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   AG Düsseldorf, 02.06.2006 - 20 C 3552/05   

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https://dejure.org/2006,18865
AG Düsseldorf, 02.06.2006 - 20 C 3552/05 (https://dejure.org/2006,18865)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2006 - 20 C 3552/05 (https://dejure.org/2006,18865)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 20 C 3552/05 (https://dejure.org/2006,18865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Zusammenstoßes eines PKW mit einem Motorrad; Ersatz von Reparaturkosten eines Kradrades sowie des Minderwertes und Ersatz einer Auslagenpauschale; Abbiegen in ein Grundstück ohne das Setzen eines Blinkers

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW- mit einem rechts vorbei fahrenden Kraftradfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW- mit einem rechts vorbei fahrenden Kraftradfahrer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Düsseldorf, 02.06.2006 - 20 C 3552/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BHG NJW 2003, 2085; NJW 2005, 1110), der das Amtsgericht sich anschließt, spielen Qualität und Umfang einer Reparatur jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten zwar den Wiederbeschaffungsaufwand -dies ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert-, nicht aber den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

    In diesem Falle können die Reparaturkosten nur dann zuerkannt werden, wenn die Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Unfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt (BGH NJW 2005, 1110).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Düsseldorf, 02.06.2006 - 20 C 3552/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BHG NJW 2003, 2085; NJW 2005, 1110), der das Amtsgericht sich anschließt, spielen Qualität und Umfang einer Reparatur jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten zwar den Wiederbeschaffungsaufwand -dies ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert-, nicht aber den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
  • BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Düsseldorf, 02.06.2006 - 20 C 3552/05
    Bei dem Unabwendbarkeitsnachweis kommt es darauf an, ob auch für einen besonders sorgfältigen Kraftfahrer bei der gegebenen Sachlage der Unfall unvermeidbar gewesen wäre (BGH NJW 1954, 185).
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