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   ArbG Stuttgart, 18.01.2012 - 20 Ca 1059/11   

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https://dejure.org/2012,2901
ArbG Stuttgart, 18.01.2012 - 20 Ca 1059/11 (https://dejure.org/2012,2901)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 18.01.2012 - 20 Ca 1059/11 (https://dejure.org/2012,2901)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 20 Ca 1059/11 (https://dejure.org/2012,2901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klage wegen Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren - Nichteinhaltung der Klagefrist - Bekanntmachungspflicht des Arbeitgebers gemäß § 12 Abs 5 AGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Klage wegen Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren - Nichteinhaltung der Klagefrist - Bekanntmachungspflicht des Arbeitgebers gemäß § 12 Abs 5 AGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der Bekanntmachungspflicht gem. § 12 Abs. 5 AGG durch den Arbeitgeber im Falle des betriebsüblichen Einstellens des AGG-Textes und des § 61b ArbGG in das Intranet; Verpflichtung des Arbeitgebers zum Hinweis auf die Klagefrist bzgl. der Geltendmachung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekanntmachungspflicht des Arbeitgebers gem. § 12 Abs. 5 AGG

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 18.01.2012 - 20 Ca 1059/11
    Denn auch die Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens hilft über die fehlende Darlegung der Kausalität nicht hinweg (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - NZA 2011, 1173).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 18.01.2012 - 20 Ca 1059/11
    Bei der Versäumung von Ausschlussfristen entspricht es mittlerweile ständiger Rechtsprechung, dass wenn unter Verstoß gegen § 2 NachweisG eine Unterrichtung über die geltenden Ausschlussfristen nicht erfolgt ist, der Arbeitnehmer im Rahmen des Schadenersatzes gegebenenfalls so zu stellen ist, als hätte er seine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 18.01.2012 - 20 Ca 1059/11
    Da nur eine Entschädigung geltend gemacht wurde, kann dahinstehen, ob die Klagefrist des § 61 b Abs. 1 ArbGG auch für Schadenersatzansprüche gegolten hätte (offenlassend: BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - AP AGG § 22 Nr. 2; bejahend: Adomeit/Mohr 2. Auflage § 15 AGG, Rn. 129; Jacobs RdA 2010, 193; BeckOK/Fuchs § 15 AGG Rn. 10; verneinend: Zwanziger in Kittner/Zwanziger Arbeitsrecht § 92 Rn 153).
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