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   VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359   

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VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359 (https://dejure.org/2008,38054)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2008 - 20 BV 07.2359 (https://dejure.org/2008,38054)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2008 - 20 BV 07.2359 (https://dejure.org/2008,38054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unbegründete Fortsetzungsfeststellungsklage; Abhol- und Bereitstellungsanordnung nach dem ElektroG für Elektro-Altgeräte; Rücknahmepflicht für historische Altgeräte; geteilte Produktverantwortung; Verursacherprinzip als Kostentragungsgrundsatz; Darstellung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Dem Gesetzgeber steht bei der Ordnung von Massenerscheinungen regelmäßig eine weitgehende Freiheit zu generalisierenden und typisierenden Regelungen zu (BVerfG vom 13.3.2007 DVBl 2007, 821; BVerfG vom 14.5.1969 BVerfGE 26, 16/31).

    Erst wenn für einen längeren Zeitraum (etwa 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, vgl. § 1 Abs. 2 und § 25 ElektroG) verlässliche Daten vorliegen, können weitere Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, ob und inwieweit der Gesetzgeber mittelbar verhaltenssteuernd auf die Wirtschaft gestaltend Einfluss zu nehmen hat (vgl. BVerfG vom 13.3.2007 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Die gerechteste und zweckmäßigste Lösung zu treffen, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG vom Gesetzgeber gerade nicht (BVerfG vom 13.03.2007 a.a.O.; vom 8.10.1991 BVerfGE 84, 348/359).

    Allein damit unvermeidlich verbundene Härten verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn wie hier praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht sind (BVerfG vom 8.10.1991, BVerfGE 84, 348/359).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Vertragsunterlagen, Geschäftsbücher, Konditionen, Kundenlisten, Bezugsquellen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch die die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (vgl. BVerfG vom 14.3.2006 BVerfGE 115, 205/250 = NVwZ 2006, 1041).

    Sie sind durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt (BVerfG vom 14.3.2006 a.a.O.) und durch Art. 14 GG, soweit sie bereits zu einem Vermögenswert geworden sind (BVerfG vom 1.10.1987 BVerfGE 77, 1/46 f.).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Träger des Grundrechts können wie hier auch juristische Personen des Privatrechts sein, Art. 19 Abs. 3 GG (vgl. auch BVerfG vom 20.7.1954 BVerfGE 4, 7/12).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Dem Gesetzgeber steht bei der Ordnung von Massenerscheinungen regelmäßig eine weitgehende Freiheit zu generalisierenden und typisierenden Regelungen zu (BVerfG vom 13.3.2007 DVBl 2007, 821; BVerfG vom 14.5.1969 BVerfGE 26, 16/31).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Die Eingriffe in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG sind verfassungsrechtlich gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig (BVerfG vom 16.3.1971 BVerfGE 30, 292/316 ff.; vom 3.11.1982 BVerfGE 61, 291/312).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Die streitgegenständlichen Berufsausübungsregelungen des Elektrogesetzes zu Abholungs-, Bereitstellung-, Verwertungs- und Beseitigungspflichten sind hinreichend bestimmt und lassen Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen (vgl. BVerfG vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/40); sie entsprechen damit auch dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG vom 16.6.1981 BVerfGE 57, 295/320 ff.; vom 6.6.1989 BVerfGE 80, 137/161).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Die Eingriffe in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG sind verfassungsrechtlich gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig (BVerfG vom 16.3.1971 BVerfGE 30, 292/316 ff.; vom 3.11.1982 BVerfGE 61, 291/312).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Als reine Berufsausübungsbeschränkungen werden sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert (BVerfG vom 14.5.1985 BVerfGE 70, 1/28; vom 10.5.1988 BVerfGE 78, 155/162; vom 11.2.1992 BVerfGE 85, 248/259; vom 13.12.2000 BVerfGE 103, 1/10).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2359
    Sie sind durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt (BVerfG vom 14.3.2006 a.a.O.) und durch Art. 14 GG, soweit sie bereits zu einem Vermögenswert geworden sind (BVerfG vom 1.10.1987 BVerfGE 77, 1/46 f.).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

  • VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 11 K 07.01628

    Fehlendes Feststellungsinteresse bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit sog.

    Darüber hinaus hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 13.3.2008, 20 BV 07.2359 ) entschieden, dass das ElektroG als Rechtsgrundlage der im Streit stehenden Abhol- und Bereitstellungsanordnung verfassungsgemäß und mit übergeordnetem, europäischem Recht vereinbar ist.

    Dass der Beklagten auf Grund eigener Geheimhaltungspflichten möglicherweise eine Weitergabe bestimmter Daten im Wege einer "transparenten" Begründung der angegriffenen Verfügungen überhaupt nicht möglich gewesen wäre, wird im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 2008 (20 BV 07.2359 , dort RdNr. 41 ff.) näher ausgeführt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betont in seinem Urteil vom 13. März 2008 (20 BV 07.2359 ) u.a. folgende Aspekte zu Abhol- und Bereitstellungsverfügungen:.

  • VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 11 K 07.01785

    Fehlendes Feststellungsinteresse bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit sog.

    Darüber hinaus hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 13.3.2008, 20 BV 07.2359 ) entschieden, dass das ElektroG als Rechtsgrundlage der im Streit stehenden Abhol- und Bereitstellungsanordnung verfassungsgemäß und mit übergeordnetem, europäischem Recht vereinbar ist.

    Dass der Beklagten auf Grund eigener Geheimhaltungspflichten möglicherweise eine Weitergabe bestimmter Daten im Wege einer "transparenten" Begründung der angegriffenen Verfügungen überhaupt nicht möglich gewesen wäre, wird im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 2008 (20 BV 07.2359 , dort RdNr. 41 ff.) näher ausgeführt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betont in seinem Urteil vom 13. März 2008 (20 BV 07.2359 ) u.a. folgende Aspekte zu Abhol- und Bereitstellungsverfügungen:.

  • VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 11 K 07.01777

    Rechtmäßigkeit einer Abhol- und Bereitstellungsanordnung nach dem ElektroG; im

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer wie auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu insb. Urteil vom 13.3.2008, 20 BV 07.2359 ) ist das ElektroG als Rechtsgrundlage der im Streit stehenden Abhol- und Bereitstellungsanordnung verfassungsgemäß und mit übergeordnetem, europäischem Recht vereinbar.

    Dass der Beklagten auf Grund eigener Geheimhaltungspflichten möglicherweise eine Weitergabe bestimmter Daten im Wege einer "transparenten" Begründung der angegriffenen Verfügungen überhaupt nicht möglich gewesen wäre, wird im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 2008 (20 BV 07.2359 , dort RdNr. 41 ff.) näher ausgeführt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betont in seinem Urteil vom 13. März 2008 (20 BV 07.2359 ) u.a. folgende Aspekte zu Abhol- und Bereitstellungsverfügungen:.

  • VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 11 K 07.02233

    Verpflichtungsklage gerichtet auf Rücknahme der Registrierung nach dem ElektroG

    Im von der Beklagten zutreffend in Bezug genommenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 2008 (Az. 20 BV 07.2360 ; vgl. ferner das Urteil vom gleichen Tag Az.: 20 BV 07.2359, ) wird festgestellt, dass ein Eingriff in das Herstellergrundrecht aus Art. 14 GG durch Rücknahme-, Beseitigungs- und Kostentragungspflichten nach dem ElektroG ausscheidet.
  • VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 11 K 07.03391

    Kein Mitteilungsanspruch einer ...

    Dies habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 13. März 2008 (20 BV 07.2359) festgestellt.
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 20 ZB 08.3013

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Hersteller von batteriebetriebenen Luxusuhren;

    Die Klägerin als Herstellerin von Elektrogeräten, nämlich batteriebetriebener Luxusuhren (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 11 ElektroG; s. a. BVerwG vom 21.2.2008 NVwZ 2008, 697 sowie BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012), ist verpflichtet, sich bei der Beklagten registrieren zu lassen und markenbezogene Garantienachweise und Mengenmitteilungen zu erbringen (§ 3 Abs. 1, Abs. 2, § 6 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 16 Abs. 2 ElektroG; vgl. auch BayVGH vom 2.10.2008 Az. 20 BV 08.1023; vom 13.3.2008 Az. 20 BV 07.2360 und Az. 20 BV 07.2359).
  • VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 11 K 07.03141

    Rechtmäßigkeit von Abhol- und Bereitstellungsanordnungen nach dem ElektroG; im

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betont in seinem Urteil vom 13. März 2008 (20 BV 07.2359) u.a. folgende Aspekte zu Abhol- und Bereitstellungsverfügungen:.
  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 20 CS 11.2956

    Aufschiebende Wirkung der Klage gegen Abholungsanordnungen

    Zu Recht weist die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang auf die Senatsentscheidungen vom 13. März 2008, Az. 20 BV 07.2359 und 20 BV 07.2360, hin und der vorliegende Fall gibt keinen Anlass, den dort - wenngleich eher am Rande - geäußerten Standpunkt zu überdenken.
  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 20 C 09.517

    Streitwertbeschwerde; Abholungs- und Bereitstellungsanordnungen nach dem ElektroG

    Der Senat hält es für sachgerecht, den Streitwert in Höhe dieser Aufwendungen zu bestimmen, deren Plausibilität von der Beklagten nicht durchgreifend in Frage gestellt worden ist (vgl. BayVGH vom 13.3.2008 Az. 20 BV 07.2359 und 2360).
  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 20 C 09.518

    Streitwertbeschwerde; Abholungs- und Bereitstellungsanordnungen nach dem ElektroG

    Der Senat hält es für sachgerecht, den Streitwert in Höhe dieser Aufwendungen zu bestimmen, deren Plausibilität von der Beklagten nicht durchgreifend in Frage gestellt worden ist (vgl. BayVGH vom 13.3.2008 Az. 20 BV 07.2359 und 2360).
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