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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05 (https://dejure.org/2006,20085)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.2006 - 20 A 2136/05 (https://dejure.org/2006,20085)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 2006 - 20 A 2136/05 (https://dejure.org/2006,20085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Duldung des Durchleitens von Wasser durch eine Leitung sowie der Duldung der Unterhaltung der Leitung durch den betroffenen Grundstückseigentümer; Neuverlegung einer Wasserleitung und der Kabel vor einem Grundstück; Abtrennung eines Verfahrens wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05
    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - 4 C 22.69 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - 4 C 22.69 -, aaO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1993 - 20 A 1886/91

    Zwangsrecht zum Durchleiten von Wasser und Abwasser; Verfassungsrecht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05
    Bestätigt wird das durch die der Vorschrift verfassungsrechtlich unbedenklich beigelegte Aufgabe, in Anknüpfung an gefestigte Rechtstraditionen - vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 1993 - 20 A 1886/91 -, ZfW 1994, 294 - zu Gunsten bestimmter wasserwirtschaftlicher Vorhaben Grundstücke gegen den Willen der betroffenen Eigentümer in Anspruch nehmen zu können.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 1993 - 20 A 1886/91 -, aaO.

  • OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 A 291/88

    Betriebsgrundstück; Inanspruchnahme für ein Zwangsrecht; Eingriff in das

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05
    vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233; PrOVG, Beschluss vom 23. Januar 1930 - V W 202/29 -, JW 1931, 3490.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - 20 A 2187/04

    Anspruch auf Maßnahmen zur Beseitigung des Niederschlagswassers; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2005 - 20 A 2187/04 - Urteil vom 1. Juli 1988 - 20 A 2629/87 -.
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 (246).
  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Die Zwangsrechte dienen auch nicht der Durchsetzung desselben nachbarlichen Anspruchs (so aber VGH Mannheim, ZfW 1975, 174, 175 und Schulte, ZfW 1971, 123 zu § 88 WG BW), sondern dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Abwasserbeseitigung und anderen wasserwirtschaftlichen Zwecken (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 8. September 1995, 20 B 2096/95, Tz. 6; Beschl. v. 27. Januar 2005, 20 A 2187/04, Tz. 3 f.; Urt. v. 9. November 2006, 20 A 2136/05, Tz. 31, 41, 43, 48, 62 - alle zitiert nach Juris - sowie die Begründung der Gesetzentwürfe zu §§ 84, 85 LWG NRW 1962, LT-Drs. 4/156, S. 67 f. und 100, zu §§ 124 bis 132 LWG NRW 1979, LT-Drs. 8/2388, S. 124, und zu § 128 LWG NRW 1989, LT-Drs. 10/2661, S. 80).

    Denn die privatrechtsgestaltende Erteilung eines Zwangsrechts steht im Ermessen der Behörde (BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 1988, aaO, Tz. 4; OVG Münster, Urt. v. 9. November 2006, aaO, Tz. 29), und bei dessen Ausübung sind - dem Zweck der Regelung entsprechend - primär die öffentlichen Belange der Wasserwirtschaft zu beachten.

    Ein gleichgerichtetes Interesse des Eigentümers fällt zwar ebenfalls ins Gewicht; Voraussetzung ist aber, dass der private Nutzen mit diesen Belangen des Gemeinwohls in Einklang steht (vgl. §§ 2 Abs. 2, 128 Abs. 3 i.V.m. 125 Abs. 2, 129 Abs. 1 Satz 1 LWG NRW und OVG Münster, Urt. v. 9. November 2006, aaO, Tz. 41 ff. und 62).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Der Senat weist daher nur kurz darauf hin, dass das Verwaltungsgericht den Mehraufwand zutreffend anhand einer Kostengegenüberstellung der verschiedenen Leitungsalternativen ermittelt (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.11.2006 - 20 A 2136/05 -, juris Rn. 49 ff.; Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 93 Rn. 37 ff. m.w.N.) und auch unter Berücksichtigung der nur geringen Belastung für den Kläger (im Einzelnen unten d.) als erheblich bewertet hat (Urt. v. 14.10.2015, Umdruck S. 12 f.).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend herausgestellt (Urt. v. 14.10.2015, Umdruck S. 13), dass der Anschluss dreier bebauter Grundstücke an die zentrale Wasserversorgung dem hochrangigen Gemeinwohlbelang der Volksgesundheit dient und die fortwährende Überwachung mehrerer dezentraler Versorgungsanlagen entbehrlich macht (vgl. zu diesen Aspekten: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.3.2008 - 15 A 480/08 -, juris Rn. 5; Urt. v. 9.11.2006, a.a.O., Rn. 41 ff.; Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 93 Rn. 43 ff. jeweils m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 2 L 118/13

    Duldungverfügung bezüglich einer Abwasserleitung

    Es wäre wirtschaftlich sinnlos und wird durch die schutzwürdigen Belange nicht gefordert, eine für das Durchleiten schon vorhandene Anlage zunächst von dem Grundstück zu entfernen, um sodann in einer neuerlichen Planungsphase darüber zu entscheiden, ob die Anlage mit dem Mittel einer Duldungsverfügung erneut und ggf. sofort in das Grundstück eingebracht, also der frühere Zustand wieder hergestellt werden darf (OVG NW, Urt. v. 09.11.2006 - 20 A 2136/05 -, juris, RdNr. 31).

    Der Vergleich der Kosten, die bei einer fiktiven Neuverlegung der zu duldenden Leitung entstehen, vermeidet, dass die Duldungspflicht maßgeblich wegen des tatsächlichen Vorhandenseins der Einrichtungen entstehen kann (vgl. OVG NW, Urt. v. 09.11.2006, a.a.O. RdNr. 49).

  • VG Würzburg, 27.11.2012 - W 4 K 12.800

    Verpflichtung zur Duldung einer Abwasserleitung; Alternativtrasse

    Vielmehr reicht es, dass die Inanspruchnahme des Grundstücks für die Durchführung des Vorhabens - wie hier - vernünftig und sinnvoll ist (vgl. OVG NRW v. 9.11.2006 Az.: 20 A 2136/05 [juris]).

    Von einem erheblichen Mehraufwand i.S. des § 92 Satz 2 WHG ist daher auszugehen (vgl. OVG NRW v. 9.11.2006, Az.: 20 A 2136/05 [juris]; IVG Rheinland-Pfalz v. 17.8.2006, Az.: 1 A 10509/06 [juris]; VG Saarland v. 10.03.2008 Az.: 11 L 1195/07 [juris] jeweils zu vergleichbaren Rechtslagen).

    Hieran hat die Kammer - wie erwähnt - keine Zweifel, zumal die Notwendigkeit des Aufbrechens einer befestigten Oberfläche und deren Wiederherstellung (hier der Kreisstraße NES 15) notwendigerweise spezifische Kosten mit sich bringt, die außerhalb befestigter Flächen nicht entstehen (vgl. OVG NRW v. 9.11.2006 Az.: 20 A 2136/05 [juris]).

    Die seinem Ermessen gezogenen Grenzen hat der Beklagte beachtet (vgl. zum Ganzen OVG NRW v. 9.11.2006 Az.: 20 A 2136/05 [juris]).

  • VG München, 18.10.2011 - M 2 K 11.3306

    Verpflichtung zur Duldung einer Abwasserleitung; Alternativtrassen

    Vielmehr reicht es, dass die Inanspruchnahme des Grundstückes für die Durchführung des Vorhabens - wie hier - vernünftig und sinnvoll ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.11.2006, Az. 20 A 2136/05, zu einer vergleichbaren Rechtslage).

    Zudem müsste die Bundesstraße bei der Verlegung der Leitung sowie bei etwaigen Unterhaltungsarbeiten gesperrt werden, was bei dieser stark befahrenen Bundesstraße zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen würde (vgl. hierzu a. OVG NRW, Urt. v. 09.11.2006, a.a.O.).

    Praktisch bestehen die Auswirkungen der Duldungsverfügung für den Kläger allein darin, dass er sein Unterlassungsbegehren nicht durchzusetzen vermag (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.11.2006, a.a.O.).

    Der Beklagte hat sich zu Recht davon leiten lassen, dass das öffentliche Interesse an einem gesicherten, zweckmäßigen und kostengünstigen Verlauf der Abwasserleitung sowie das gleichgerichtete Interesse der Beigeladenen stärker ins Gewicht fallen als das Interesse des Klägers an einer Vermeidung der Inanspruchnahme seines Grundstücks (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.11.2006, a.a.O.).

  • VG München, 15.11.2011 - M 2 K 11.3044

    Verpflichtung zur Duldung einer Abwasserleitung; Alternativtrasse

    Vielmehr reicht es, dass die Inanspruchnahme des Grundstückes für die Durchführung des Vorhabens - wie hier - vernünftig und sinnvoll ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.11.2006, Az. 20 A 2136/05, zu einer vergleichbaren Rechtslage).

    Zudem müsste die Bundesstraße bei der Verlegung der Leitung sowie bei etwaigen Unterhaltungsarbeiten zumindest einspurig gesperrt werden, was zwar grundsätzlich möglich ist, bei dieser stark befahrenen Bundesstraße aber auf jeden Fall zu gewissen Verkehrsbehinderungen führen würde (vgl. hierzu a. OVG NRW, Urt. v. 09.11.2006, a.a.O.).

    Praktisch bestehen die Auswirkungen der Duldungsverfügung für den Kläger allein darin, dass er sein Unterlassungsbegehren nicht durchzusetzen vermag (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.11.2006, a.a.O.).

    Der Beklagte hat sich zu Recht davon leiten lassen, dass das öffentliche Interesse an einem gesicherten, zweckmäßigen und kostengünstigen Verlauf der Abwasserleitung sowie das gleichgerichtete Interesse der Beigeladenen stärker ins Gewicht fallen als das Interesse des Klägers an einer Vermeidung der Inanspruchnahme seines Grundstücks (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.11.2006, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1532

    Abwasserkanal (Mischsystem), Duldungsanordnung, Verlegung einer Abwasserleitung

    Es wäre wirtschaftlich sinnlos und wird durch die schutzwürdigen Belange nicht gefordert, eine für das Durchleiten schon vorhandene Anlage zunächst von dem betroffenen Grundstück zu entfernen, um so dann in einer neuerlichen Planungsphase darüber zu entscheiden, ob die Anlage mit dem Mittel einer Duldungsverfügung erneut in das Grundstück eingebracht, also der bisherige Zustand wieder hergestellt werden darf (OVG LSA, B.v. 27.8.2014 - 2 L 118/13 - juris Rn. 10; OVG NW, U.v. 9.11.2006 - 20 A 2136/05 - juris Rn. 31).

    Vielmehr reicht es, dass die Inanspruchnahme des Grundstücks für die Durchführung des Vorhabens bzw. für die Sicherstellung der im öffentlichen Interesse liegenden Abwasserbeseitigung vernünftig und sinnvoll ist (OVG NW, U.v. 9.11.2006 - 20 A 2136/05 - juris; VG München, U.v. 15.11.2011 - M 2 K 11.3044 - juris Rn. 18; Weber in Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 93 Rn. 25 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 09.11.2016 - AN 9 K 15.01467

    Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in

    Die Erforderlichkeit der Abwasserleitung sei nicht erst dann zu bejahen, wenn der Zugriff auf das Grundstück und den G.-Weiher zwingend und unerlässlich sei, damit das Vorhaben überhaupt realisiert werden könne, sondern es reiche, dass die Inanspruchnahme des Grundstücks für die Durchführung des Vorhabens vernünftig und sinnvoll sei (unter Verweis auf OVG NRW, U. v. 9.11.2006 - 20 A 2136/05).

    Die Erforderlichkeit ist nicht erst dann zu bejahen, wenn der Zugriff auf das Grundstück zwingend unerlässlich ist, damit das Vorhaben überhaupt realisiert werden kann vgl. OVG NRW, U. v. 9.11.2006 - 20 A 2136/05).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2024 - 1 LB 581/17

    Voraussetzungen der Duldungspflicht hinsichtlich einer über das eigene Grundstück

    Die Verpflichtung kann auch dann angeordnet werden, wenn der Eingriff in das Eigentum bereits in der Vergangenheit begonnen hat und noch fortdauert (so auch OVG Münster, Urteil vom 9. November 2006 - 20 A 2136/05 -, juris Rn. 31 zu § 128 LWG NRW; OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. August 2014 - 2 L 118/13 -, juris Rn. 10 zu § 93 WHG und VGH Mannheim, Beschluss vom 9. März 2010 - 3 S 1537/08 -, juris Rn. 7 zu § 88 Abs. 2 WasG BW; VGH München, Beschluss vom 2. September 2021 - 4 ZB 21.1199 -, juris Rn. 19 zu § 14 Abs. 1 WAS; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 7. Juni 2005 - 4 B 128/04 -, juris Rn. 34 zu § 109 Abs. 1 SächsWG).

    Mit der Verfügung wird die Rechtsstellung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten mit Wirkung für die Zukunft geregelt, was auch dann geschieht, wenn der Eingriff in das Eigentum oder das Nutzungsrecht bereits in der Vergangenheit begonnen hat und noch fortdauert (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 9. März 2010, a. a. O; OVG Münster, Urteil vom 9. November 2006, a. a. O.) Es wäre wirtschaftlich sinnlos und wird durch die schutzwürdigen Belange des betroffenen Eigentümers auch nicht gefordert, eine für das Durchleiten schon vorhandene Anlage zunächst von dem Grundstück zu entfernen, um sodann in einer neuerlichen Planungsphase darüber zu entscheiden, ob die Anlage mit dem Mittel einer Duldungsverfügung erneut und gegebenenfalls sofort in das Grundstück eingebracht, also der frühere Zustand wiederhergestellt werden darf (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. November 2006, a. a. O; OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. August 2014, a. a. O.) Insofern gilt nichts anderes als bei der nachträglichen Planfeststellung bereits errichteter Anlagen, die anerkanntermaßen unbedenklich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - IV C 22.69 -, juris Rn. 29).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - 18 U 112/09

    Eigentumsverhältnisse und Sanierungsansprüche hinsichtlich einer Bachverrohrung

    Zum einen ist das Landeswassergesetz erst nach Durchführung der Rohrverlängerung Ende der 50er Jahre in Kraft getreten; zum anderen fehlt es an einem "Unternehmen" i. S. d. § 128 LWG NW, da hierunter nur ein konkretes, in einem Plan festgelegtes Vorhaben zu verstehen ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 09.11.2006 - 20 A 2136/05, zitiert nach Juris, Rdnr. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 3 S 1537/08

    Duldungsanordnung nach § 88 Abs. 2 WasG BW; "Ausführung eines Unternehmens"

  • VG Saarlouis, 10.03.2008 - 11 L 1195/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - wasserrechtliches Zwangsrecht - Zweckmäßigkeit -

  • VG Frankfurt/Oder, 25.03.2015 - 5 K 347/12

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

  • VG Köln, 25.07.2013 - 14 K 4033/12

    Duldunganordnung für Umbaumaßnahmen an Rohrleitung zur Regenwasserbeseitigung;;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13

    Interesse an der sofortigen Herstellung und Inbetriebnahme der nach einer

  • VG Schwerin, 29.06.2012 - 7 B 280/12

    Wasserrecht: Sofort vollziehbare Duldungsverfügung zur Durchleitung von Abwasser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2008 - 20 A 1097/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von pauschalen Ausgleichszahlungen für die

  • VG Arnsberg, 17.12.2007 - 8 K 2832/06

    Rechtmäßigkeit der Bestellung eines Zwangsrechts an dem privaten Grundstück

  • LG Ulm, 17.07.2015 - 3 O 96/15

    Feststellen der Berechtigung eines Zweckverbands zur Verlegung eines

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