Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8526
VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208 (https://dejure.org/2017,8526)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2017 - 20 BV 15.2208 (https://dejure.org/2017,8526)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 20 BV 15.2208 (https://dejure.org/2017,8526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VIG § 2 Abs. 1 S. 1, § 3 S. 1, S. 5, § 4 Abs. 1 S. 2, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 4; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Anspruchsberechtigung; Bestimmtheit; Rechtsmissbrauch; Produktbezug; Begriff der festgestellten nicht zulässigen Abweichungen; Keine Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (106)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 1891/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

    Richtig ist vielmehr, dass weder die EG-BasisVO noch die EG-KontrollVO eine Sperrwirkung für mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften zur Verbraucherinformation unterhalb der Gefahrenschwelle entfalten (BayVGH, Urteil vom 16.02.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 61; zustimmend NdsOVG, Urteil vom 27.02.2018 - 2 LC 58/17 - juris Rn. 46; VG Augsburg, Urteil vom 30.04.2019 - Au 1 K 19.242 - BeckRS 2019, 12743 Rn. 29; VG Weimar, Beschluss vom 23.05.2019 - 8 E 423/19 - juris Rn. 28).

    Art. 12 Abs. 1 GG sichert die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe des Wettbewerbsrechts; die maßgeblichen Regeln beschränken die unternehmerische Berufstätigkeit am Markt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) und sind zugleich Inhalts- und Schrankenbestimmungen der Eigentumsgarantie im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BayVGH, Beschluss vom 06.07.2015 a. a. O. Rn. 13 und Beschluss vom 16.02.2017 a. a. O. Rn. 58; VG Düsseldorf a. a. O. Rn. 74; VG Gelsenkirchen a. a. O. Rn. 107; VG Weimar a. a. O. Rn. 27).

  • VG Augsburg, 30.04.2019 - Au 1 K 19.242

    Anspruch auf Informationsgewährung

    Insoweit schließt sich die Kammer vollumfänglich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 2017 an, auf welche hier ausdrücklich verwiesen wird (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 58 ff.).

    Insbesondere entfaltet Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit vom 28. Januar 2002 keine Sperrwirkung für mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften zur Verbraucherinformation unterhalb der Gefahrenschwelle (BayVGH, B.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 61 mit Verweis auf EuGH, U.v. 11.4.2013 - C-636/11 - juris).

    Nach dieser Vorschrift hat nach Maßgabe dieses Gesetzes "jeder" Anspruch auf freien Zugang zu den dort näher bezeichneten Informationen (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 25 ff.).

    (1) Zunächst ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, dass die nicht zulässigen Abweichungen durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt festgestellt worden sind oder gar ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren durchgeführt wurde (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 47 f.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertrat bisher die Ansicht, dass die "Feststellung" einer Abweichung keinen bestandskräftigen Verwaltungsakt voraussetzt (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 48).

    (2) Nicht ausreichend für die Annahme von festgestellten nicht zulässigen Abweichungen ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 47) die bloße Feststellung von Abweichungen in einem naturwissenschaftlich-analytischen Sinne (sog. "Beanstandungen").

    Denn auch Informationen über beseitigte Mängel aus der jüngeren Vergangenheit sind geeignet, zur Transparenz am Markt beizutragen (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 53; VG Würzburg, B.v. 8.1.2018 - W 8 S 17.1396 - juris Rn. 33; OVG Saarland, B.v. 3.2.2011 - 3 A 270/10 - juris Rn. 40 ff.).

    Es besteht jedoch auch ein Interesse des Verbrauchers an Informationen darüber, ob Betriebe beispielsweise bei der Herstellung von Lebensmitteln die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevorschriften einhalten, unabhängig davon, ob im Einzelfall die produzierten Lebensmittel selbst bereits nachteilig beeinflusst worden sind (so auch BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 36 ff.; B.v. 6.7.2015 - 20 ZB 14.977 - juris Rn. 4 jeweils mit Verweis auf die Gesetzesbegründung; VG Würzburg, B.v.8.1.2018 - W 8 S 17.1396 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 18.3.2014 - AN 1 K 13.1466 - juris Rn. 173 ff.).

    Denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollen festgestellte Rechtsverstöße nicht unter Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse fallen, weil an deren Geheimhaltung kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht (BT-Drs. 16/5404 S. 12; BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 55 ff.).

    Letztlich schützt die Vorschrift aber allein das allgemeine Interesse an einer funktionierenden Verwaltung, gesteht der Klägerin aber kein subjektives Abwehrrecht zu, eine sie betreffende Auskunftserteilung zu verhindern (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 32).

    Insbesondere steht die Informationsgewährung im Einklang mit den Grundrechten der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 58 ff.).

  • VG Augsburg, 30.04.2019 - Au 1 K 19.244

    Veröffentlichung von Informationen

    Insoweit schließt sich die Kammer vollumfänglich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 2017 an, auf welche hier ausdrücklich verwiesen wird (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 58 ff.).

    Insbesondere entfaltet Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit vom 28. Januar 2002 keine Sperrwirkung für mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften zur Verbraucherinformation unterhalb der Gefahrenschwelle (BayVGH, B.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 61 mit Verweis auf EuGH, U.v. 11.4.2013 - C 636/11 - juris).

    Nach dieser Vorschrift hat nach Maßgabe dieses Gesetzes "jeder" Anspruch auf freien Zugang zu den dort näher bezeichneten Informationen (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 25 ff.).

    (1) Zunächst ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, dass die nicht zulässigen Abweichungen durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt festgestellt worden sind oder gar ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren durchgeführt wurde (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 47 f.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertrat bisher die Ansicht, dass die "Feststellung" einer Abweichung keinen bestandskräftigen Verwaltungsakt voraussetzt (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 48).

    (2) Nicht ausreichend für die Annahme von festgestellten nicht zulässigen Abweichungen ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 47) die bloße Feststellung von Abweichungen in einem naturwissenschaftlich-analytischen Sinne (sog. "Beanstandungen").

    Denn auch Informationen über beseitigte Mängel aus der jüngeren Vergangenheit sind geeignet, zur Transparenz am Markt beizutragen (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 53; VG Würzburg, B.v. 8.1.2018 - W 8 S 17.1396 - juris Rn. 33; OVG Saarland, B.v. 3.2.2011 - 3 A 270/10 - juris Rn. 40 ff.).

    Es besteht jedoch auch ein Interesse des Verbrauchers an Informationen darüber, ob Betriebe beispielsweise bei der Herstellung von Lebensmitteln die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevorschriften einhalten, unabhängig davon, ob im Einzelfall die produzierten Lebensmittel selbst bereits nachteilig beeinflusst worden sind (so auch BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 36 ff.; B.v. 6.7.2015 - 20 ZB 14.977 - juris Rn. 4 jeweils mit Verweis auf die Gesetzesbegründung; VG Würzburg, B.v.8.1.2018 - W 8 S 17.1396 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 18.3.2014 - AN 1 K 13.1466 - juris Rn. 173 ff.).

    Denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollen festgestellte Rechtsverstöße nicht unter Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse fallen, weil an deren Geheimhaltung kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht (BT-Drs. 16/5404 S. 12; BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 55 ff.).

    Letztlich schützt die Vorschrift aber allein das allgemeine Interesse an einer funktionierenden Verwaltung, gesteht der Klägerin aber kein subjektives Abwehrrecht zu, eine sie betreffende Auskunftserteilung zu verhindern (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 32).

    Insbesondere steht die Informationsgewährung im Einklang mit den Grundrechten der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. auch hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 - juris Rn. 58 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht