Rechtsprechung
   BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51, 1 BvL 2/53   

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https://dejure.org/1954,6
BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51, 1 BvL 2/53 (https://dejure.org/1954,6)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1954 - 1 BvL 9/51, 1 BvL 2/53 (https://dejure.org/1954,6)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - 1 BvL 9/51, 1 BvL 2/53 (https://dejure.org/1954,6)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Ärztliches Berufsgericht

  • opinioiuris.de

    Ärztliches Berufsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landeszuständigkeit für Verfassung und Verfahren der Berufsgerichtsbarkeit für die Angehörigen der Heilberufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 74
  • NJW 1955, 17
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
    Dies ist jedoch, wie schon in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 58 [89] - 1 BvR 147/52 -) gesagt ist, in der vorgesehenen Weise nicht durchgeführt worden.
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Die standesrechtliche Reglementierung der ärztlichen Berufsausübung unterliegt der Gesetzgebungskompetenz der Länder (arg. e Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG; vgl. BVerfGE 4, 74 ; 68, 319 ; 102, 126 ; vgl. auch Lipp, in: Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 7. Aufl. 2015, Kap. II Rn. 5), deren Heilberufe- und Kammergesetze die jeweilige Landesärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts ermächtigen, die ärztlichen Berufspflichten in einer Satzung (Berufsordnung) zu regeln.
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits wiederholt Gesetze und Verordnungen, die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes von der nationalsozialistischen Reichsregierung erlassen worden waren, angewendet und dadurch zu erkennen gegeben, daß es sie nicht schon aus diesem Grunde für nichtig hält; so z.B. die Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung vom 20. März 1935 (BVerfGE 2, 307) und die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (BVerfGE 4, 74 [86]).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit gilt aber nicht ausnahmslos (vgl. BVerfGE 4, 74 ); die Öffentlichkeit kann aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls auch dort ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wo sie nach der Verfassung grundsätzlich geboten ist (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53, 2 BvQ 2/53   

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https://dejure.org/1953,77
BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53, 2 BvQ 2/53 (https://dejure.org/1953,77)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53, 2 BvQ 2/53 (https://dejure.org/1953,77)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1953 - 2 BvQ 1/53, 2 BvQ 2/53 (https://dejure.org/1953,77)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 3, 52
  • NJW 1954, 70 (Ls.)
  • DVBl 1954, 410
  • DÖV 1954, 61
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52

    Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
    Aus diesem Grund darf das Gericht von seiner Befugnis nach § 32 BVerfGG nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. auch Beschluß vom 27. November 1951 -- 1 BvF 2/51 -- BVerfGE 1, 85, und Urteil vom 14. Januar 1953 -- 1 BvQ 11/52 -- BVerfGE 2, 103).
  • BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51

    Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
    Aus diesem Grund darf das Gericht von seiner Befugnis nach § 32 BVerfGG nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. auch Beschluß vom 27. November 1951 -- 1 BvF 2/51 -- BVerfGE 1, 85, und Urteil vom 14. Januar 1953 -- 1 BvQ 11/52 -- BVerfGE 2, 103).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Bei der Entscheidung über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen an öffentliche Bedienstete haben die Länder Bundestreue zu wahren und deshalb auf das gesamte Finanzgefüge von Bund und Ländern Rücksicht zu nehmen (BVerfGE 3, 52 [57]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Er bindet Bund und Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen in der Art und Weise der Ausübung dieser Kompetenzen, indem er fordert, daß sich Bund und Länder in gewissen Grenzen wechselseitig helfen (vgl. BVerfGE 1, 117 [131]), daß sie sich eines Mindestmaßes an fairem Verhandlungsstil, wo immer sie zusammenarbeiten müssen, befleißigen (vgl. BVerfGE 12, 205 [255]), daß sie den anderen Teil nicht in die Verlegenheit bringen, vertragsbrüchig zu werden, oder daran hindern, seine Kompetenzen in Freiheit wahrnehmen zu können (BVerfGE 6, 309 [328, 361 f.]; 8, 122 [138 ff.]), daß sie unterlassen, was in seiner Auswirkung zu unzumutbaren Belastungen der Finanzkraft einzelner Länder (oder des Bundes) oder zur empfindlichen Störung oder Zerrüttung des Gesamtgefüges der Haushalte von Bund und Ländern führen würde (BVerfGE 3, 52 [57]; 4, 115 [140]).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Die Länder haben ebenso wie der Bund die verfassungsrechtliche Pflicht, dem Wesen des sie verbindenden verfassungsrechtlichen "Bündnisses" entsprechend zusammenzuwirken und zu seiner Festigung und zur Wahrung der wohlverstandenen Belange des Bundes und der Glieder beizutragen (BVerfGE 1, 299 [315]; s. auch BVerfGE 1, 117 [131]; 3, 52 [57]).
  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG auslöst, ist bei der Prüfung ihrer Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 3, 52 ; 82, 310 ).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Allen Anträgen, über die das Bundesverfassungsgericht bisher im Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 entschieden hat, lag ein Verfassungsrechtsverhältnis zwischen Bund und Land zugrunde, aus dem sich der im Klageweg geltend gemachte Anspruch möglicherweise ergeben konnte (vgl. BVerfGE 1, 14 [30]; 3,52 [55]; 4, 115 [122]; 6, 309 [323, 328]; 8, 122 [128 f.]; 11, 6 [13]; Fernsehurteil vom 28. Februar 1961, C I, E III).

    In der Rechtsprechung des Gerichts ist die Bundestreue bisher herangezogen worden bei der Ausschöpfung von Kompetenzen (vgl. BVerfGE 1, 117 [131]; 3, 52 [57]; 4,115 [140]; Fernsehurteil vom 28. Februar 1961, D II 7b, E I 4 d), bei der Herstellung eines Einverständnisses, an das das Gesetz rechtliche Folgen knüpft (vgl. BVerfGE 1, 299 [315]), bei der Erfüllung der Bund und Ländern gemeinsamen Pflicht zur Bewahrung und Herstellung der grundgesetzlichen Ordnung in allen Teilen und Ebenen des Gesamtstaates (vgl. BVerfGE 8, 122 [138 ff.]), schließlich bei der Gestaltung der Verhandlungen, die im Bereich der Gleichordnung von Bund und Ländern zu einem Vertrag führen sollten (Fernsehurteil E II).

  • BVerfG, 09.06.2020 - 1 BvR 1230/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen coronabedingte Beschränkungen des

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG auslöst, ist bei der Prüfung ihrer Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 3, 52 ; 82, 310 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    a) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG auslöst, ist bei der Prüfung ihrer Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 [44]; 3, 52 [55]; st.Rspr.; zuletzt Urteil vom 12. Oktober 1989, NJW 1989, S. 3147).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung ist ein strenger Maßstab anzulegen; die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwerwiegend sein, daß sie den Erlaß einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (56)).

    Das Bundesverfassungsgericht darf in Sonderheit von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); Beschluß des Zweiten Senats vom 29. März 1977 - 2 BvE 1/77 - = BVerfGE 44, 245 (248)).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62

    Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

    Die verfassungsrechtliche Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten -- hier des Bundes gegenüber dem Land Hessen -- käme erst und nur ins Spiel, wenn zwischen dem Bund und dem Land ein konkretes verfassungsrechtliches Verhältnis bestünde, aus dem sich ein Recht des Bundes ergäbe, von dem der Bund in Rücksicht auf die Pflicht zu bundestreuem Verhalten einen bestimmten Gebrauch nicht machen darf oder auf Grund dessen der Bund in bestimmter Weise vorgehen muß (vgl. BVerfGE 1, 117 [131]; 1, 299 [315 f.]; 3, 52 [57]; 4, 115 [141]; 6, 309 [361 f.]; 8, 122 [138]; 12, 205 [249, 254 ff.]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren meist weitreichende Folgen auslöst, insbesondere dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn mit der einstweiligen Anordnung eine Rechtsnorm außer Vollzug gesetzt werden oder - wie hier - ein Eingriff des Gerichts in die Regierungsfunktionen erfolgen soll (vgl. zu Letzterem insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 10. Dezember 1953 - 2 BvQ 1/53,2 BvR 2/53, BVerfGE 3, 52 = juris, Rn. 14, und vom 27. Juli 1964 - 2 BvR 230/64, BVerfGE 18, 151 = juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

  • BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13

    Gemeindegebietsreform

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
  • BVerfG, 01.10.1963 - 1 BvR 415/63

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.07.1969 - VerfGH 12/69

    Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch den Zusammenschluss von

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Rechtsprechung
   BFH, 23.03.1953 - I 2/53 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,866
BFH, 23.03.1953 - I 2/53 U (https://dejure.org/1953,866)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1953 - I 2/53 U (https://dejure.org/1953,866)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1953 - I 2/53 U (https://dejure.org/1953,866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnungsfähigkeit von Verlusten bei einer Körperschaft in folgenden Veranlagungsabschnitten - Fehlen der Auswirkung im Entstehungsabschnitt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 329
  • BStBl III 1953, 130
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.02.1951 - IV 44/50 S

    Ermessen des Finanzgerichts im Berufungsverfahren gegen Steuerbescheide -

    Auszug aus BFH, 23.03.1953 - I 2/53 U
    Die Rechtslage ist hier anders wie im Falle der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 44/50 S vom 2. Februar 1951, BStBl. III S. 55 (Verbrauchsbesteuerung), wo der Verlust im Rahmen des § 33 EStG berücksichtigt werden konnte.
  • BFH, 16.01.1951 - I 46/50 U

    Erhöhung der Körperschaftsteuer bei Schachteldividenden - Schachteldividende zur

    Auszug aus BFH, 23.03.1953 - I 2/53 U
    Siehe auch Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 46/50 vom 16. Januar 1951, BStBl. III S. 63.
  • RFH, 16.10.1940 - VI 368/40
    Auszug aus BFH, 23.03.1953 - I 2/53 U
    Es liegen hier die gleichen Verhältnisse vor wie in der Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI 368/40 vom 16. Oktober 1940, RStBl.
  • BFH, 08.05.1951 - IV 319/50 U

    Ermittlung des Einkommenssteuersatzes bei einem nichtausgeglichenen Verlust und

    Auszug aus BFH, 23.03.1953 - I 2/53 U
    Er ist in gleicher Weise wie die übrigen Sonderausgaben bei Ermittlung des Einkommens durch entsprechende Minderung des Gesamtbetrages der Einkünfte zu berücksichtigen (Gutachten des Bundesfinanzhofs I D 4/50 S vom 25. Januar 1951, Bundessteuerblatt - BStBl. - III S. 68; Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 319/50 U vom 8. Mai 1951, BStBl. III S. 134).
  • BFH, 25.01.1951 - I D 4/50

    Umfang des Begriffs des Einkommens i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 EstG - Gewinn und

    Auszug aus BFH, 23.03.1953 - I 2/53 U
    Er ist in gleicher Weise wie die übrigen Sonderausgaben bei Ermittlung des Einkommens durch entsprechende Minderung des Gesamtbetrages der Einkünfte zu berücksichtigen (Gutachten des Bundesfinanzhofs I D 4/50 S vom 25. Januar 1951, Bundessteuerblatt - BStBl. - III S. 68; Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 319/50 U vom 8. Mai 1951, BStBl. III S. 134).
  • BFH, 17.02.1961 - VI 243/60 U

    Einstufung des Verlustabzugs als Wahlrecht

    Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Körperschaft für diesen Veranlagungszeitraum der Mindestbesteuerung unterworfen worden ist (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs I 2/53 U vom 23. März 1953, BStBl 1953 III S. 130, Slg. Bd. 57 S. 329).
  • Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 27.06.1986 - KVVG II 5/86
    Das erkennende Gericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der kirchliche Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass Streitigkeiten im kirchlichen Raum in der Regel auf andere Weise und durch andere Instanzen beizulegen seien und dass ein formelles gerichtliches Verfahren hierzu nur in bestimmten Fällen als geeignet und notwendig erscheine (vgl. z. B. Urteile in den Verfahren I 2/53 und I 1/69).
  • VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 27.06.1986 - KVVG II 5/86
    Das erkennende Gericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der kirchliche Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass Streitigkeiten im kirchlichen Raum in der Regel auf andere Weise und durch andere Instanzen beizulegen seien und dass ein formelles gerichtliches Verfahren hierzu nur in bestimmten Fällen als geeignet und notwendig erscheine (vgl. z. B. Urteile in den Verfahren I 2/53 und I 1/69).
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Rechtsprechung
   EuGH - 2/53   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,95211
EuGH - 2/53 (https://dejure.org/9999,95211)
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Sonstiges

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.01.1953 - U 2/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,6531
OLG Stuttgart, 30.01.1953 - U 2/53 (https://dejure.org/1953,6531)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.1953 - U 2/53 (https://dejure.org/1953,6531)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 1953 - U 2/53 (https://dejure.org/1953,6531)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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