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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97.AK   

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https://dejure.org/2002,15464
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97.AK (https://dejure.org/2002,15464)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2002 - 20 D 145/97.AK (https://dejure.org/2002,15464)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2002 - 20 D 145/97.AK (https://dejure.org/2002,15464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf wirksam, aber anpassungsfähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf

    Gegenwärtig sind beim erkennenden Gericht noch Klagen gegen drei Bescheide anhängig (20 D 145/97.AK - Allwetterflugbetrieb auf der Parallelbahn -, 20 D 131/99.AK - Interimsgenehmiung - und 20 D 135/00.AK - Einbahnkapazitätsgenehmiung -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 20 D 145/97.AK sowie der jeweils beigezogenen und von den Beteiligten vorgelegten Akten Bezug genommen.

    Soweit bei fehlender Einigung der Vertragsbeteiligten die Anpassung in einem gerichtlichen Verfahren zusammen mit der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen geklärt werden kann, die von einer Anpassung abhängen - vgl. dazu Urteil des Senats vom heutigen Tage - 20 D 145/97.AK -, wird damit die grundsätzliche Verbindlichkeit des Vertrages in seiner bisherigen Fassung nicht in Frage gestellt, sondern lediglich aus Gründen der Prozessökonomie zugelassen, die gerichtliche Prüfung des Anpassungsbegehrens und einer davon abhängigen Behördenentscheidung zeitgleich vorzunehmen.

  • BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 86.02

    Flughafen Düsseldorf; Angerland-Vergleich; vertragliche Bindung der

    Der Beigeladene zu 1 kritisiert diese Erwägungen der Vorinstanz zwar als unzutreffend, führt darüber hinaus aber für die Entscheidungserheblichkeit der von ihm aufgeworfenen Frage lediglich den Gedanken an, dass die Fallgestaltung, die Gegenstand des Verfahrens OVG 20 D 145/97.AK (= BVerwG 9 B 85.02) geworden sei, die "eigenständige Bedeutung" ihrer vertraglichen Verpflichtung belege.

    Denn das "Negativattest", das Gegenstand des Verfahrens OVG 20 D 145/97.AK war, betrifft nach Ansicht der Vorinstanz ein Vorhaben, das nach der - inzident bewirkten - Vertragsanpassung mit vertraglichen Pflichten der Beklagten vereinbar ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2006 - 20 B 2165/05

    Flughafen Düsseldorf: Teilerfolg von Flughafennachbarn im vorläufigen

    Dass mit dem vorliegend streitigen Bescheid zugleich eine Änderung der Vergleichsregelungen verfolgt würde, die im Hauptsacheverfahren mit zu klären wäre (vgl. zu diesem Weg das Urteil des Senats vom 5. September 2002 - 20 D 145/97.AK -), ist auszuschließen, da die Beigeladene und der Antragsgegner vorliegend von einer Beachtung der Vorgaben des Vergleichs ausgehen.
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