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   BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87   

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BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87 (https://dejure.org/1988,5709)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87 (https://dejure.org/1988,5709)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU 16/87 (https://dejure.org/1988,5709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufliche Fortbildung - Bildungsreise - Fortbildungskatalog - Deutsche Ärzte - Versicherte Tätigkeit - Fortbildungscharakter

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 195
  • VersR 1988, 1035
  • VersR 1988, 1194
  • VersR 1988, 782
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    Ist eine Trennung hingegen nicht möglich, besteht Versicherungsschutz, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich dient, sie braucht ihnen nicht überwiegend gedient zu haben (BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 217; Urteil des BSG vom 19. Oktober 1981 - 8/8a RU 72/80 - = Lauterbach-Kartei § 548 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11117; Brackmann aaO mwN).

    Ungeachtet dessen könnte die Teilnahme der Klägerin an der Reise nach China eine mit der Beschäftigung als Oberärztin der Röntgenabteilung des Evangelischen Krankenhauses Z. verknüpfte Tätigkeit sein, wenn die Klägerin von ihrem Standpunkt aus der Meinung sein durfte, daß diese Unternehmung geeignet sei, den Interessen der Krankenanstalt zu dienen und diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; SozR Nrn 23 und 30 zu § 548 RVO; SozR 2200 § 555 Nr. 5; Brackmann aaO S 480 q).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125) Rechnung getragen, wonach der Gesetzgeber seinen Einfluß auf den Inhalt der von den körperschaftlichen Organen zu erlassenden Normen nicht gänzlich preisgeben dürfe und daher verpflichtet sei, die ärztliche Berufsausübung jedenfalls in ihren Grundzügen in einem förmlichen Gesetz zu regeln.
  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    Ist eine Trennung hingegen nicht möglich, besteht Versicherungsschutz, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich dient, sie braucht ihnen nicht überwiegend gedient zu haben (BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 217; Urteil des BSG vom 19. Oktober 1981 - 8/8a RU 72/80 - = Lauterbach-Kartei § 548 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11117; Brackmann aaO mwN).
  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    Vielmehr kommt es auf die tatsächliche Gestaltung der Beziehungen an (BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 4; zum Sonderurlaub: BSGE 9, 222, 227).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    Ungeachtet dessen könnte die Teilnahme der Klägerin an der Reise nach China eine mit der Beschäftigung als Oberärztin der Röntgenabteilung des Evangelischen Krankenhauses Z. verknüpfte Tätigkeit sein, wenn die Klägerin von ihrem Standpunkt aus der Meinung sein durfte, daß diese Unternehmung geeignet sei, den Interessen der Krankenanstalt zu dienen und diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; SozR Nrn 23 und 30 zu § 548 RVO; SozR 2200 § 555 Nr. 5; Brackmann aaO S 480 q).
  • BSG, 30.03.1967 - 12 RJ 590/63

    Berufsausbildung Begriff - Gärtnergehilfe - Lehrgang an Gartenbauschule -

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    Gleichwohl wäre der betriebliche Bezug hergestellt und damit Versicherungsschutz gegeben, wenn die Reise der Fortbildung hätte dienen sollen mit dem Ziele, eine Verbesserung der beruflichen Leistungsfähigkeit im erlernten und ausgeübten Beruf zu erreichen (zum Begriff Fortbildung: BSGE 26, 195, 196 = SozR Nr. 27 zu § 1267 RVO).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 23/81
    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    Maßgebend sind dabei die zur Zeit der Fahrt bekannt gewordenen Umstände (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 23/81 - = USK 82148).
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 99/76
    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    Bei der Beurteilung, ob eine Fahrt wesentlich zu beruflichen Zwecken unternommen wird, ist weniger Gewicht auf den Zeitaufwand der betrieblichen Tätigkeit im Verhältnis zur privaten Verrichtung zu legen, sondern die Bedeutung der betrieblichen Betätigung für das Unternehmen festzustellen (Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1977 - 2 RU 99/76 - = SozSich 1978 S 115/116).
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 72/80
    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87
    Ist eine Trennung hingegen nicht möglich, besteht Versicherungsschutz, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich dient, sie braucht ihnen nicht überwiegend gedient zu haben (BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 217; Urteil des BSG vom 19. Oktober 1981 - 8/8a RU 72/80 - = Lauterbach-Kartei § 548 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11117; Brackmann aaO mwN).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim

    Der Senat hat deshalb schon immer betont, dass hier stets die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind ( BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20, RdNr 18) und darauf hingewiesen ( BSGE 124, 93 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 63 RdNr 17 - "Friseurmeisterin") , dass im häuslichen Bereich die Beweisführung hinsichtlich der Handlungstendenz und die entsprechende Überprüfung klägerseitiger Angaben besonders schwierig sein kann, weil der Kreis der "unternehmensdienlichen" Verrichtungen bei Selbstständigen sowie bei abhängig Beschäftigten, die im "Home Office" tätig sind, typischerweise mit weiten Teilen des Privatlebens verwoben ist ( vgl nur BSG vom 31.5.1988 - 2/9b RU 16/87 - SozR 2200 § 548 Nr. 90 und vom 4.6.2002 - B 2 U 24/01 R - Juris RdNr 15; vgl auch Spellbrink, MedSach 2018, 164, 168 zur notwendigen einheitlichen Betrachtungsweise von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen im "Home Office") .
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 9/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Abgrenzung zum

    Der Senat hat deshalb (BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20, RdNr 21; s bereits BSG vom 13.3.1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239, 242 f) darauf hingewiesen, dass der Kreis der "unternehmensdienlichen" Verrichtungen bei Selbstständigen mit weiten Teilen des Privatlebens verwoben sein kann (vgl nur BSG vom 31.5.1988 - 2/9b RU 16/87 - SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 24/01 R - Juris RdNr 15).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 8/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - häusliche

    Dabei hat der Senat bereits darauf hingewiesen (BSG, aaO) , dass im häuslichen Bereich die Beweisführung hinsichtlich der Handlungstendenz und die entsprechende Überprüfung klägerseitiger Angaben besonders schwierig sein kann, weil der Kreis der "unternehmensdienlichen" Verrichtungen gerade bei Selbstständigen sowie bei abhängig Beschäftigten, die im "Home Office" tätig sind, typischerweise mit weiten Teilen des Privatlebens verwoben ist (vgl nur BSG vom 31.5.1988 - 2/9b RU 16/87 - SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 24/01 R - Juris RdNr 15; vgl auch Spellbrink, MedSach 2018, 164, 168 zur notwendigen einheitlichen Betrachtungsweise von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen im Home Office).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Allgemeine Überlegungen zu einer "Unternehmensdienlichkeit" des Verhaltens des Versicherten zur Zeit des Unfalls, wie sie die Revision anstellt, helfen nicht weiter, wie der Senat schon in der Vergangenheit wiederholt ausgeführt hat (vgl nur BSG vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU 16/87 - SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 24/01 R - Hotelier, der Freizeitaktivitäten erkundet).

    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit iS der §§ 2, 3 und 6 SGB VII und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (stRspr: BSG vom 20. Januar 1987 -2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; BSG vom 31. Mai 1988 aaO; letztens: BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 8).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9 U 422/01

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Betriebsausflug -

    Ist eine Tätigkeit sowohl privaten als (wie vorliegend zu Gunsten des Klägers unterstellt wird) auch betrieblichen Zwecken zu dienen bestimmt und ist sie wie bei der vorliegenden Reise nicht eindeutig in einen - versicherten - unternehmensbedingten - und einen - unversicherten - unternehmensfremden Teil zu zerlegen, so ist entscheidend, ob sie im Einzelfall dem versicherten Unternehmen, wenn auch nicht überwiegend, so doch wesentlich dient (BSG, Urt. v. 31. Mai 1988 - 2/9b RU 16/87 -, ">548%20RVO%20Nr.%2090#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 90, S. 249; BSG, Urt. v. 01. Februar 1996 - 2 RU 3/95 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 26; BSG, Urt. v. 01. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

    Bei dieser Abgrenzung ist weniger Gewicht auf den Zeitaufwand der betrieblichen Tätigkeit im Verhältnis zur privaten Verrichtung zu legen, sondern die Bedeutung der betrieblichen Betätigung für das Unternehmen festzustellen (BSG, Urt. v. 31. Mai 1988 - 2/9b RU 16/87 -, ">548%20RVO%20Nr.%2090#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 90, S. 249).

    Maßgebend sind die zur Zeit der Unternehmung bekannt gewordenen Umstände (BSG, Urt. v. 31. Mai 1988 - 2/9b RU 16/87 -, ">548%20RVO%20Nr.%2090#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 90, S. 250).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 17 U 106/07

    Anerkennung eines Unfalls in einer privaten Wohnung als Arbeitsunfall;

    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG, Urteile vom 21. August 1991, Az: 2 RU 62/90, SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und vom 24. März 1998, Az: B 2 U 4/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, Urteil vom 31. Mai 1988, Az: 2/9b RU 16/87, SozR 2200 § 548 Nr. 90).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Strecke zwischen Wohnbereich

    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG, Urteil vom 21. August 1991, Az: 2 RU 62/90, SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und vom 24. März 1998, Az: B 2 U 4/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, Urteil vom 31. Mai 1988, Az: 2/9b RU 16/87, SozR 2200 § 548 Nr. 90 und vom 2. Juli 1996, Az: 2 RU 16/95 SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - L 17 U 117/06

    Streit um die Anerkennung des Unfalls eines Urlaubers beim Rasenmähen auf einem

    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG, Urteile vom 21. August 1991, Az: 2 RU 62/90, SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und vom 24. März 1998, Az: B 2 U 4/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, Urteil vom 31. Mai 1988, Az: 2/9b RU 16/87, SozR 2200 § 548 Nr. 90).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09

    Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Unterbrechung des Weges von und zu der

    Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, 31.5.1988, 2/9b RU 16/87, SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG, 13.9.2005, B 2 U 6/05 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 Rn. 16).
  • LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 142/07

    Anerkennung eines sich bei einer Bildungsreise ereignenden Unfalls als

    23 Eine berufliche Fort- und Weiterbildung im Rahmen einer sogenannten Bildungsreise kann eine versicherte Tätigkeit sein, wenn sie von einer solchen Qualität ist, dass der Fortbildungscharakter sich daraus unzweifelhaft ergibt (BSG, Urteil vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU16/87, VersR 1988, 1194; Lauterbach/Schwerdtfeger, a.a.O., § 8 Rdnr. 235).
  • SG München, 25.04.2012 - S 33 VS 28/09

    Versorgungsrecht: Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung bei einem

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