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   BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11   

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BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11 (https://dejure.org/2012,21658)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2012 - 20 F 12.11 (https://dejure.org/2012,21658)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 20 F 12.11 (https://dejure.org/2012,21658)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 2 S 1 VwGO
    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der Hauptsache im in-camera-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage des Aktienkaufvertrages bzgl. des Verkaufs des Geschäftsanteils der Autobahn Tank und Rast AG durch den Bund

  • rewis.io

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der Hauptsache im in-camera-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2 S. 2 Hs. 1
    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage des Aktienkaufvertrages bzgl. des Verkaufs des Geschäftsanteils der Autobahn Tank und Rast AG durch den Bund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11
    Das Verwaltungsgericht hat zwar - wie in der Regel zur ordnungsgemäßen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen geboten und auch ausreichend - einen Beweisbeschluss erlassen (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 S. 27 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11
    Das Verwaltungsgericht hat zwar - wie in der Regel zur ordnungsgemäßen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Unterlagen geboten und auch ausreichend - einen Beweisbeschluss erlassen (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 S. 27 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11
    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 60 und vom 8. Februar 2011 - BVerwG 20 F 14.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11
    Zwar kann mit einem Antrag entsprechend § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch die behördliche Entscheidung überprüft werden, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zu Gunsten einer Vorlage ausfällt (vgl. Beschluss vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11
    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 60 und vom 8. Februar 2011 - BVerwG 20 F 14.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11
    Auf dieser Grundlage hätte sodann geprüft werden können, ob ein Bezug zu den den Antragsteller interessierenden Aussagen zu dem Erhalt des Systems "Fahren, Tanken und Rasten auf der Autobahn" angenommen oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 7).
  • BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11
    Denn in der Sperrerklärung wird der Inhalt der einzelnen Vertragsregelungen jedenfalls stichwortartig umrissen (vgl. Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f.).
  • OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15

    Zugänglichkeit eines im Auftrag der Behörde erstellten Gutachtens einer

    Nichts anders folgt aus dem von dem Beklagten wiederholt zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2012 (20 F 12.11, juris).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 9.12

    Reichweite unverbrüchliche Vertraulichkeit bei existenzieller staatlicher

    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist (Beschlüsse vom 28. März 2006 - BVerwG 20 F 1.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 40 Rn. 6, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13, vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 9).

    Den Gerichtsakten ist schließlich auch nicht zu entnehmen, dass das Verwaltungsgericht nach Vorlage der Sperrerklärung mit den darin enthaltenen Hinweisen auf den Inhalt der Protokolle den Beweisbeschluss nochmals überprüft und als Ergebnis dieser Prüfung an ihm festgehalten hat (vgl. Beschluss vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 06.05.2013 - 20 F 12.12

    Geltendmachen des Zugang zu den Dienstanweisungen für die Sachbearbeiter-Asyl und

    Ist erst in der Sperrerklärung der Inhalt der angeforderten Unterlagen inhaltlich jedenfalls stichwortartig näher beschrieben worden, folgt aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen auf der Grundlage der abstrakten Umschreibung ihres Inhalts beantworten kann (Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f. und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen

    Ist erst in der Sperrerklärung der Inhalt der angeforderten Unterlagen inhaltlich jedenfalls stichwortartig näher beschrieben worden, hat zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen auf der Grundlage der abstrakten Umschreibung ihres Inhalts beantworten kann (BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f. und vom 3. Juli 2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18

    Anspruch eines Personalratsmitglieds eines Uniklinikums auf Zugang vertraulichen

    Die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht weiche mit seiner Ansicht, es bedürfe zur Plausibilisierung der zu schützenden Geheimnisse und der zu offenbarenden Information einer so präzisen Umschreibung, dass das Gericht in der Lage sei, die Behauptungen der informationspflichtigen Behörde schlüssig nachzuvollziehen, von einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach die aktenverweigernde Stelle nur zu einer abstrakten Umschreibung der in den zurückgehaltenen Akten befindlichen Schriftstücke verpflichtet ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 7 und vom 3. Juli 2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 11).
  • BFH, 16.01.2013 - III S 38/11

    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung

    Dieser vom BVerwG in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BVerwG-Beschlüsse vom 8. Februar 2011  20 F 13/10, Deutsches Verwaltungsblatt 2011, 501; vom 3. Juli 2012  20 F 12/11, juris, m.w.N.) schließt sich der erkennende Senat an.
  • BVerwG, 02.11.2015 - 20 F 9.14

    Vollständiges Zurückhalten bei Teilschwärzungen

    Die Voraussetzungen, unter denen die Bindungswirkung ausnahmsweise entfällt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 9 m.w.N.), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 20 F 11.13

    Anforderung an die Sperrerklärung bei vertraglichen Regelungen

    Es kann möglicherweise bereits an Hand einer solchen Umschreibung ohne Einsicht in den Vertrag selbst beurteilen, ob die in Rede stehenden fachgesetzlichen Weigerungsgründe, etwa nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorliegen; jedenfalls kann das Ausgangsgericht unter Umständen erst an Hand einer solchen Umschreibung sinnvoll beurteilen, ob die Vorlage eines vollständigen und ungeschwärzten Vertragswerks für seine Entscheidung erforderlich ist (Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 10 f. und vom 8. Mai 2013 - BVerwG 20 F 14.12 - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12

    Anspruch eines Anwalts auf Informationszugang bzgl. der sog.

    Ist erst in der Sperrerklärung der Inhalt der angeforderten Unterlagen inhaltlich jedenfalls stichwortartig näher beschrieben worden, folgt aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen auf der Grundlage der abstrakten Umschreibung ihres Inhalts beantworten kann (Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f. und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12

    Zum personellen Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Satz 9 VwGO

  • BVerwG, 03.06.2013 - 20 F 9.13

    Anspruch eines Journalisten auf Auskunft über die Höhe der Gesamtkosten für die

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1

    Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2

    In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz;

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