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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13   

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https://dejure.org/2013,62654
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13 (https://dejure.org/2013,62654)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.12.2013 - 20 B 1104/13 (https://dejure.org/2013,62654)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 (https://dejure.org/2013,62654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Interesse an der sofortigen Herstellung und Inbetriebnahme der nach einer Duldungsanordnung zu duldenden Abwasserleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Interesse an der sofortigen Herstellung und Inbetriebnahme der nach einer Duldungsanordnung zu duldenden Abwasserleitung

Verfahrensgang

  • VG Münster - 7 L 187/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2009 - 15 B 416/09

    Anschluss an den öffentlichen Kanal

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13
    OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2009 - 15 B 416/09 -, betrifft die Rechtfertigung des Anschluss- und Benutzungszwangs im Verhältnis zu einer Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen.
  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13
    vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2008 - V ZR 172/07 -, BGHZ 177, 165.
  • VG Münster, 19.12.2014 - 7 K 2795/12

    Zwangsrecht zum Durchleiten von Wasser und Abwasser; Verfassungsrecht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13
    Die Beschwerde mit dem Begehren, den angefochtenen Beschluss zu ändern und die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2795/12 VG Münster gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. September 2012 wiederherzustellen, hat keinen Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1993 - 20 A 1886/91

    Pflicht zur Duldung des Durchleitens von Wasser durch eine Leitung sowie der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 1993 - 20 A 1886/91 -, ZfW 1994, 294.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05

    Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13
    Auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die zwangsweise Inanspruchnahme von Grundstücken im Interesse an der Realisierung wasserwirtschaftlicher Vorhaben zu ermöglichen, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 9. November 2006 - 20 A 2136/05 -, juris, kann eine derartige Einschränkung nicht entnommen werden.
  • VGH Bayern, 26.10.2015 - 8 ZB 14.2356

    Der Erlass einer Duldungsverfügung nach § 93 Satz 1 WHG 2010 setzt voraus, dass

    Das allgemeine Interesse an der Durchführung einer geordneten Abwasserbeseitigung kann deshalb insoweit nicht genügen; vielmehr muss sich dieses öffentliche Interesse nach den Umständen des Einzelfalls im Sinne einer konkreten Erforderlichkeit im Zusammenhang mit ansonsten eintretenden Nachteilen für das allgemeine Wohl rechtfertigen lassen (vgl. OVG NW, B.v. 9.12.2013 - 20 B 1104/13 - juris Rn. 26; VGH BW, B.v. 19.11.2013 - 3 S 1525/13 - NVwZ-RR 2014, 263/264; Zöllner in Sieder/Zeitler/ Dahme, WHG 2010, Stand 48. Erg. Lfg. September 2014, § 93 Rn. 11 ff., insbes. Rn. 16 und 18; im Ergebnis auch Czychowski/Reinhardt, WHG 2010, 11. Aufl. 2014, § 93 Rn. 7).
  • VG Münster, 19.12.2014 - 7 K 2795/12

    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Duldung des Durchleitens von

    Dieser geht dem § 128 LWG NRW als konkurrierendes Bundesrecht vor, OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 - Koll-Sarfeld , in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, LWG NRW, Stand: August 2010, Vorbem. zu § 128.

    Denn die hoheitlichen Befugnisse nach § 93 WHG bestehen nach Maßgabe dieser Vorschrift neben einer eventuellen privatrechtlichen Befugnis der Beigeladenen aus § 917 BGB und unabhängig von der zuletzt genannten, OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 - BGH, Urteil vom 4. Juli 2008 - V ZR 172/07 -, juris Rn. 18 ff.; für § 128 LWG NRW Koll-Sarfeld , in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, a.a.O., § 128 Rn. 13.

    Die dem privaten Begünstigten durch eine Alternativlösung entstehenden (Mehr-)Kosten müssen ein ganz beträchtliches, unzumutbares Ausmaß erreichen, um mit ausschlaggebendem Gewicht in der Abwägung berücksichtigt werden zu können, OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 -.

  • VG Münster, 10.01.2014 - 7 K 443/10

    Abflusslose Grube; Kleinkläranlage

    Das OVG NRW hat die Beschwerde mit Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 - zurückgewiesen, dabei aber ausgeführt, es bestünden durchaus Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Duldungsanordnung.

    Der Beklagte musste deren Realisierung, die nach dem Beschluss des OVG NRW vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 - mit nicht unerheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet ist, nicht abwarten.

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