den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau betraf, (auch) die Unterbringungssituation in die Beurteilung der Rechtsstaatswidrigkeit einbezogen hat, lässt sich hieraus nicht die Schlussfolgerung ziehen, ein Rehabilitierungsanspruch sei bereits dann gegeben, wenn die tatsächlichen Verhältnisse in einem anderen Jugendwerkhof oder in einem Kinderheim denen im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau entsprachen oder nahe kamen (vgl. Senat NJ 2007, 424).

    (1) Nach dem zitierten Beschluss sind Einweisungen in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau unabhängig von den Gründen für die Anordnung deshalb regelmäßig mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar, weil dieser Einrichtung unter den Jugendwerkhöfen eine Sonderstellung als außerordentliches Disziplinierungsmittel zukam (vgl. § 2 Abs. 3 der Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965) und ein stets rechtsstaatswidriges Einweisungsverfahren mit einer gezielt rechtsstaatswidrigen Vollzugspraxis zusammentraf, die durch gewollt besondere Härte und Menschenverachtung der "Erziehung" sowie völlige rechtliche und tatsächliche Entmündigung des jungen Menschen gekennzeichnet war (vgl. Senat NJ 2007, 424; Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und 26. Oktober 2010 - 2 Ws 526/10 REHA -):.

    Während das Aufnahmeverfahren im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau unabhängig von dem Verhalten des Jugendlichen stets mit einem dreitägigen Isolierungsarrest begann, setzte die Isolierung in anderen Spezialheimen nach der (nur für den Dienstgebrauch erlassenen) "Ordnung über die zeitweilige Isolierung von Minderjährigen aus disziplinarischen Gründen in den Spezialheimen der Jugendhilfe" vom 1. Dezember 1967 jeweils einen konkreten und gewichtigen disziplinarischen Anlass - wie etwa "besonders schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die Heimordnung" - voraus (vgl. Senat NJ 2007, 424; Beschluss vom 20. September 2011 - 2 Ws 211/11 REHA -).

  • OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Die jeweils im Einzelfall vorzunehmende Prüfung muss ergeben, dass die konkrete Einweisung sachfremden Zwecken gedient hat (vgl. KG NJ 2007, 424).

    Damit sind die Bedingungen der Unterbringung für die Frage der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme aber grundsätzlich nicht maßgebend (vgl. Seite 4 KG Berlin, NJ 2007, 424).

  • OLG Naumburg, 22.10.2010 - 2 Ws Reh 8/10

    Unzulässigkeit eines an das örtlich unzuständige Gericht gestellten

    Auch Spezialheime der Jugendhilfe der DDR, insbesondere die Jugendwerkhöfe, waren u.U. derart abgeschlossen (KG, Beschluss vom 6. März 2007, 2/5 Ws 246/06 REHA - zitiert in juris Rn. 4 m.w.N.; OLG Jena, Beschluss vom 21. Juli 2008, 1 Ws Reha 10/08 - zitiert in juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 22.10.2010 - 2 Ws (Reh) 8/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Beschwerdeentscheidung nach Sachentscheidung

    Auch Spezialheime der Jugendhilfe der DDR, insbesondere die Jugendwerkhöfe, waren u.U. derart abgeschlossen (KG, Beschluss vom 6. März 2007, 2/5 Ws 246/06 REHA - zitiert in juris Rn. 4 m.w.N.; OLG Jena, Beschluss vom 21. Juli 2008, 1 Ws Reha 10/08 - zitiert in juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 20.11.2018 - 1 Reha Ws 42/17

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Damit sind die Bedingungen der Unterbringung für die Frage der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme aber grundsätzlich nicht maßgebend (vgl. KG Berlin, NJ 2007, 424).
  • OLG Dresden, 14.09.2020 - 1 Reha Ws 20/20

    Rehabilitierung des Betroffenen wegen der Unterbringung in einem Jugendwerkhof zu

    Die jeweils im Einzelfall vorzunehmende Prüfung muss ergeben, dass die konkrete Einweisung sachfremden Zwecken gedient hat (vgl. nur KG, NJ 2007, 424, m.w.N.), wobei nach dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes allein die jeweiligen behördlichen Entscheidungen einer Überprüfung unterliegen.
  • LG Frankfurt/Oder, 10.06.2013 - 41 BRH 172/09

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinderheim

    Der Recherchebericht enthält über die - im Übrigen bekannten -Unterbringungsverhältnisse hinaus keine (ausreichenden) Ausführungen dazu, inwieweit auch in dem Durchgangsheim B. ein systematischer Umerziehungsprozess durch ideologische Indoktrination, bedingungslose Unterwerfung und von Anfang an beabsichtigte, systematische (!) Missachtung der Persönlichkeitsrechte der Heiminsassen stattfand (vgl. insoweit für den GJWH Torgau KG Berlin, NJ 2005, 469; dass., NJ 2007, 424f.).
  • OLG Naumburg, 02.11.2011 - 2 Ws (Reh) 276/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Kindes in einem

    Die Situation in Heimen der Bundesrepublik war zur damaligen Zeit nicht durchgreifend anders (KG, Beschluss vom 6. März 2007, 2/5 Ws 246/06 REHA - zitiert in juris Rdn. 11; Kühnast ZRP 2008, 33).
  • OLG Dresden, 21.12.2017 - 1 Reha Ws 40/17
    Die Bedingungen der Unterbringung sind für die Frage der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme grundsätzlich nicht maßgeblich (vgl. KG Berlin NJ 2007, 424).
  • OLG Dresden, 09.11.2020 - 1 Reha Ws 22/20

    Kein Anspruch auf strafrechtliche Rehabilitierung wegen Heimunterbringung;

  • OLG Dresden, 09.01.2023 - 1 Reha Ws 17/22
  • LG Berlin, 11.06.2020 - (551 Rh) 152/17
  • OLG Dresden, 22.11.2019 - 1 Reha Ws 43/19

    Gerichtliche Überprüfung der Einweisung einer Jugendlichen in einen Jugendwerkhof

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