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   BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11   

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BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11 (https://dejure.org/2012,17963)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2012 - 20 F 10.11 (https://dejure.org/2012,17963)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 (https://dejure.org/2012,17963)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 VwGO, § 3 Nr 3 Buchst b IFG
    Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen Beziehungen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zugang zu Unterlagen betreffend die Verhandlungen mit der Russischen Föderation über Visaerleichterungen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG)

  • rewis.io

    Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen Beziehungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2; IFG § 3 Nr. 3 Buchst. b
    Anspruch auf Zugang zu Unterlagen betreffend die Verhandlungen mit der Russischen Föderation über Visaerleichterungen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Vielmehr kommt es auch insoweit darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21, 23 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 und vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f.).

    Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 10, vom 23. November 2011 - BVerwG 20 F 22.10 - juris Rn. 15 und vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Bezweckt wird damit zum einen der Schutz der auswärtigen Belange der Bundesrepublik; zum anderen sollen die Beziehungen zu anderen Staaten von Belastungen verschont und insbesondere das diplomatische Vertrauensverhältnis gewahrt bleiben (Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 14).

    Demgemäß ist auch die Prognose, ob eine Offenbarung bestimmter Dokumente eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen erwarten lässt, verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Zu diesem Bereich gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht; dabei sind laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen zur Wahrung eigenverantwortlicher Ausübung der Regierungstätigkeit grundsätzlich geschützt (siehe BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 - BVerfGE 67, 100 und Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07 - BVerfGE 124, 78 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 3.11 - DVBl 2012, 176 Rn. 30 f.).
  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10

    Verweigerung der Aktenvorlage

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Vielmehr kommt es auch insoweit darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21, 23 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 und vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Der Weigerungsgrund ist eng auszulegen, der Nachteil muss von erheblichem Gewicht sein (Beschluss vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Es hat insbesondere ausgeführt, dass nicht nur über den materiellen Geheimhaltungsgrund nach § 3 Nr. 4 IFG, sondern auch über den prozeduralen Informationsverweigerungsgrund nach § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG nicht ohne Kenntnis des konkreten Akteninhalts befunden werden kann (vgl. Beschluss vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 12).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Zu diesem Bereich gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht; dabei sind laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen zur Wahrung eigenverantwortlicher Ausübung der Regierungstätigkeit grundsätzlich geschützt (siehe BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 - BVerfGE 67, 100 und Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07 - BVerfGE 124, 78 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 3.11 - DVBl 2012, 176 Rn. 30 f.).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 20 F 22.10

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der vollständigen und ungeschwärzten Aktenvorlage

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Ein Nachteil für das Wohl des Bundes kann gegeben sein, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 10, vom 23. November 2011 - BVerwG 20 F 22.10 - juris Rn. 15 und vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Zu diesem Bereich gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht; dabei sind laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen zur Wahrung eigenverantwortlicher Ausübung der Regierungstätigkeit grundsätzlich geschützt (siehe BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 - BVerfGE 67, 100 und Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07 - BVerfGE 124, 78 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 3.11 - DVBl 2012, 176 Rn. 30 f.).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
    Ob die in der Sperrerklärung bezeichneten nachteiligen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Regierung anhand der konkreten Umstände nachvollziehbar belegt sind (vgl. dazu bei abgeschlossenen Vorgängen BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 - BVerfGE 110, 199 ), bedarf hier keiner Prüfung.
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

  • BVerwG, 24.01.2024 - 20 F 9.23
    Er wurzelt wie der Grundsatz der parlamentarischen Verantwortung im Gewaltenteilungsgrundsatz (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) (BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1984 - 2 BvE 13/83 - BVerfGE 68, 1 ) und begründet damit einen Belang des Staatswohls (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 9).

    Dabei sind vor allem laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen zur Wahrung der eigenverantwortlichen Ausübung der Regierungstätigkeit grundsätzlich geschützt (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 âEURŒ- 20 F 10.11 - juris Rn. 9 und Urteil vom 13. Dezember 2018 - 7 C 19.17 - âEURŒBVerwGE 164, 112 Rn. 18).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 9) und wenn die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 und vom 7. August 2023 - 20 F 9.12 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 20.09.2019 - 20 F 12.17

    Rechtsstreit um die Nutzung von Archivgut des Bundesnachrichtendienstes zur

    Ob hiernach die Geheimhaltung der Akten geboten ist, unterliegt im Hinblick auf mögliche außenpolitische Folgen einer Beurteilungs- und Einschätzungsprärogative der Bundesregierung (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.11.2020 - 20 F 5.20

    Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung zu Vorgängen betreffend die Europäische

    Dies setzt voraus, dass ungeachtet der - gegebenenfalls auf höchster politischer Ebene - offen ausgesprochenen allgemeinen Vorgaben die Verhandlungspositionen im Einzelnen nebst der Einschätzung der Positionen der Gegenseite und die Verhandlungsoptionen im Hinblick auf mögliche Kompromisse im Prozess des wechselseitigen Gebens und Nehmens nicht ohne Rücksicht auf den Gang und den Stand der Verhandlungen offengelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 12).

    Der Schutz des diplomatischen Vertrauensverhältnisses gebietet im Allgemeinen, dass der Verlauf von nicht-öffentlichen Verhandlungen und die dort vertretenen Standpunkte nicht einseitig, sondern nur einvernehmlich offenbart werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 9.12

    Reichweite unverbrüchliche Vertraulichkeit bei existenzieller staatlicher

    Vielmehr kommt es darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 21, 23, vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f. und vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.02.2019 - 20 F 2.17

    Schutz personenbezogener Daten nachrichtendienstlicher Verbindungen

    Ob die Geheimhaltung der Akten unter dem Gesichtspunkt der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geboten ist, unterliegt im Hinblick auf etwaige außenpolitische Folgen der Bekanntgabe einer Beurteilungs- und Einschätzungsprärogative der Bundesregierung (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - Rn. 10).

    Demgemäß ist auch die Prognose, ob eine Offenlegung bestimmter Dokumente eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen erwarten lässt, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 24.10.2018 - 20 F 15.16

    Aufgaben einer Sicherheitsbehörde; Darlegung; Datenbank; Ermittlungsmethoden;

    Ob hiernach die Geheimhaltung der Akten geboten ist, unterliegt im Hinblick auf mögliche außenpolitische Folgen einer Beurteilungs- und Einschätzungsprärogative der Bundesregierung (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 25.11.2022 - 2 K 195.21

    Informationszugang im Zusammenhang mit der sogenannten "Pkw-Maut"

    Der Schutz des diplomatischen Vertrauensverhältnisses gebietet im Allgemeinen, dass der Verlauf von nichtöffentlichen Verhandlungen und die dort vertretenen Standpunkte nicht einseitig, sondern nur einvernehmlich offenbart werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10/11 - juris Rn. 12; Urteile der Kammer vom 18. Dezember 2014 - VG 2 K 275.12 - UA S. 16 f. und vom 22. Juni 2020 - VG 2 K 154/17 - juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15

    Gewährung von Akteneinsicht

    Hiervon sind Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Bestands und der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner wesentlichen Einrichtungen, insbesondere Beeinträchtigungen der inneren und äußeren Sicherheit erfasst (vgl. zum Begriff des Nachteils nach § 99 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 14.6.2012 - BVerwG 20 F 10.11 - Juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 20 F 4.20

    Pflicht der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und Auskünften

    Dies setzt voraus, dass ungeachtet der - gegebenenfalls auf höchster politischer Ebene - offen ausgesprochenen allgemeinen Vorgaben die Verhandlungspositionen im Einzelnen nebst der Einschätzung der Positionen der Gegenseite und die Verhandlungsoptionen im Hinblick auf mögliche Kompromisse im Prozess des wechselseitigen Gebens und Nehmens nicht ohne Rücksicht auf den Gang und den Stand der Verhandlungen offengelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 12).

    Der Schutz des diplomatischen Vertrauensverhältnisses gebietet im Allgemeinen, dass der Verlauf von nicht-öffentlichen Verhandlungen und die dort vertretenen Standpunkte nicht einseitig, sondern nur einvernehmlich offenbart werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 20 F 10.11 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1805

    Informationsfreiheit, Herkunftsland

    Es kann deshalb letztlich an einer im strengen Sinne beweisbaren Grundlage für ihre Prognose fehlen, ohne dass diese dadurch fehlerhaft würde (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 28; zur Einschätzungsprärogative der Bundesregierung vgl. auch BVerwG, B.v. 14.6.2012 - 20 F 10/11 - juris Rn. 10; B.v. 7.8.2013 - 20 F 13/12 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem

  • VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14

    Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland auf Eis gelegt

  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12

    Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte

  • BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14

    Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments

  • BVerwG, 03.01.2020 - 20 F 13.17

    Auskunftserteilung über sämtliche sog. konspirativen Linien während und nach der

  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 27 F 2244/13

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

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