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   BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15   

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https://dejure.org/2015,12050
BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15 (https://dejure.org/2015,12050)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2015 - 20 F 1.15 (https://dejure.org/2015,12050)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 (https://dejure.org/2015,12050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96 S. 1
    Rechtmäßigkeit der Schwärzung einer Behördenerklärung im Rahmen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15
    In diesem Fall steht dem Angeklagten die Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel zur Seite, die Sperrwirkung zu beseitigen und die Aktenvorlage zu erzwingen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 Rn. 8 und vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14

    Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15
    Vielmehr kommt es darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2009 - 20 KSt 1.09

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15
    Mit Blick auf das Verfahren 20 PKH 1.15: (Antrag des Klägers unter 3.) wird darauf hingewiesen, dass sich auch Prozesskostenhilfe auf das Zwischenverfahren erstreckt (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 20 KSt 1.09/20 F 26.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 20 F 13.13

    Verweigerung der vollständigen und ungeschwärzten Vorlage der Akten durch

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15
    Gegenstand des Antrags ist die Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern vom 9. Dezember 2014 (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 20 F 13.13 - juris Rn. 6), die sich im Wesentlichen - ergänzt um Erwägungen zur Ermessensausübung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO - deckt mit der gegenüber dem Oberlandesgericht abgegebenen Sperrerklärung nach § 96 StPO vom 27. Mai 2014.
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 20 F 1.05

    Aktenvorlage im Strafprozess; Sperrerklärung; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15
    In diesem Fall steht dem Angeklagten die Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel zur Seite, die Sperrwirkung zu beseitigen und die Aktenvorlage zu erzwingen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 Rn. 8 und vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14

    Anspruch eines Terrorverdächtigen auf Einsicht in die vollständigen und

    In diesem Fall steht dem Angeklagten die Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel zur Seite, die Sperrwirkung zu beseitigen und die Aktenvorlage zu erzwingen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 5 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 5 m.w.N.).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 , vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 10 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 8; ferner zu § 96 StPO BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 m.w.N.); das gilt insbesondere für den Fall, dass die Zusammenarbeit auf die Abwehr drohender Anschläge und die Bekämpfung der Produktion und Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln gerichtet ist.

    Die Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren umfasst auch etwaige Kosten des Zwischenverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 11).

  • VG Berlin, 20.12.2018 - 33 K 370.18

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung im Strafverfahren

    Nur wenn es der Beklagten nicht gelänge, dies hinreichend nachvollziehbar darzulegen, müsste die Kammer die Beklagte mit der möglichen Folge eines In-Camera-Verfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO auffordern, die streitigen Unterlagen vorzulegen (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. November 2014 - VG 33 K 249.14 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom Beschluss vom 15. April 2015 - BVerwG 20 F 1.15 -, juris).
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