Rechtsprechung
   BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60, 2 BvF 1/61, 2 BvF 2/61, 2 BvF 3/61   

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https://dejure.org/1962,33
BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60, 2 BvF 1/61, 2 BvF 2/61, 2 BvF 3/61 (https://dejure.org/1962,33)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.1962 - 2 BvF 2/60, 2 BvF 1/61, 2 BvF 2/61, 2 BvF 3/61 (https://dejure.org/1962,33)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 1962 - 2 BvF 2/60, 2 BvF 1/61, 2 BvF 2/61, 2 BvF 3/61 (https://dejure.org/1962,33)
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Seewasserstraßen

Art. 87 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Seewasserstraßen

  • opinioiuris.de

    Seewasserstraßen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 70; WStRG § 1 § 2 § 3 § 5 § 27 § 36
    Verfassungswidrigkeit des WStRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 1
  • NJW 1962, 2243
  • MDR 1963, 25
  • DVBl 1963, 60
  • BB 1962, 1224
  • DB 1962, 1467
  • DÖV 1962, 863
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60
    Die Bundesregierung beruft sich für ihre Auffassung, daß sich die in Art. 74 Nr. 21 und in Art. 75 Nr. 4 GG angeführten Sachbereiche überschneiden, zu Unrecht auf das Gutachten vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407 [427]), nach dem der Bund neben der Rahmenkompetenz zur Raumordnung (= Landesplanung) im Sinne von Art. 75 Nr. 4 GG eine ausschließliche Vollkompetenz zur Raumplanung für den Gesamtstaat hat.

    Auch kraft Sachzusammenhanges (vgl. BVerfGE 3, 407 [421]; 8, 143 [149]) stehen dem Bund allgemeine wasserwirtschaftliche Gesetzgebungsbefugnisse an den dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen nicht zu.

    Der Sachzusammenhang vermöchte eine Zuständigkeit des Bundes nur dann zu stützen, wenn eine dem Bund ausdrücklich zugewiesene Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne daß zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene Materie mitgeregelt wird, wenn also ein Übergreifen in nicht ausdrücklich zugewiesene Materien unerläßliche Voraussetzung ist für die Regelung einer der Bundesgesetzgebung zugewiesenen Materie (BVerfGE 3, 407 [421]).

    Da diese hier gegeben ist, erübrigt es sich, darauf einzugehen, ob vom Sachverhalt her die Anforderungen erweisbar wären, die für eine Zuständigkeit kraft Natur der Sache vorliegen müssen (BVerfGE 3, 407 [421 f.]; 11, 89 [98 f.]; 12, 205 [251]).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60
    Nach der Systematik des Grundgesetzes bezeichnet die Gesetzgebungskompetenz des Bundes die äußerste Grenze seiner Verwaltungszuständigkeit (BVerfGE 12, 205 [229] mit Nachweisen).

    Bei Zweifeln über die Zuständigkeit spricht keine Vermutung zugunsten einer Bundeskompetenz; die Systematik des Grundgesetzes verlangt vielmehr eine strikte Interpretation der Art. 73 ff. GG (BVerfGE 12, 205 [228]).

    Da diese hier gegeben ist, erübrigt es sich, darauf einzugehen, ob vom Sachverhalt her die Anforderungen erweisbar wären, die für eine Zuständigkeit kraft Natur der Sache vorliegen müssen (BVerfGE 3, 407 [421 f.]; 11, 89 [98 f.]; 12, 205 [251]).

  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60
    Auch kraft Sachzusammenhanges (vgl. BVerfGE 3, 407 [421]; 8, 143 [149]) stehen dem Bund allgemeine wasserwirtschaftliche Gesetzgebungsbefugnisse an den dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen nicht zu.
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56

    Bremisches Urlaubsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60
    Da diese hier gegeben ist, erübrigt es sich, darauf einzugehen, ob vom Sachverhalt her die Anforderungen erweisbar wären, die für eine Zuständigkeit kraft Natur der Sache vorliegen müssen (BVerfGE 3, 407 [421 f.]; 11, 89 [98 f.]; 12, 205 [251]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60
    Soweit sich einzelne Bestimmungen des Gesetzes (z.B. Vorschriften über die Verwaltungszuständigkeit und das Verwaltungsverfahren, zivilrechtliche Bestimmungen über Schadensersatz, Strafvorschriften, Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten, Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen gegen die von Schiffen ausgehende Verunreinigung) möglicherweise mit anderen als den hier erörterten Kompetenznormen rechtfertigen lassen, teilen sie die Nichtigkeit der verfassungswidrigen Bestimmungen, da sie unselbständige Teile einer Gesamtregelung sind, die für sich allein ihren Sinn verlören (BVerfGE 8, 274 [301] mit Nachweisen).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    a) Die Systematik des Grundgesetzes fordert im Sinne einer möglichst eindeutigen vertikalen Gewaltenteilung eine strikte, dem Sinn der Kompetenznorm gerecht werdende Auslegung der Art. 70 ff. GG (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 15, 1 ; 26, 281 ; 42, 20 ; 61, 149 ; 132, 1 ; 138, 261 ).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 104/17

    Kündigungsbeschränkung gemäß § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert keine

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Auslegung einer Vorschrift grundsätzlich auch die durch den Gesetzgeber formulierte amtliche Gesetzesüberschrift zu berücksichtigen (vgl. nur BGH, Urteile vom 20. März 1967 - III ZR 29/65, NJW 1967, 1325 unter II 2; vom 23. Oktober 1986 - III ZR 144/85, BGHZ 99, 44, 48; vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 356 f.; vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14, PharmR 2015, 127 unter II 2 c cc; Beschluss vom 10. Dezember 1998 - I ZB 20/96, BGHZ 140, 193, 198; ebenso BVerfGE 15, 1, 23; BVerfG, NJW 2009, 2588, 2589; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Juli 2012- VIII ZR 337/11, BGHZ 194, 121 Rn. 43; siehe ferner BFHE 221, 383, 385; 238, 362 Rn. 22).
  • BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11

    Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen

    Ungeschriebene Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes in Sachnormen außerhalb des VII. Abschnitts des Grundgesetzes (Art. 70 ff.) aufzusuchen, liegt auch in systematischer Hinsicht und nach dem Schutzzweck der föderalen Zuständigkeitsordnung, die grundsätzlich nicht durch die Normen des materiellen Verfassungsrechts, sondern durch gesonderte, strikt auszulegende (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 15, 1 ) und in ihrer Reichweite von materiellrechtlichen Vorgaben unabhängige Kompetenzvorschriften bestimmt ist, nicht nahe.
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Rechtsprechung
   AG Jülich, 23.03.1962 - K 2/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,6982
AG Jülich, 23.03.1962 - K 2/61 (https://dejure.org/1962,6982)
AG Jülich, Entscheidung vom 23.03.1962 - K 2/61 (https://dejure.org/1962,6982)
AG Jülich, Entscheidung vom 23. März 1962 - K 2/61 (https://dejure.org/1962,6982)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BFH, 07.11.1963 - V 2/61 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2264
BFH, 07.11.1963 - V 2/61 U (https://dejure.org/1963,2264)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1963 - V 2/61 U (https://dejure.org/1963,2264)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1963 - V 2/61 U (https://dejure.org/1963,2264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 142
  • BStBl III 1964, 55
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.08.1959 - V 49/57 U

    Umsatzsteuerbefreiung der Aufwendungen für die Errichtung eines Wohnhauses auf

    Auszug aus BFH, 07.11.1963 - V 2/61 U
    Das Finanzgericht hat die Berufung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs V 49/57 U vom 7. August 1959 (BStBl 1959 III S. 396, Slg. Bd. 69 S. 362) zurückgewiesen.

    Soweit in dem Urteil des Senats V 49/57 U vom 7. August 1959 (a.a.O.) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommt, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Der Senat gibt die Ansicht auf, in diesen Fällen könne sich der Eigenverbrauch nur auf den Rohbau beziehen (Urteil vom 7. November 1963 V 2/61 U, BFHE 78, 142, BStBl III 1964, 55; Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).
  • BFH, 21.04.1988 - V R 135/83

    Zum Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Entrichtung eines schlüsselfertigen

    Dies beruht auf der insbesondere in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. November 1963 V 2/61 U (BFHE 78, 142, BStBl II 1964, 55) vertretenen Auffassung, daß für die Bestimmung des Umfangs des Eigenverbrauchs und der Lieferungen und sonstigen Leistungen die gleichen Grundsätze zu gelten hätten.
  • BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Der Senat gibt die Ansicht auf, in diesen Fällen könne sich der Eigenverbrauch nur auf den Rohbau beziehen (Urteil vom 7.11.1963 V 2/61 U, BFHE 78, 142, BStBl III 1964, 55; Urteil vom 9.3.1972 V R 142/68 , BFHE 105, 193 , BStBl II 1972, 511 ).
  • BFH, 21.12.1965 - V 257/63
    Der Gegenstand des Eigenverbrauchs bestimmt sich nach den Grundsätzen des BFH-Urt V 2/61 U v 1963-11-07 (BStBl III 1964, 55 = StRK UStG § 1 Ziff 2 R.13).
  • BFH, 06.05.1965 - V 90/64
    Gegenstand des Eigenverbrauchs eines Bauunternehmers, der bisher nur Rohbauten erstellt hat, ist der Rohbau (vgl BFH-Urteil von 1963-11-07 V 2/61 U).
  • BFH, 05.06.1964 - V 206/63
    Bei der Errechnung des Wiederverkäufer-Einkaufspreises als Besteuerungsmaßstab sind Lohneinsatz und Materialeinsatz mit jeweiligem angemessenen Aufschlag anzusetzen (BFH-Urteil vom 1963-11-07 V 2/61 U).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.12.1961 - I 1/61 U, I 2/61 U, I 1, 2/61 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,8120
BFH, 13.12.1961 - I 1/61 U, I 2/61 U, I 1, 2/61 U (https://dejure.org/1961,8120)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1961 - I 1/61 U, I 2/61 U, I 1, 2/61 U (https://dejure.org/1961,8120)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1961 - I 1/61 U, I 2/61 U, I 1, 2/61 U (https://dejure.org/1961,8120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1030 (Ls.)
  • DB 1962, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.05.1959 - I 11/58 S
    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 1/61
    Das Bestehen einer rückstellungsfähigen Last wegen der für die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers erteilten Versorgungszusage kann nicht aus den Gründen verneint werden, die in den Fällen der Urteile des Bundesfinanzhofs I 11/58 S vom 5. Mai 1959 (BStBl 1959 III S. 369, Slg. Bd. 69 S. 286) und I 4/59 S vom 4. August 1959 (BStBl 1959 III S. 374, Slg. Bd. 69 S. 299) zur Versagung der Rückstellungen wegen der dem herrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Versorgungszusage führten.
  • BFH, 04.08.1959 - I 4/59 S

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vergütung zurückliegender Dienstleistungen

    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 1/61
    Das Bestehen einer rückstellungsfähigen Last wegen der für die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers erteilten Versorgungszusage kann nicht aus den Gründen verneint werden, die in den Fällen der Urteile des Bundesfinanzhofs I 11/58 S vom 5. Mai 1959 (BStBl 1959 III S. 369, Slg. Bd. 69 S. 286) und I 4/59 S vom 4. August 1959 (BStBl 1959 III S. 374, Slg. Bd. 69 S. 299) zur Versagung der Rückstellungen wegen der dem herrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Versorgungszusage führten.
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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 28.05.1963 - A 2/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,11987
VG Oldenburg, 28.05.1963 - A 2/61 (https://dejure.org/1963,11987)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 28.05.1963 - A 2/61 (https://dejure.org/1963,11987)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Mai 1963 - A 2/61 (https://dejure.org/1963,11987)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1961 - 2/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1740
EuGH, 15.12.1961 - 2/61 (https://dejure.org/1961,1740)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1961 - 2/61 (https://dejure.org/1961,1740)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1961 - 2/61 (https://dejure.org/1961,1740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ; Voraussetzungen für die Erhebung einer Untätigkeitsklage; Anforderungen für die Erhebung einer Nichtigkeitsklage; Begründung eines Schadensersatzanspruchs mit einem Amtsfehler der hohen Behörde; Zusagen ...

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 19/60, 21/60, 2/61 u. 3/61 - URTEIL 617 In den verbundenen Rechtssachen 19/60 - Société Fives Lille Cail, Aktiengesellschaft französischen Rechts mit Sitz in Paris, Rue de Montalivet 7,.

    c) Rechtssache 2/61 Nichtigerklärung der vollstreckbaren Entscheidung der Hohen Behörde vom 14. Dezember 1960, mit der die Klägerin Société des Forges et Ateliers du Creusot aufgefordert wird, der Hohen Behörde einen Betrag von NF 20 800,- zurückzuerstatten, der ihr im Rahmen der Ausgleichseinrichtung für eingeführten und gleichgestellten Schrott zu Unrecht ausgezahlt worden sein soll;.

    c) Klägerin Forges et Ateliers du Creusot (Rechtssache 2/61): 2 918 Tonnen auf Grund der Verträge 766/DN - 2588f.

    - die Klägerin in der Rechtssache 21/60 ein Schreiben vom 27. Oktober 1958, worin das GBSV der UCFF seine Zustimmung erteilt, für den Kaufvertrag unter b) dem Empfängerwerk einen Betrag von NF 1 470,- pro Tonne (Parität Dünkirchen) gutzuschreiben; - die Klägerin in der Rechtssache 2/61 ein Schreiben des GBSV vom 15. Oktober 1958, mit welchem es dem Schrottverkäufer in dem Kaufvertrag unter c) die Genehmigung erteilt, einen "der Parität Marseille entsprechenden" Preis in Rechnung zu stellen; - die Klägerin in der Rechtssache 3/61 ein Schreiben des GBSV vom 21. Oktober 1958, worin es den Schrottverkäufer in dem Kaufvertrag unter d) auffordert, seine.

    Den Klägerinnen in den Rechtssachen 2/61, Société des Forges et Ateliers du Creusot, und 3/61, Société Marrel Frères, übersandte die Hohe Behörde jeweils am 10. und 14. August 1959 vorläufige Ausgleichsabrechnungen, in denen ihnen als erstattungsfähige Kosten der auf der Grundlage der "Parität Marseille" berechnete Unterschiedsbetrag in den Transportkosten gutgeschrieben war.

    Demzufolge empfing die Klägerin in der Rechtssache 2/61 auf Grund dieser Abrechnungen einen Betrag von NF 20 800,- und die Klägerin in der Rechtssache 3/61 einen Betrag von NF 4 760,-.

    Gegen diese Entscheidungen machten sowohl die Société des Forges et Ateliers du Creusot als auch die Société Marrel Frères am 16. Januar 1961 Klagen anhängig, die jeweils als Klage 2/61 und als Klage 3/61 eingetragen wurden.

    c) in der Rechtssache 2/61 (Société des Forges et Ateliers du Creusot).

    - was die Rechtssache 2/61 und 3/61 anbelange, so sei in der Aufforderung zur Rückzahlung nichts anderes als die Rückforderung irrtümlich und grundlos gezahlter Beträge zu erblicken.

    (ii) Was insbesondere die Klägerinnen in den Rechtssachen 2/61 und 3/61 betrifft, so kann nach Ansicht der Beklagten bei der Beurteilung der rechtlichen Tragweite der von ihr für berichtigungsfähig angesehenen Fehler die Tatsache, daß die Erstattung der Transportparität in ihrer ersten Abrechnung und später in einigen weiteren berichtigten Abrechnungen berücksichtigt wurde, nicht so ausgelegt werden, als habe sie sich dadurch mit dem Grundsatz der Erstattung selbst einverstanden erklärt und die früheren Zustimmungserklärungen und Verpflichtungen des GBSV bestätigt; sie habe lediglich eine Durchführungsentscheidung treffen wollen, in die sich ein Irrtum eingeschlichen habe.

    Diese Frage weist in den Rechtssachen 19/60 und 21/60 einerseits und in den Rechtssachen 2/61 und 3/61 andererseits unterschiedliche Aspekte auf.

    Rechtssachen 2/61 und 3/61 Die Beklagte behauptet, der Wortlaut der Klageschriften sei unklar; er lasse nicht die Umstände erkennen, auf welche die - nach Ansicht der Klägerinnen zur Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidungen führenden - Rügen des "excès de pouvoir" und der "Verletzung der bei der Durchführung des Vertrages anzuwendenden Rechtsnormen" gestützt werden.

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Im Einzelnen hat der Gerichtshof entschieden, dass es zwar bei der Angabe der Klagegründe nicht unbedingt erforderlich ist, auf die Ausdrucksweise und die Aufzählung in Art. 263 Abs. 2 AEUV zurückzugreifen; es reicht aus, wenn das Vorbringen des Klägers seinem Inhalt nach den Klagegrund erkennen lässt, ohne diesen außerdem in der Sprache des Vertrags ausdrücklich zu bezeichnen; Voraussetzung ist jedoch, dass aus der Klageschrift deutlich genug hervorgeht, welcher der im Vertrag genannten Klagegründe geltend gemacht wird (Urteil vom 15. Dezember 1961, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, EU:C:1961:30, S. 588).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1961 - 19/60

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

    671 aa) Rechtssachen 19/60 und 21/60 671 bb) Rechtssachen 2/61 und 3/61 .

    In den Rechtssachen 2/61 und 3/61 (Société des Forges et Ateliers du Creusot und Société Marrel Frères) dagegen hat die Hohe Behörde zunächst den Unterschied der Frachtkosten zugunsten der Klägerinnen in die vorläufigen Abrechnungen einbezogen.

    1 470 la tonne et d'en créditer, par avoir séparé, l'usine destinataire du même montant." (iii) Rechtssache 2/61.

    Aus ihnen geht lediglich hervor, daß in den Fällen der Klagen 21/60, 2/61 und 3/61 auf die Initiative des französischen Regionalbüros vom Gemeinsamen Büro die Einbeziehung des Frachtausgleichs in den Preisausgleich veranlaßt worden ist.

    bb) Rechtssachen 2/61 und 3/61 Hier ist die Lage insofern anders, als die Hohe Behörde selbst in jedem der Fälle zweimal in vorläufigen Abrechnungen den Frachtausgleich berücksichtigt hat (10. August 1959 und 10. Dezember 1959 sowie 14. August 1959 und 10. Dezember 1959) und erst in den letzten Abrechnungen von März 1960 ebenso wie in den Rechtssachen 19/60 und 21/60 den Frachtkostenersatz unterlassen hat.

    Ich schlage dem Gerichtshof vor, den Eventualdarlegungen, die ich vorgetragen habe, nicht zu folgen, vielmehr die Klagen 19/60 und 21/60 sowie 2/61 und 3/61 mit allen ihren Anträgen als unbegründet abzuweisen und den Klägerinnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, 44.

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    20 und 21, und ADT Projekt/Kommission, oben angeführt in Randnr. 55, Randnr. 66; Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98, RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, Randnr. 23 und die angeführte Rechtsprechung; Urteile des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 26, sowie Danske Busvognmænd/Kommission, oben angeführt in Randnr. 55, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnrn.
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (B) 9/64

    Rechtsmittel

    Gegen den Beschuldigten schwebten ehrengerichtliche Verfahren, in denen das Ehrengericht der Rechtsanwaltskammer in Hamburg durch Urteile vom 6. Juni 1963 - EV 2/61 - und vom 22. Januar 1964 - EV 11/63 - ihn aus der Rechtsanwaltschaft ausschloß.

    Durch Urteil des Ehrengerichts vom 18. Juli 1962 - 2/61 EV = 9/62 EV 95/61 - wurde der Beschuldigte wiederum mit einem Verweis bestraft, weil er sich der Trunkenheit am Steuer (Sachverhalt des Strafurteils vom 7. April 1959) schuldig gemacht und einen Rechtsstreit, in dem er Beklagter war, wesentlich verzögert hatte.

    Trotz des Berufsverbots wurde der Beschuldigte in der Zeit vom 28. April 1959 bis zum 8. Dezember 1960 mindestens in vier Fällen als Rechtsanwalt tätig, wie bereits das Urteil des Ehrengerichts vom 6. Juni 1963 - EV 2/61 - einwandfrei festgestellt hat und die Akten einschließlich der beigezogenen Handakten des Beschuldigten und der Rechtsanwaltskammer ergeben.

    Dieses standeswidrige Verhalten wiegt umso schwerer, als bereits das Ehrengerichtsverfahren E 11/61 EV 2/61 gegen ihn schwebte und dieser Umstand ihn hätte veranlassen sollen, seine Pflichten als Rechtsanwalt auch gegenüber seiner Berufsorganisation peinlich genau zu erfüllen.

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    592 Zu dem Verweis der Klägerin auf die genannte Anlage in der Klageschrift ist festzustellen, dass es nach gefestigter Rechtsprechung zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich ist, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, jedoch zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-178/00, Italien/Kommission, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, sowie Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, und vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 66, Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98, RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, Randnr. 23 mit der dort zitierten Rechtsprechung, sowie Urteile des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 26, und vom 16. März 2004 in der Rechtssache T-157/01, Danske Busvognmænd/Kommission, Slg. 2004, II-917, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnrn.
  • EGMR, 19.10.2021 - 9418/13

    KARTOYEV ET AUTRES c. RUSSIE

    - présence d'hexogène sur des piles électriques, du ruban adhésif, des fils électriques, et des chargeurs et batteries de téléphones portables (rapport no 9/2/61-2 du 11 mai 2010) ;.

    À l'audience du 19 décembre 2011 29. À l'audience du 19 décembre 2011, 1a défense pria la cour régionale d'ordonner l'examen en audience des résultats techniques de plusieurs expertises, notamment des électrophorégrammes obtenus dans le cadre de l'expertise no 9/2/146 du 18 janvier 2010 (paragraphe 12 ci-dessus) et des chromatogrammes obtenus dans le cadre des expertises nos 4/22 du 29 mars 2010, 4/50 du 16 avril 2010, 9/2/61-2 du 11 mai 2010, 4/104 du 10 septembre 2010, 4/101 du 12 août 2010, 4/134 du 21 octobre 2010, et 9/2/55 du 22 octobre 2010 (paragraphes 15-16 ci-dessus).

    À l'audience du 26 décembre 2011 33. À l'audience du 26 décembre 2011, 1a défense demanda l'exclusion des rapports d'expertises nos 4/22 du 29 mars 2010, 4/50 du 16 avril 2010, 9/2/61-2 du 11 mai 2010, 4/104 du 10 septembre 2010, 4/101 du 12 août 2010, 4/134 du 21 octobre 2010, et 9/2/55 du 22 octobre 2010, arguant qu'ils ne contenaient ni de chromatogrammes ni d'électrophorégrammes.

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Parteien zwar den Streitgegenstand des Rechtsstreits bestimmen, der vom Gericht nicht geändert werden kann, das Gericht aber das Vorbringen eines Klägers anhand seines Inhalts und nicht anhand seiner rechtlichen Einordnung auszulegen und folglich die Gründe und Argumente der Klage rechtlich selbst zu qualifizieren hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1961, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Slg, EU:C:1961:30, vom 20. September 2007, Fachvereinigung Mineralfaserindustrie/Kommission, T-375/03, EU:T:2007:293, Rn. 65 und 66, sowie vom 10. Februar 2009, Deutsche Post und DHL International/Kommission, T-388/03, Slg, EU:T:2009:30, Rn. 54).
  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Eine bloße abstrakte Antragstellung, die nicht durch Vorbringen substanziiert wird, das so klar und deutlich ist, dass es den Parteien eine Antwort und dem Gericht die Wahrnehmung seiner Kontrollaufgabe ermöglicht, genügt diesem Erfordernis nicht (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Société Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 611, 644, und Beschluss des Gerichts vom 28. April 1993 in der Rechtssache T-85/92, De Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523, Randnr. 20).
  • EuG, 20.09.2007 - T-375/03

    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    65 Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Gericht das Vorbringen eines Klägers anhand seines Inhalts und nicht anhand seiner rechtlichen Einordnung auszulegen hat (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1961, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Slg. 1961, 613).
  • EuGH, 29.11.2007 - C-107/07

    Weber / Kommission - Rechtsmittel - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten -

  • EuGöD, 28.06.2011 - F-55/10

    AS / Kommission

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 28.08.1961 - B 2/61   

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OVG Bremen, 28.08.1961 - B 2/61 (https://dejure.org/1961,10651)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.08.1961 - B 2/61 (https://dejure.org/1961,10651)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. August 1961 - B 2/61 (https://dejure.org/1961,10651)
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   VGH Baden-Württemberg, 15.03.1963 - I 2/61   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.1963 - I 2/61 (https://dejure.org/1963,9014)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 1963 - I 2/61 (https://dejure.org/1963,9014)
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