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   AG Hameln, 27.06.2003 - 20 C 89/03 (2)   

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https://dejure.org/2003,14556
AG Hameln, 27.06.2003 - 20 C 89/03 (2) (https://dejure.org/2003,14556)
AG Hameln, Entscheidung vom 27.06.2003 - 20 C 89/03 (2) (https://dejure.org/2003,14556)
AG Hameln, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 20 C 89/03 (2) (https://dejure.org/2003,14556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 2 S. 2 BGB; § 251 BGB; § 7 Abs. 1 StVG; § 3 PflichtVG
    Mehrwertsteuerabzug bei ausschließlich möglicher Ersatzbeschaffung im privaten Markt; Unfallbedingte Zerstörung eines Pkws; Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrwertsteuerabzug bei ausschließlich möglicher Ersatzbeschaffung im privaten Markt; Unfallbedingte Zerstörung eines Pkws; Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Fahrzeugs

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei alten Fahrzeugen ohne Händlermarkt.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Unfall - Erstattung der MwSt. bei alten Fahrzeugen, ohne Händlermarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2615
  • NZV 2003, 537
  • NZV 2003, 537 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bochum, 17.10.2003 - 5 S 109/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mehrwertsteuer-Abzug vom

    Ein solcher Fall kann allerdings nur dann bejaht werden, wenn vergleichbare Fahrzeuge einer bestimmten Art im Hinblick auf Alter, Ausstattung und Wert von seriösen, gewerblichen Gebrauchtwagenhändlern - z. B. wegen der Risiken der nicht mehr ausschließbaren Gewährleistung beim Weiterverkauf (§§ 474 ff. BGB) - nicht mehr angeboten werden und solche Fahrzeuge ausschließlich nur noch privat erworben werden können, denn dann fällt beim Kauf solcher Fahrzeuge keine Mehrwertsteuer an, weil diese beim Privatverkauf nicht erhoben wird (vgl. dazu AG Hameln NJW 2003, 2615; Riedmayer DAR 2003 159).
  • LG Köln, 19.05.2004 - 13 S 15/04

    Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung von älteren

    Nach dieser Entscheidung ist im Wiederbeschaffungswert sogar überhaupt keine Mehrwertsteuer enthalten und deshalb ein Abzug gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB auch nicht in Höhe der Differenzbesteuerung vorzunehmen, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt, das nahezu ausschließlich auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt angeboten wird (ebenso AG Hameln, Urteil vom 27.6.2003, 20 C 89/03), weil ein solches Fahrzeug nur in seltenen Fällen von einem Gebrauchtwagenhändler erworben werden kann.
  • AG Lüdenscheid, 17.11.2003 - 94 C 202/03
    Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, dass der von dem Sachverständigen festgestellte Wiederbeschaffungswert "brutto = netto" zu sehen sei, weil es im Hinblick auf das hohe Alter und die hohe Laufleistung des verunfallten Fahrzeuges für vergleichbare Fahrzeuge keinen seriösen gewerblichen Gebrauchtwagenmarkt gebe, so dass eine Ersatzbeschaffung nur von einem privaten Anbieter erfolgen könne, vermag diese Argumentation auch unter Berücksichtigung des von dem Kläger zitierten Urteils des Amtsgerichts Hameln ( NJW 2003, 2615 [AG Hameln 27.06.2003 - 20 C 89/03 (2)] ) nicht zu überzeugen.
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