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   VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3044
VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.21 (https://dejure.org/2017,3044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2017 - 20 BV 15.21 (https://dejure.org/2017,3044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 20 BV 15.21 (https://dejure.org/2017,3044)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AMG § 20b Abs. 1 S. 1, § 20c Abs. 1, § 20d, § 69 Abs. 1 S. 1
    Untersagung einer lokalen Knochenbank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaubnisfreiheit des Arztes oder der zur Ausübung der Heilkunde am Menschen befugte Person zur Durchführung der erforderlichen Laboruntersuchungen; Erlaubnisfreiheit zur Führung einer Gewebebank hinsichtlich Untersagung des Betriebs einer lokalen Knochenbank

  • rewis.io

    Untersagung einer lokalen Knochenbank

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Knochenbank; Erlaubnisfreiheit; Einhandregelung

  • rechtsportal.de

    Erlaubnisfreiheit des Arztes oder der zur Ausübung der Heilkunde am Menschen befugte Person zur Durchführung der erforderlichen Laboruntersuchungen; Erlaubnisfreiheit zur Führung einer Gewebebank hinsichtlich Untersagung des Betriebs einer lokalen Knochenbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlaubnisfreie Führung von Gewebebank nur bei Durchführung von Laboruntersuchung durch Arzt

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 85 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Ärztliches Berufsrecht | Erlaubnisfreie Führung einer Gewebebank: Eigene Laboruntersuchungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.21
    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, U.v. 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - BVerfGE 133, 168 - 24 Rn. 66).

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu (BVerfG, U.v. 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - BVerfGE 133, 168 - 241, Rn. 66).

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.21
    Ausnahmetatbestände sind aber generell eng auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 21.09.2004 - 2 WD 11.04 - NVwZ-RR 2006, 554; U.v. 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris), um den Ausnahmecharakter der Vorschrift zu wahren.
  • BVerwG, 21.09.2004 - 2 WD 11.04

    Unterhaltsbeitrag; Nicht-Würdigkeit.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.21
    Ausnahmetatbestände sind aber generell eng auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 21.09.2004 - 2 WD 11.04 - NVwZ-RR 2006, 554; U.v. 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris), um den Ausnahmecharakter der Vorschrift zu wahren.
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