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   BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08   

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BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08 (https://dejure.org/2009,19580)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2009 - 20 F 12.08 (https://dejure.org/2009,19580)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 20 F 12.08 (https://dejure.org/2009,19580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Belgien zugelassenen Pflanzenschutzmittels; Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung; Verweigerung von Akten oder Auskünften durch die oberste Aufsichtsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Belgien zugelassenen Pflanzenschutzmittels; Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung; Verweigerung von Akten oder Auskünften durch die oberste Aufsichtsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.02.2008 - C-201/06

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08
    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - Slg. 2008, I-735 Rn. 39).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08
    Zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - NVwZ 2009, 1114 ; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - BVerfGE 115, 205 ).

    Dabei ist zu prüfen, ob Abstriche in der Eignung und Erforderlichkeit hinsichtlich des einen kollidierenden Rechtsguts angesichts der dadurch bewirkten Möglichkeit zum Schutz des anderen Guts in einem angemessenen Verhältnis stehen, insbesondere zumutbar sind, oder ob die Angemessenheit eher erreicht wird, wenn Minderungen der Eignung und Erforderlichkeit hinsichtlich des anderen Rechtsguts in Kauf genommen werden (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 a.a.O. S. 232 ff.).

    15 Auf der einen Seite steht der Schutz der Betriebsgeheimnisse der Zulassungsinhaber, der durch das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 a.a.O. S. 229).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08
    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (Beschlüsse vom 28. März 2006 - BVerwG 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 Rn. 6; vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 und vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn.4).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08
    Zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - NVwZ 2009, 1114 ; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - BVerfGE 115, 205 ).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 20 F 1.05

    Aktenvorlage im Strafprozess; Sperrerklärung; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08
    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (Beschlüsse vom 28. März 2006 - BVerwG 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 Rn. 6; vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 und vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn.4).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08
    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (Beschlüsse vom 28. März 2006 - BVerwG 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 Rn. 6; vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 und vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn.4).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    c) Das Berufungsgericht ist zutreffend und insoweit von der Anschlussrevision auch nicht angegriffen davon ausgegangen, die mangelnde Konkretisierung des Aufbaus des Moleküls C 20 H 8 O 4 S 2 sei im Hinblick auf das im Pflanzenschutzgesetz anerkannte Interesse des Herstellers an der Geheimhaltung der Zusammensetzung seines Mittels hinzunehmen (vgl. zum Geheimhaltungsinteresse des Zulassungsinhabers auch BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 20 F 12.08 Rn. 15 f., juris).
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