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   EuGH, 12.07.1973 - 2/73   

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EuGH, 12.07.1973 - 2/73 (https://dejure.org/1973,588)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1973 - 2/73 (https://dejure.org/1973,588)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1973 - 2/73 (https://dejure.org/1973,588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 5
    1 . MITGLIEDSTAATEN - ALLGEMEINE VERPFLICHTUNG

  • EU-Kommission

    Geddo / Ente Nazionale Risi

  • Wolters Kluwer

    Handel mit Paddy-Reis; Auslegung des EWG-Vertrages durch den EuGH; Präferenz für Erzeugnisse der Gemeinschaft

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 86; ; EWGV Art. 40; ; EWGV Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. MITGLIEDSTAATEN - ALLGEMEINE VERPFLICHTUNG

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.07.1973 - 2/73
    Aus dem Urteil 5/71 (Slg. 1971, 975) Tasse sich a contrario auf die Ansicht des Gerichtshofes schließen, daß das Gebot der Nichtdiskriminierung auch im Bereich der freien Preisbildung auf dem Agrarmarkt durchgreifen könne.
  • EuGH, 17.12.1964 - 102/63

    Jacques Boursin gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und

    Auszug aus EuGH, 12.07.1973 - 2/73
    Der Gerichtshof habe von allem Anfang an diese Besonderheit des Agrarsektors herausgestrichen; in dem in den verbundenen Rechtssachen 90 und 91/63 ergangenen Urteil (EWG-Kommission/Großherzogtum Luxemburg und Königreich Belgien - Slg. 1964, 1347) habe er betont, das Verbot, den freien Warenverkehr zu behindern, sei eine der unerläßlichen Voraussetzungen "sowohl für die Ersetzung der einzelnen innerstaatlichen Märkte durch einen gemeinsamen Markt als auch für die Ersetzung der innerstaatlichen Marktordnungen durch eine gemeinsame Marktorganisation der Agrarmärkte".
  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    14 Der Ente Risi macht drittens geltend, da eine Präzedenzentscheidung wie das Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) vorliege, die die in den Ausgangsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen löse, sei den vorlegenden Gerichten eine erneute Anrufung des Gerichtshofes untersagt gewesen, es sei denn, sie hätten begründet, weshalb die vom Gerichtshof bereits vorgenommene Auslegung geändert werden solle.

    15 Abgesehen davon, daß die Fragen, die dem genannten Urteil Geddo zugrunde lagen, nicht mit den in den vorliegenden Rechtssachen gestellten übereinstimmen, ist insoweit daran zu erinnern, daß Artikel 177 EWG-Vertrag es den nationalen Gerichten gestattet, dem Gerichtshof Auslegungsfragen jederzeit erneut vorzulegen, wenn sie dies für angebracht halten (Urteil vom 27. März 1963 in den verbundenen Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Slg. 1963, 65, 81).

    30 In dem Urteil Geddo hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß eine derartige Abgabe den Ausfuhrerstattungen betreffenden Bestimmungen der Verordnung nur zuwiderläuft, falls sie bewirkt, daß sich dadurch der Erstattungsbetrag verringert.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78

    Pigs and Bacon Commission gegen Mc Carren and Company Limited. - Gemeinsame

    In diesem Punkt hat sich die PBC weitgehend auf das Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo/Ente Nazionale Rist, Slg. 1973, 865) gestützt.

    Nach dem Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ist dies nicht möglich (vgl. Randnr. 7 der Entscheidungsgründe); wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 74/76 (Iannelli, Slg. 1977, 557) festgestellt hat, "unterliegen die in den Artikeln 9 bis 16 und 95 des Vertrages bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art oder Beeinträchtigungen gleicher Wirkung nicht dem Verbot des Artikels 30".

    Ich möchte jedoch sogleich betonen, daß nach meinem Dafürhalten die sonstigen Tätigkeiten der PBC, ihre werbenden Tätigkeiten, das Rationalisierungsprogramm (über das wir sehr wenig gehört haben) und ihre Tätigkeit als gemeinsame Ausfuhrstelle, sofern deren Inanspruchnahme vollkommen freiwillig ist, mit der gemeinsamen Marktorganisation nicht unvereinbar sind, wenn sie auch möglicherweise Gegenstand einer Prüfung durch die Kommission nach den Artikeln 92 und 93 sein könnten (vgl. Urteil in der Rechtssache 2/73, Geddo, Slg. 1973, 865).

    Die PBC, die irische Regierung und die Kommission haben diese Frage kurz mit dem Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) beantwortet, wonach "Artikel 86 ... nicht anwendbar [ist] auf eine Abgabe, die zur Finanzierung innerstaatlicher Beihilfen bestimmt ist".

  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

    Hinsichtlich der Abgabe trägt der Council, gestützt auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) und die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2195 [2209 f.]), vor, diese könne keine "Maßnahme gleicher Wirkung" darstellen, da finanzielle Handelshindernisse, wie sich aus diesen Rechtssachen ergäben, nach den Artikeln 12 bis 16 EWG-Vertrag zu beurteilen seien.

    In Anbetracht dessen, daß der überwiegende Teil der durch die jährliche Abgabe aufgebrachten Mittel für Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen verwendet werde, die bei den Verbrauchern das Bewußtsein vom Vorhandensein englischer Äpfel und Birnen pflegen und stärken sollten, stehe die Abgabe in völliger Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht, wie es sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe (vgl. das Urteil Geddo, a. a. O.).

  • BFH, 13.07.2021 - I R 20/18

    Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis nach Abschn. I Nr. 4 ATE i.V.m. § 34c Abs. 5

    Art. 4 Abs. 3 EUV bedarf insoweit der Konkretisierung durch sonstige hinreichend präzise und unbedingte Normen des primären bzw. sekundären Europarechts bzw. eines völkerrechtlichen Abkommens, um pflichterzeugend zu sein (vgl. Kahl in Calliess/Ruffert, a.a.O., Art. 4 EUV Rz 44 unter Verweis auf die EuGH-Urteile Deutsche Grammophon/Metro SB vom 08.06.1971 - Rs. 78/70, EU:C:1971:59, Slg. 1971, 487, und Geddo/Ente Nazionale Risi vom 12.07.1973 - Rs. 2/73, EU:C:1973:89, Slg. 1973, 865).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 177/82

    Strafverfahren gegen Jan van de Haar und Kaveka de Meern BV. - Nichtbeachtung von

    - Urteil vom 29.10.1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78 - Heintz van Landewyck Sari und andere/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1980, 3125.5 - Urteil vom 12.7.1973 in der Rechtssache 2/73 - Riseria Luigi Gcddo/Enie Nazionale Risi -, Slg. 1973, 865.

    - Urteil vom 12.7.1973 in der Rechtssache 2/73 - Riscria Luigi Geddo/Ente Nazionale Risi ·-, Slg. 1973, 865.

    c) Bei der Beurteilung einer Regelung wie der in den Ausgangsverfahren behandelten ist auch zu berücksichtigen, ob auf dem betreffenden Markt 1 - Urteil vom 12.7.1973 in der Rechtssache 2/73 - Riseria Luigi Geddo/Ente Nazionale Risi -, Slg. 1973, 865.

  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    Sie verweist hierzu auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 (Rechtssache 2/73 - Geddo - Slg. 1973, 865), mit dem der Gerichtshof entschieden habe, daß eine innerstaatliche Abgabe, die allein auf inländische Erzeugnisse erhoben wird und die dazu bestimmt ist, einen Hilfsfonds für die heimischen Erzeugnisse zu speisen, keine Abgabe gleicher Wirkung sei.

    Sie verweist nochmals auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73.

    Das ergebe sich deutlich aus anderen Urteilen des Gerichtshofes, beispielsweise aus dem bereits angeführten Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo).

  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ergebe sich jedoch eindeutig, daß der Vertrag eine innerstaatliche Abgabe nicht verbiete, die allein auf inländische Erzeugnisse erhoben werde und dazu bestimmt sei, einen Hilfsfonds für die heimische Erzeugung zu speisen.

    g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien.

  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

    In bezug auf die vorgelegten Fragen verweist sie zunächst allgemein auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73, Slg. 1973, 865; Urteil vom 2. Februar 1977 und Schlußanträge in der Rechtssache 550/76, Slg. 1977, 137, 152; Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 52/76, Slg. 1977, 163), die hinsichtlich der Ausübung der jeweiligen Befugnisse auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen jede "dogmatische Annäherung" zugunsten einer "pragmatischen Annäherung" beiseite lasse.

    Sei dieses im vorliegenden Fall geeignet, die Ziele und das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation des Sektors einschließlich der Vermarktungsnormen zu gefährden? Abstrakt gesehen müsse man gegenüber dem Gerichtshof und seinem Generalanwalt (Urteil in der Rechtssache 2/73, Slg. 1973, 865, 881) zugeben, daß die örtlichen Unterschiede - zum Beispiel bei den Herstellungskosten - eine unterschiedliche Höhe der Steuern oder steuerähnlichen Abgaben nach sich ziehen könnten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1984 - 229/83

    Association des Centres distributeurs Édouard Leclerc und andere gegen SARL "Au

    Auf einem derartigen Gebiet, für das - lassen Sie es mich wiederholen - in Ermangelung einer europäischen Buchpolitik die Mitgliedstaaten zuständig sind, kann meiner Meinung nach nur ein wirtschaftliches Risiko, das die Anwendung der Gemeinschaftsregeln erheblich in Frage stellt, die Heranziehung der Artikel 3 Buchstabe f 43 - Rechtssache 2/73, Geddo, Slg. 1973, 865; Schlußanträge S. 885.

    45 - Rechtsache 2/73, Schlußanträge S. 886.

  • EuGH, 28.03.1979 - 222/78

    ICAP / Beneventi

    Die Kommission führt insbesondere die Randnummer 6 der Entscheidungsgründe in der genannten Rechtssache 2/73 (Slg. 1973, 865) an:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15

    NN (L)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04

    Kommission / Niederlande - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-170/04

    Rosengren u.a. - Alkoholische Getränke - Schwedisches Einzelhandelsmonopol -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1997 - C-27/96

    Danisco Sugar AB gegen Allmänna ombudet. - Beitritt des Königreichs Schweden -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1978 - 83/78

    Pigs Marketing Board gegen Raymond Redmond. - Gemeinsame Marktorganisation für

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1993 - C-134/92

    Burkhard Mörlins gegen Zuckerfabrik Königslutter-Twülpstedt AG. - Zucker - Quoten

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-375/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1983 - 222/82

    Apple and Pear Development Council gegen K.J. Lewis Ltd und andere. - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79

    Strafverfahren gegen Maurice Donald Henn und John Frederick Ernest Darby.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1980 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association und andere gegen irische Regierung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92

    Eurico Italia Srl, Viazzo Srl und F & P SpA gegen Ente Nazionale Risi. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1976 - 50/76

    Amsterdam Bulb BV gegen Produktschap voor Siergewassen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1980 - 104/79

    Pasquale Foglia gegen Mariella Novello. - Besteuerung von Likörweinen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1976 - 3/76

    Biologische Schätze des Meeres.

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Rechtsprechung
   StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/1973, St 2/1973   

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StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/1973, St 2/1973 (https://dejure.org/1974,799)
StGH Bremen, Entscheidung vom 23.09.1974 - St 1/1973, St 2/1973 (https://dejure.org/1974,799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 15 (Zusammenfassung)

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2223
  • DVBl 1975, 429
  • DÖV 1975, 352
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Der Staatsgerichtshof wolle das Verfahren aussetzen und gemäß Art. 100 Abs. 3 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen zu der Frage, ob das Bremische Juristenausbildungsgesetz mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 9, 268 ff.; 22, 106 ff.; 33, 1 ff.; 33, 125 ff.; 33, 303) und den hier vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten, auch für das Bremische Landesverfassungsrecht unmittelbar maßgebenden Verfassungsgrundsätzen vereinbar ist.

    Es wird beantragt, das Verfahren auszusetzen und gemäß Art. 100 Abs. 3 des Grundgesetzes die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen zu der Frage, ob die Rechtsansicht, das Bremische Juristenausbildungsgesetz sei verfassungsgemäß, mit den vom Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 ff.) und vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125 ff.) aufgestellten, auch für das Bremische Landesverfassungsrecht maßgebenden Verfassungsgrundsätzen vereinbar ist.

    Das Bundesverfassungsgericht habe abweichende Entscheidungen getroffen zu Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG in seinem Urteil vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 ff. - bestätigt durch BVerfGE 22, 106-113 - zum Bremischen Personalvertretungsgesetz) und zur Art. 12 Abs. 1 GG durch Beschluß vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125 ff. zum Facharztwesen).

    Verleihung der Befähigung zum Richteramt gewahrt sein müssen, in den Grundzügen durch ein förmliches Gesetz festgelegt werden (vgl. BVerfGE 33, 125, 163).

    Wie das Bundesverfassungsgericht im sog. Facharzt-Beschluß (BVerfGE 33, 125, 159 f.) hervorgehoben hat, können autonome Satzungen gerade für den Berufsanfänger die Gefahr der Einschränkung seiner beruflichen Freiheit heraufbeschwören, so wenn im vorliegenden Falle die staatlichen Rechtssetzungsorgane sich ihrer Aufgabe entziehen, die wesentlichen Elemente der juristischen Ausbildung festzulegen, und der Berufsanfänger damit in einer Weise ausgebildet werden könnte, die dem Berufsbild des Volljuristen nicht entspricht, das der berufsgrundrechtlichen Regelung auch einer einstufigen Juristenausbildung immanent ist.

    So hat das Bundesverfassungsgericht in der Facharzt-Entscheidung als leitendes Prinzip herausgestellt, "daß Regelungen, die die Freiheit der Berufswahl und dadurch sogar schutzwürdige Interessen von Nichtmitgliedern (Berufsanwärtern) berühren, insofern also den Kreis "eigener" Angelegenheiten überschreiten, vom Gesetzgeber selbst getroffen werden müssen... Handelt es sich hingegen um Berufsregelungen, die lediglich in die Freiheit der Berufsausübung von Mitgliedern eines Verbandes eingreifen, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, diesen Verband zur Normgebung zu ermächtigen" (BVerfGE 33, 125, 160).

    Auf dieser Linie liegen auch - wenn auch in anderem Zusammenhang - die Ausführungen in der Facharzt-Entscheidung (BVerfGE 33, 125, 158 ff.).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Der Staatsgerichtshof wolle das Verfahren aussetzen und gemäß Art. 100 Abs. 3 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen zu der Frage, ob das Bremische Juristenausbildungsgesetz mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 9, 268 ff.; 22, 106 ff.; 33, 1 ff.; 33, 125 ff.; 33, 303) und den hier vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten, auch für das Bremische Landesverfassungsrecht unmittelbar maßgebenden Verfassungsgrundsätzen vereinbar ist.

    Es wird beantragt, das Verfahren auszusetzen und gemäß Art. 100 Abs. 3 des Grundgesetzes die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen zu der Frage, ob die Rechtsansicht, das Bremische Juristenausbildungsgesetz sei verfassungsgemäß, mit den vom Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 ff.) und vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125 ff.) aufgestellten, auch für das Bremische Landesverfassungsrecht maßgebenden Verfassungsgrundsätzen vereinbar ist.

    Das Bundesverfassungsgericht habe abweichende Entscheidungen getroffen zu Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG in seinem Urteil vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 ff. - bestätigt durch BVerfGE 22, 106-113 - zum Bremischen Personalvertretungsgesetz) und zur Art. 12 Abs. 1 GG durch Beschluß vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125 ff. zum Facharztwesen).

    Wenn auch das Gewaltenteilungsprinzip als tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes wie der bremischen Landesverfassung nirgends rein verwirklicht ist, so liegt sein Sinn darin, daß die Organe der Legislative, Exekutive und Justiz sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen, damit die Staatsmacht gemäßigt und die Freiheit des einzelnen geschützt wird (BVerfGE 3, 225, 247; 9, 268, 279; 22, 106, 111).

    Bereits in der Entscheidung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BVerfGE 9, 268, 282) hat das Bundesverfassungsgericht - unbeschadet der Zulässigkeit eines "ministerialfreien Raumes" - darauf hingewiesen, daß Angelegenheiten von erheblichem politischem Gewicht nicht der Regierungsverantwortung entzogen werden dürfen, wenn die Regierung die ihr obliegende und von ihr geforderte parlamentarische Verantwortung tragen soll.

  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Der Staatsgerichtshof wolle das Verfahren aussetzen und gemäß Art. 100 Abs. 3 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen zu der Frage, ob das Bremische Juristenausbildungsgesetz mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 9, 268 ff.; 22, 106 ff.; 33, 1 ff.; 33, 125 ff.; 33, 303) und den hier vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten, auch für das Bremische Landesverfassungsrecht unmittelbar maßgebenden Verfassungsgrundsätzen vereinbar ist.

    Das Bundesverfassungsgericht habe abweichende Entscheidungen getroffen zu Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG in seinem Urteil vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 ff. - bestätigt durch BVerfGE 22, 106-113 - zum Bremischen Personalvertretungsgesetz) und zur Art. 12 Abs. 1 GG durch Beschluß vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125 ff. zum Facharztwesen).

    Wenn auch das Gewaltenteilungsprinzip als tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes wie der bremischen Landesverfassung nirgends rein verwirklicht ist, so liegt sein Sinn darin, daß die Organe der Legislative, Exekutive und Justiz sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen, damit die Staatsmacht gemäßigt und die Freiheit des einzelnen geschützt wird (BVerfGE 3, 225, 247; 9, 268, 279; 22, 106, 111).

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Steuerausschüssen (BVerfGE 22, 106) ist schon vom Sachverhalt nicht einschlägig.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Der Staatsgerichtshof wolle das Verfahren aussetzen und gemäß Art. 100 Abs. 3 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen zu der Frage, ob das Bremische Juristenausbildungsgesetz mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 9, 268 ff.; 22, 106 ff.; 33, 1 ff.; 33, 125 ff.; 33, 303) und den hier vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten, auch für das Bremische Landesverfassungsrecht unmittelbar maßgebenden Verfassungsgrundsätzen vereinbar ist.

    Das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl umfaßt als einheitliches auch die Wahl der Ausbildungsstätte (BVerfGE 33, 303, 336) sowie die des Ausbildungsganges.

    Dem entspricht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum numerus clausus, wo ausgeführt wird: "Zur selbständigen Entscheidung über die anzuwendenden Auswahlkriterien ist die Universität auch deshalb weniger berufen, weil bei diesen Kriterien in der Regel auch sozialstaatliche Belange berücksichtigt werden, die keine innere Beziehung zum Lehrauftrag der Universität aufweisen und über deren Anwendung zum Nachteil anderer Bewerber eher staatliche, die Allgemeinheit repräsentierende Organe entscheiden sollen" (BVerfGE 33, 303, 347).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Insofern steht das sog. Förderstufenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 34, 165 - Leitsatz 6 -, 193 f.) dieser Auffassung nicht entgegen, sondern bestätigt sie.

    Dem steht auch das Förderstufen-Urteil (BVerfGE 34, 165, 193 f.) nicht entgegen, da auch dort die gesetzliche Regelung nur in Grundzügen festgelegt war, aber die nähere Ausgestaltung in der Hand des Kultusministers, also unmittelbar bei der vollziehenden Gewalt lag.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Deshalb war die Gesamtregelung über das Ausbildungs- und Prüfungsamt für nichtig zu erklären (vgl. BVerfGE 8, 274, 300 f.; 9, 305, 333; 10, 200, 220; 15, 1, 25).

    gen von der Nichtigkeit der §§ 11 Abs. 2, 45 bis 63 BremJAG erfaßt werden; denn sie behalten selbständige Bedeutung und sind auch mit den für nichtig erklärten Vorschriften nicht so verflochten, daß sie mit ihnen eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (BVerfGE 8, 274, 301).

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Eine autonome Satzung ist zwar eine Rechtsvorschrift, "die von einer dem Staat eingeordneten juristischen Person des Öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen" wird (BVerfGE 10, 20, 50), "unterscheidet sich jedoch von der Rechtsverordnung dadurch, daß sie von einer nichtstaatlichen Stelle erlassen" (BVerfGE a.a.O.) wird.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Wenn auch das Gewaltenteilungsprinzip als tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes wie der bremischen Landesverfassung nirgends rein verwirklicht ist, so liegt sein Sinn darin, daß die Organe der Legislative, Exekutive und Justiz sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen, damit die Staatsmacht gemäßigt und die Freiheit des einzelnen geschützt wird (BVerfGE 3, 225, 247; 9, 268, 279; 22, 106, 111).
  • VerfGH Bayern, 20.03.1973 - 18-VII-72
    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Bayern hat die einstufige Juristenausbildung aufgrund des § 5 b DRiG und der für die bisherige Bayerische Ausbildungs- und Prüfungsordnung geltenden landesgesetzlichen Ermächtigung (vgl. hierzu BayerVGH vom 20.03.1973 - Vf. 18-VII-72 in GVBl. Bayern S. 151 ff., 153 Ziff. V 1) durch Rechtsverordnung vom 18.4.1973 zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen geregelt und darin sowohl die Studien- wie die Prüfungsfächer vorgeschrieben.
  • BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68

    Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73
    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Unabhängigkeit der Bundesbank (BVerwGE 41, 334) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Damit der Staat seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag - auch unabhängig von den Vorstellungen der betroffenen Eltern - wirksam und umfassend wahrnehmen kann, darf er eine allgemeine Schulpflicht einführen und die Möglichkeit einer Befreiung auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränken (vgl. dazu BVerfGE 34, 165, 181 ff., 186 ff. und BVerwG, Beschluß vom 9. April 1975 - BVerwG 7 B 68.74 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 42 = DVBl 1975, 429 mit Nachweisen).
  • OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07

    Homeschooling: Eltern vor OVG erfolglos - Elternrecht; Freizügigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts wird damit ein staatlicher Erziehungsauftrag zur Schulerziehung von Verfassungs wegen vorausgesetzt (BVerfGE 34, 165 ; 47, 46 ; 52, 223 ; 96, 288 ; 98, 218 ; BVerwGE 5, 153 ; 18, 40 ; DVBl 1975, 429 ; NVwZ 1992, 370), der durch die Schulpflicht konkretisiert wird (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 - , vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 - NVwZ 2003, 1113, vom 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04 - FamRZ 2006, 1094, und vom 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 - NVwZ 2008, 72 ): "Damit der Staat seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag - auch unabhängig von den Vorstellungen der betroffenen Eltern - wirksam und umfassend wahrnehmen kann, darf er eine allgemeine Schulpflicht einführen und die Möglichkeit einer Befreiung auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränken" (BVerwGE 94, 82 ).
  • StGH Bremen, 09.06.2021 - St 1/21
    Der Gewährleistungsinhalt des Art. 8 Abs. 2 BremLV entspricht dem Schutzbereich der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG (Fortführung der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs vom 23.9.1974 - St 1, 2/1973, BremStGHE 2, 38, 45).

    a) Der Gewährleistungsinhalt des Art. 8 Abs. 2 BremLV entspricht dem Schutzbereich der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG (BremStGH, Entsch. v. 23.9.1974 - St 1, 2/1973, BremStGHE 2, 38, 45).

    Unter dem Aspekt der Berufswahlfreiheit schützt Art. 8 Abs. 2 BremLV auch die Wahl der Ausbildungsstätte (BremStGH, Entsch. v. 23.9.1974 - St 1, 2/1973, BremStGHE 2, 38, 45; BVerfGE 85, 36, 53).

    Sie gilt nicht nur für die Freiheit der Berufswahl, sondern auch für Eingriffe in die Freiheit der Wahl der Ausbildungsstätte (vgl. BremStGH, Entsch. v. 23.9.1974 - St 1, 2/1973, BremStGHE 2, 38, 45; BVerwGE 157, 46 Rn. 8).

  • VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20

    Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft;

    Anhaltspunkte dafür, dass die Freiheit der Berufswahl nach Art. 8 Abs. 2 LV inhaltlich anders als in Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zu bestimmen ist, sind nicht ersichtlich (vgl. auch Däubler, in: Fischer-Lescano/Rinken u.a., Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2016, Art. 8 Rn. 13 m.w.N.); dies wird an einem Urteil des Staatsgerichtshofs zum Bremischen Juristenausbildungsgesetz deutlich (BremStGH, Entsch. v. 23.09.1974 - St 1, 2/1973, BremStGHE 2, 38 (45)), welches sich ausdrücklich auch auf die Wahl der Ausbildungsstätte bezieht.

    Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs ist auch der Regelungsvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Art. 8 Abs. 2 LV, der einen ausdrücklichen Schrankenvorbehalt nicht enthält, sinngemäß anwendbar (BremStGH, Entsch. v. 23.09.1974, a.a.O., S. 9).

    Die Drei-Stufen-Theorie gilt für das gesamte, einheitliche Berufsgrundrecht, nicht nur für die Freiheit der Berufswahl (zur freien Wahl der Ausbildungsstätte etwa BVerwG, Urt. v. 06.02.1975 - II C 68.73, juris Rn. 65 sowie BVerwG, Urt. v. 25.07.2001 - 6 C 8.00, juris Rn. 26 sowie ausdrücklich BremStGH, Entsch. v. 23.09.1974, a.a.O., S. 9).

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    Er ist dabei von einem einheitlichen Grundrecht der Berufsfreiheit ausgegangen, obwohl die landesrechtliche Regelung - anders als das Grundgesetz - die freie Wahl der Ausbildungsstätte nicht erwähnt (StGH Bremen, Urteil vom 23. September 1974 - St 1, 2/73 - NJW 1974, 2223).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Deshalb bilden Ziel und Inhalt der Berufsausbildung letztlich die Gegenstände, die dem Gesetzgeber zur eigenverantwortlichen Normierung durch statusbildende Berufsregelungen (vgl. auch BVerfGE 33, 125 [163]; ferner Staatsgerichtshof Bremen, Urteil vom 23.09.1974 St. 1, 2/73 [NJW 1974, 2223]) anheimgegeben sind; sie muß der parlamentarische Gesetzgeber in den Grundzügen selbst bestimmen.
  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862

    Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Staatsgerichtshof; Rückwirkung von Gesetzen;

    Zu Unrecht berufe sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs Bremen (NJW 1974 S 2223) zum Bremischen Juristenausbildungsgesetz, weil es sich um einen nicht vergleichbaren Prüfungsgegenstand handele.

    Vergeblich beruft sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 125ff - Facharztwesen -) und des Bremischen Staatsgerichtshofs (NJW 1974, 2223 - einstufige Juristenausbildung -), wonach Ausbildungsordnungen und Prüfungsordnungen als subjektive Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Stufentheorie zum Grundrecht der Berufsfreiheit dem Regelungsvorbehalt des Gesetzes unterliegen.

  • OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts wird damit ein staatlicher Erziehungsauftrag zur Schulerziehung von Verfassungs wegen vorausgesetzt ( BVerfGE 34, 165 [BVerfG 06.12.1972 - 1 BvR 95/71] ; 47, 46 ; 52, 223 ; 96, 288 ; 98, 218 ; BVerwGE 5, 153 ; 18, 40 ; DVBl 1975, 429 ; NVwZ 1992, 370 [BVerwG 15.11.1991 - BVerwG 6 B 16/91] ), der durch die Schulpflicht konkretisiert wird (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 - , vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 - NVwZ 2003, 1113, [BVerfG 29.04.2003 - 1 BvR 436/03] vom 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04 - FamRZ 2006, 1094 , und vom 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 - NVwZ 2008, 72 [BVerfG 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06] ) : "Damit der Staat seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag - auch unabhängig von den Vorstellungen der betroffenen Eltern - wirksam und umfassend wahrnehmen kann, darf er eine allgemeine Schulpflicht einführen und die Möglichkeit einer Befreiung auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränken" (BVerwGE 94, 82 [BVerwG 25.08.1993 - BVerwG 6 C 8/91] ) .
  • StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12

    Landesgesetzliches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe; Zuständigkeit des

    Auch der Staatsgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Prüfungsmaßstab für ihn nicht das Grundgesetz oder sonstiges Bundesrecht, sondern allein die Landesverfassung ist (vgl. Ent. v. 29.9.1956 - St 3/51 - BremStGHE 1, 71; Ent. v. 23.9.1974 - St 1, 2/73 - BremStGHE 2, 38, 76).
  • VG Saarlouis, 24.08.2010 - 1 K 575/09

    Befreiung von der Schulpflicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts wird damit ein staatlicher Erziehungsauftrag zur Schulerziehung von Verfassungs wegen vorausgesetzt (BVerfGE 34, 165 ; 47, 46 ; 52, 223 ; 96, 288 ; 98, 218 ; BVerwGE 5, 153 ; 18, 40 ; DVBl. 1975, 429 ; NVwZ 1992, 370), der durch die Schulpflicht konkretisiert wird (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21.04.1989 - 1 BvR 235/39 -, juris; vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, NVwZ 2003, 1113; vom 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04 -, FamRZ 2006, 6094; und vom 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 -, NVwZ 2008, 72 ): Damit der Staat seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag - auch unabhängig von den Vorstellungen der betroffenen Eltern - wirksam und umfassend wahrnehmen kann, darf er eine allgemeine Schulpflicht einführen und die Möglichkeit einer Befreiung auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränken (BVerwGE 94, 82 ).

    - Damit der Staat seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß Art. 7 Abs. 1 GG - auch unabhängig von den Vorstellungen der betroffenen Eltern - wirksam und umfassend wahrnehmen kann, darf er eine allgemeine Schulpflicht einführen und die Möglichkeit einer Befreiung auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1993, E 94, 82, 84, unter Hinweis auf die BVerfGE 34, 165, 181 f., 186 f. und BVerwG, Beschluss vom 19.04.1975 - BVerwG, 7 B 68.74 -, Buchholz 421, Kultur- und Schulwesen Nr. 42 = DVBl. 1975, 429 m. N.; erneut bestätigend: BVerwG, Beschluss vom 15.10.2009 - 6 B 27/09 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 30.92

    Sportunterricht - Schülerin islamischen Glaubens - Bekleidungsvorschriften des

  • VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
  • VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05

    Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13

    Zurückstellung vom Einschulungstermin für die Grundschule

  • StGH Bremen, 30.11.1983 - St 1/83

    Zur Frage, ob die Landesverfassung es dem Senat verbietet, politische Parteien im

  • StGH Bremen, 08.07.1991 - St 2/91

    Zur Vereinbarkeit eines passiven Wahlrechts von Ausländern zu den Beiräten der

  • VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05

    Antrag auf Befreiung eines 9-jährigen Mädchens aus der islamischen

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77

    Anspruch auf Anhebung der Ausbildungsnote - Überprüfbarkeit der Festsetzung der

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 73.77

    Verfassungsmäßigkeit der Drittelanrechnung in Form einer ungefilterten

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 88.77

    Beurteilungsspielraum bei Prüfungsleistungen - Erteilung einer Ausbildungsnote

  • VG Berlin, 17.01.2005 - 3 A 1210.04

    Muslimische Schulkinder dürfen nicht auf die "König Fahad Akademie"

  • VG Berlin, 25.08.2009 - 3 L 341.09

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Befreiung von der Schulbesuchspflicht

  • OVG Bremen, 07.10.1975 - I BA 4/75
  • VG Berlin, 01.07.2009 - 3 L 256.09

    Schulpflicht; Befreiung; Zurückstellung; kein besonderer Ausnahmefall;

  • VG Osnabrück, 01.03.2001 - 3 B 6/01

    Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht in der Schule aufgrund eines

  • VG Dresden, 06.03.1998 - 5 K 405/98
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Rechtsprechung
   VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 04.05.1973 - KVVG II 1, 2/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,16051
VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 04.05.1973 - KVVG II 1, 2/73 (https://dejure.org/1973,16051)
VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Entscheidung vom 04.05.1973 - KVVG II 1, 2/73 (https://dejure.org/1973,16051)
VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Entscheidung vom 04. Mai 1973 - KVVG II 1, 2/73 (https://dejure.org/1973,16051)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekhn.de

    Art. 6 KO; §§ 30, 58,61 PfG; § 31 BBG; § 113 VwGO
    Dienstverhältnis, Feststellungsinteresse, Pfarrvikar, Rechtsschutzinteresse, Ungedeihlichkeit, Versetzung, Visitation, Widerruf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 04.05.1973 - KVVG II 1/73
    Für das Beamtenrecht folgt dieser Anspruch des einzelnen Beamten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung aus seiner subjektiven Rechtsstellung (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.1.1972, BVerwGE 39, S. 235, hier 239).
  • FG Bremen, 09.03.1971 - II 2/69
    Auszug aus VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 04.05.1973 - KVVG II 1/73
    Zwar hat sie im Urteil vom 17. Februar 1970 (II 2/69) entschieden, dass eine entsprechende Anwendung spezieller Vorschriften des staatlichen Rechts ohne ausdrückliche Verweisung nicht möglich ist.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1973 - 2/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6941
Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1973 - 2/73 (https://dejure.org/1973,6941)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.06.1973 - 2/73 (https://dejure.org/1973,6941)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 1973 - 2/73 (https://dejure.org/1973,6941)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1973 - 2/73
    Lediglich im Zusammenhang mit Artikel 3 f, der die Errichtung eines auf freiem Wettbewerb beruhenden gemeinsamen Marktes betrifft, wird zuweilen, allerdings nur mit Bezug auf Privatpersonen, auf den allgemeinen Grundsatz des freien Verkehrs zurückgegriffen, um daraus die Unzulässigkeit mißbräuchlicher Ausnutzung der nach den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen dem Eigentumsrecht zugeordneten Befugnisse herzuleiten, da andernfalls die Freiheit des Warenverkehrs zwischen den Staaten in Gefahr gerät mit der Folge einer Einschränkung des Wettbewerbs, der die Grundlage für die Tätigkeit aller Wirtschaftsteilnehmer auf der Gemeinschaftsebene bilden soll (Vgl. Urteil 78/80, Deutsche Grammophon Gesellschaft - Slg. 1971, 487 ff.).
  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1973 - 2/73
    Dezember 1971 in der Rechtssache 43/71 (Politi s.a.s. - Slg. 1971, 1048) entschieden hat.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 13.02.1974 - V 2/73 N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,11099
FG Hamburg, 13.02.1974 - V 2/73 N (https://dejure.org/1974,11099)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.1974 - V 2/73 N (https://dejure.org/1974,11099)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 1974 - V 2/73 N (https://dejure.org/1974,11099)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 04.05.1973 - KVVG II 1 und 2/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,15702
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 04.05.1973 - KVVG II 1 und 2/73 (https://dejure.org/1973,15702)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 04.05.1973 - KVVG II 1 und 2/73 (https://dejure.org/1973,15702)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 04. Mai 1973 - KVVG II 1 und 2/73 (https://dejure.org/1973,15702)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekhn.de

    Art. 6 KO; §§ 30, 58,61 PfG; § 31 BBG; § 113 VwGO
    Dienstverhältnis, Feststellungsinteresse, Pfarrvikar, Rechtsschutzinteresse, Ungedeihlichkeit, Versetzung, Visitation, Widerruf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 04.05.1973 - KVVG II 1/73
    Für das Beamtenrecht folgt dieser Anspruch des einzelnen Beamten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung aus seiner subjektiven Rechtsstellung (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.1.1972, BVerwGE 39, S. 235, hier 239).
  • FG Bremen, 09.03.1971 - II 2/69
    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 04.05.1973 - KVVG II 1/73
    Zwar hat sie im Urteil vom 17. Februar 1970 (II 2/69) entschieden, dass eine entsprechende Anwendung spezieller Vorschriften des staatlichen Rechts ohne ausdrückliche Verweisung nicht möglich ist.
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