Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.01.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10   

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BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10 (https://dejure.org/2010,1566)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2010 - 20 F 1.10 (https://dejure.org/2010,1566)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 (https://dejure.org/2010,1566)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO § 99; GG Art. 4 Abs. 1
    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; prozedurale Geheimhaltungsgründe; Amtsermittlungsgrundsatz; personenbezogene Daten; Quellenschutz; "Aussteiger" ...

  • openjur.de

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; prozedurale Geheimhaltungsgründe; Amtsermittlungsgrundsatz; personenbezogene Daten; Quellenschutz; " Aussteiger" ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99
    Amtsermittlungsgrundsatz; Amtsermittlungsgrundsatz; Aussteiger; Beweisbeschluss; Beweisbeschluss; Bundesverwaltungsamt; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Entscheidungserheblichkeit; Gebot der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 VwGO, Art 4 Abs 1 GG
    Anforderungen an Zwischenverfahren bei prozeduralen Geheimhaltungsgründen

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Ausschöpfung der dem Hauptsachegericht zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Aufklärung eines Sachverhalts bei Geltendmachung von prozeduralen Geheimhaltungsgründen; Aufforderung der aktenverweigernden Stelle vor Erlass eines ...

  • rewis.io

    Anforderungen an Zwischenverfahren bei prozeduralen Geheimhaltungsgründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderungen an Zwischenverfahren bei prozeduralen Geheimhaltungsgründen

  • lda.brandenburg.de PDF

    Ablehnungsbegründung

  • fragdenstaat.de

    Ablehnungsbegründung - in-camera Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Ausschöpfung der dem Hauptsachegericht zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Aufklärung eines Sachverhalts bei Geltendmachung von prozeduralen Geheimhaltungsgründen; Aufforderung der aktenverweigernden Stelle vor Erlass eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1495
  • DVBl 2010, 1251
  • DÖV 2010, 948
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    Dementsprechend ist der obersten Aufsichtsbehörde auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 ).

    Es genügt als Ermessenserwägung vor allem nicht, wie der Beigeladene in seiner Sperrerklärung zusammenfassend unter der Überschrift "Gesamtwürdigung" ausführt, lediglich auf die prozessualen Folgen des § 100 VwGO und die Probleme hinzuweisen, die sich daraus ergeben, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, im Fall der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit eines "in-camera"-Verfahrens vor dem Hauptsachegericht zu eröffnen (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    1.1 In rechtlicher Hinsicht hat das Hauptsachegericht mit dem Erlass des Beschlusses vom 10. Juni 2009 hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Vorlageverweigerung jedenfalls nicht schon deswegen für gerechtfertigt erachtet, weil - wie die Antragsgegnerin in dem ablehnenden Bescheid andeutet - die Materialsammlungen der Willensbildung der Regierung dienten und als Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung einer Offenlegung nicht zugänglich seien (vgl. zum Informationshandeln als Aufgabe der Staatsleitung Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - BVerwG 7 B 149.92 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 54 - juris Rn. 5 und vom 8. November 2004 - BVerwG 7 B 19.04 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Daraus folgt aber nicht, dass der Staat und seine Organe gehalten wären, sich mit derartigen Fragen überhaupt nicht zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    Je nach Fallkonstellation wird das Hauptsachegericht sich nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken können, sondern Anlass haben, in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung zu nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - juris Rn. 2; vgl. auch VGH Kassel, Beweisbeschluss vom 28. April 2010 - 6 A 1767/08 - juris Rn. 5).

    Handelt es sich dagegen um prozedurale Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen, muss das Hauptsachegericht prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der geltend gemachten fachgesetzlichen Ausnahmegründe vorliegen (Beschluss vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 4).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    Besondere Umstände, aus denen sich ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse ergeben könnte, das ausnahmsweise eine Offenbarung geschützter personenbezogener Daten zu rechtfertigen vermag, sind nicht zu erkennen (vgl. im Fall eines Betriebsgeheimnisses Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52 Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    Bei der Auslegung und Anwendung der Vorschrift sind die zum Merkmal des Nachteilbereitens i.S.d. § 96 StPO in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze heranzuziehen (Beschluss vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    Je nach Fallkonstellation wird das Hauptsachegericht sich nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken können, sondern Anlass haben, in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung zu nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - juris Rn. 2; vgl. auch VGH Kassel, Beweisbeschluss vom 28. April 2010 - 6 A 1767/08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92

    Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    1.1 In rechtlicher Hinsicht hat das Hauptsachegericht mit dem Erlass des Beschlusses vom 10. Juni 2009 hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Vorlageverweigerung jedenfalls nicht schon deswegen für gerechtfertigt erachtet, weil - wie die Antragsgegnerin in dem ablehnenden Bescheid andeutet - die Materialsammlungen der Willensbildung der Regierung dienten und als Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung einer Offenlegung nicht zugänglich seien (vgl. zum Informationshandeln als Aufgabe der Staatsleitung Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - BVerwG 7 B 149.92 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 54 - juris Rn. 5 und vom 8. November 2004 - BVerwG 7 B 19.04 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).
  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    Ein formelhafter Beschluss, in dem schlicht darauf hingewiesen wird, dass die Vorlage der streitigen Verwaltungsvorgänge als entscheidungserheblich angesehen wird, genügt dafür grundsätzlich nicht (Beschluss vom 17. März 2008 - BVerwG 20 F 42.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 19.04

    Aufnahme einer Glaubensgemeinschaft in eine staatliche Informationsschrift über

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
    1.1 In rechtlicher Hinsicht hat das Hauptsachegericht mit dem Erlass des Beschlusses vom 10. Juni 2009 hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Vorlageverweigerung jedenfalls nicht schon deswegen für gerechtfertigt erachtet, weil - wie die Antragsgegnerin in dem ablehnenden Bescheid andeutet - die Materialsammlungen der Willensbildung der Regierung dienten und als Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung einer Offenlegung nicht zugänglich seien (vgl. zum Informationshandeln als Aufgabe der Staatsleitung Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - BVerwG 7 B 149.92 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 54 - juris Rn. 5 und vom 8. November 2004 - BVerwG 7 B 19.04 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).
  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen (Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Rn. 17).

    Das gilt grundsätzlich auch im Fall von Personen, die einer Behörde im Zuge von Ermittlungen Auskunft geben (BFH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VII R 88/92 - BFHE 174, 197, 202 = juris Rn. 21; vgl. auch Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15 zum Schutz von so genannten "Aussteigern" aus einer Glaubensgemeinschaft).

    Ob Vertraulichkeit zugesichert worden ist, ist im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO unerheblich (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 48.02 - BVerwGE 119, 11 = Buchholz 435.12 § 25 SGB X Nr. 1).

    Denn insoweit war das Ergebnis der nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO geforderten Abwägung rechtlich vorgezeichnet (vgl. nur Beschlüsse vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20 und vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13

    Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2011 - 20 F 20.10 -, NVwZ 2011, 880 = juris Rn. 8, vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, 233 = juris Rn. 12 f., vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, NVwZ 2010, 1495 = juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 2. Juni 2015 - 15 A 2062/12 -, juris Rn. 91.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 15 A 1578/15

    Personalakten; Disziplinarakten; Bundeswehr; MAD; Parlamentarischer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 -, juris Rn. 8, 6. April 2011 - 20 F 20.10 -, juris Rn. 8, vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 -, juris Rn. 12 f., vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Urteile vom 18. August 2015 - 15 A 2856/12 -, juris Rn. 58, und vom 2. Juni 2015 - 15 A 2062/12 -, juris Rn. 91.
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BVerwG, 21.01.2010 - 20 F 1.10 (https://dejure.org/2010,34531)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 20 F 1.10 (https://dejure.org/2010,34531)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 20 F 1.10 (https://dejure.org/2010,34531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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