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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 20 A 894/10   

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https://dejure.org/2010,10950
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 20 A 894/10 (https://dejure.org/2010,10950)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.07.2010 - 20 A 894/10 (https://dejure.org/2010,10950)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 20 A 894/10 (https://dejure.org/2010,10950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer versagten Erteilung einer Außenstarterlaubnis und Außenlandeerlaubnis ohne Durchführung eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LuftVG § 6; LuftVG § 25
    Rechtmäßigkeit einer versagten Erteilung einer Außenstarterlaubnis und Außenlandeerlaubnis ohne Durchführung eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens nach § 6 Luftverkehrsgesetz ( LuftVG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine "Kleine Düse" in Mülheim/Essen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    vgl. dazu wiederum BVerwG, Beschluss vom 6. November 1986 - 4 B 198.86 -, juris Rn. 2; sowie allgemein OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 20 A 894/10 -, juris Rn. 8.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 6 B 13.22

    Klage gegen den politisch-parlamentarischen Flugbetrieb am ehemaligen Flughafen

    Das OVG Münster (Beschluss vom 12. Juli 2010 - 20 A 894/10 -, juris Rn. 11) habe entschieden, dass die Aufnahme eines Flugverkehrs mit drei Luftfahrzeugen für die Dauer von zwei Jahren und bis zu 100 Flugbewegungen monatlich als auf Dauer angelegt anzusehen sei und deswegen unter keinem Gesichtspunkt als Ausnahme vom Grundsatz des Flugplatzzwangs angesehen werden könne.

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OVG Münster (Beschluss vom 12. Juli 2010 - 20 A 894/10 -, juris Rn. 11) spricht nicht gegen diese Einschätzung.

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