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   LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22   

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LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22 (https://dejure.org/2023,29101)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.07.2023 - 20 O 49/22 (https://dejure.org/2023,29101)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - 20 O 49/22 (https://dejure.org/2023,29101)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
    Unberechtigte Vertragsauflösungen oder die ungerechtfertigte Ausübung von Gestaltungsrechten (z.B. Kündigungen oder Rücktrittserklärungen) stellen einen Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten dar, denn das Gebot der Vertragstreue gebietet es, an den vertraglichen Pflichten festzuhalten und nicht rechtsgrundlos davon Abstand zu nehmen (MüKo, Kommentar zum BGB, 9. Aufl. § 241 Rz. 130 m.w.N. zit. n. beck-online; BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08 zit. n. juris).
  • BGH, 17.01.1990 - VIII ZR 292/88

    Fixe Geltung von Lieferterminen- und fristen

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
    Denn der Fixcharakter einer Lieferfrist im Kaufrecht kann nach ständiger Rechtsprechung nicht wirksam in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 17. Januar 1990 - VIII ZR 292/88 - NJW 1990, 2065).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
    Gerade dann, wenn jemand - wie hier - über das Bestreiten der Mängel hinaus auch die fehlende Nachfristsetzung rügt, darf keine ernsthafte Erfüllungsverweigerung unterstellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
    Ein solches Bestreiten alleine genügt jedoch nicht für die Annahme, dass ein Schuldner sich von einer Nacherfüllungsaufforderung nicht umstimmen lassen und die Erfüllung seiner Vertragspflichten zur mangelfreien Lieferung ablehnen werde (vgl. BGH, Urteil vom 01. Juli 2015 - VIII ZR 226/14; Urteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/17).
  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88

    Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
    Vielmehr ist nach dem Sinn und Zweck des Vertrages auszulegen, wie wesentlich die Leistungszeit nach dem Willen der Parteien sein soll; bei Zweifeln ist ein Fixgeschäft zu verneinen (vgl. statt vieler BGH, Urteil vom 18. April 1989 - X ZR 85/88).
  • BGH, 27.10.1982 - VIII ZR 190/81

    Auslegung eines Vertrages als "Fixgeschäft" - Verwendung des Zusatzes "fix" durch

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
    Sofern man das Vorliegen eines Handelsgeschäfts annähme, wäre durch die Anweisung an die Beklagte, erst am 04.05.2020 zu liefern, der Charakter eines Fixhandelsgeschäfts ohnehin gänzlich entfallen, denn der Vertrag hätte sich durch das Erfüllungsverlangen nach Fristablauf gem. § 376 Abs. 1 S. 2 HGB in einen normalen Handelskauf umgewandelt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1982 - VIII ZR 190/81).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
    Es spricht vieles dafür, kann aber letztlich dahinstehen, ob der Umgang mit den weiteren Vertragspartnern über §§ 242 BGB, Art. 3 GG (i.V.m. der Rechtsprechung EuGH, Urt. v. 02.06.2016 - C-410/14) ebenfalls dazu führen würde, dass ein Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung unwirksam wäre.
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Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung wenn Finanzvermittlerin die Geschäftsbezeichnung bzw. den Zusatz "Banka" verwendet

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Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Finanzvermittler darf nicht die Bezeichnung bzw. den Zusatz "Banka" verwenden - wettbewerbswidrige Irreführung

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