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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 20 E 210/09   

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https://dejure.org/2009,25466
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 20 E 210/09 (https://dejure.org/2009,25466)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.04.2009 - 20 E 210/09 (https://dejure.org/2009,25466)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. April 2009 - 20 E 210/09 (https://dejure.org/2009,25466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vollstreckungsgläubigers auf Anordnung einer Ersatzzwanghaft bei Zweifeln an der Hinweisgabe bzgl. der Möglichkeit einer entsprechenden Anordnung; Verhältnismäßigkeit einer Anordnung einer Ersatzzwanghaft bei generellen Zweifeln an der Beibringung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVG § 58; VwVG § 61 Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines Vollstreckungsgläubigers auf Anordnung einer Ersatzzwanghaft bei Zweifeln an der Hinweisgabe bzgl. der Möglichkeit einer entsprechenden Anordnung; Verhältnismäßigkeit einer Anordnung einer Ersatzzwanghaft bei generellen Zweifeln an der Beibringung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG;

    Ist der Vollstreckungsschuldner trotz Anstrengung aller seiner Willenskräfte nicht in der Lage, das zu tun, was von ihm verlangt wird, sind das Zwangsgeld und nach Uneinbringlichkeit die Ersatzzwangshaft ungeeignet und darf nicht verhängt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 - juris: Rn. 21) und würde die Durchsetzung der Ordnungsverfügung auch nicht voranbringen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).

    Ein weniger einschneidendes Zwangsmittel wäre die Ersatzvornahme (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 16; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 - juris: Rn. 5; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).

  • VG Magdeburg, 30.10.2018 - 1 B 531/18

    Anordnung von Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung der Verpflichtung zum Abschluss

    Das ist nicht deckungsgleich mit der gebotenen Belehrung darüber, dass das Verwaltungsgericht (unter den Voraussetzungen eines Antrages der Behörde und der Uneinbringlichkeit der Zwangsgelder) die Möglichkeit der Festsetzung einer Ersatzzwangshaft hat (vgl. OVG NRW, B. v. 02.04.2009 - 20 E 210/09 -, juris, Rdnr. 2).

    Hieraus ergibt sich unter zeitlichen Gesichtspunkten kein aktuelles Bild über die für die Einbringlichkeit der Zwangsgelder wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragsgegnerin (vgl. OVG NRW, B. v. 02.04.2009 - a.a.O., Rdnr. 3).

  • VG Köln, 27.03.2018 - 10 M 181/17
    OVG NRW, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris.

    OVG NRW, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris.

  • VG Köln, 29.08.2019 - 2 M 66/19
    Mit ihr soll auf den Willen des Vollstreckungsschuldners derart eingewirkt werden, dass er die zu vollstreckende Verpflichtung erfüllt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris, Rdnr. 4.

    Hieraus folgt die Notwendigkeit, Ersatzzwangshaft nur dann anzuordnen, wenn andere, mildere und deshalb vorrangig in Erwägung zu ziehende Mittel zur Durchsetzung der Verpflichtung sich als ungeeignet oder unzweckmäßig erweisen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 2 E 1031/12

    Rechtmäßigkeit einer Ersatzzwangshaft als Beugemittel gegenüber einem

    - 20 E 210/09 -, juris Rn. 4.
  • VG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 M 57/12

    Ersatzzwangshaft Haftbefehl Stilllegung Betriebsuntersagung Kfz

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris Rdnr. 4, vom 12. März 2004 - 10 E 168/04 -, und vom 13. Februar 1976 - 10 B 1427/75 -, NJW 1976, 1284.
  • VG Potsdam, 09.03.2018 - 8 M 4/18

    Hinweispflicht auf die Zulässigkeit der Ersatzzwangshaft

    Ist das - wie hier - nicht der Fall, ist die gerichtliche Anordnung von Ersatzzwangshaft ausgeschlossen (offen gelassen von OVG Weimar, a.a.O.; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris, Rz. 2).
  • VG Köln, 20.11.2013 - 14 M 34/13

    Subsidiarität einer Anordnung von Ersatzzwangshaft

    Des Weiteren hat der Antragsteller weder vorgetragen noch ist aus den Verwaltungsvorgängen ersichtlich, dass aktuelle (seit Oktober 2009) Zwangsgeldbeitreibungsversuche erfolglos geblieben sind, vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 -20 E 210/09-, Rn. 3, zitiert nach juris.
  • VG Aachen, 06.07.2010 - 9 M 13/10

    Erfolglosigkeit eines Beitreibungsversuches oder offenkundige Zahlungsunfähigkeit

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - X B 1427/75 -, Neue Juristische Wochenschrift 1976, 1284, vom 12. März 2004 - 10 E 168/04 -, juris mit weiteren Nachweisen und vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 -, juris.
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