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   BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12   

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BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12 (https://dejure.org/2013,26978)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2013 - 20 F 13.12 (https://dejure.org/2013,26978)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2013 - 20 F 13.12 (https://dejure.org/2013,26978)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 2 VwGO, § 189 VwGO
    Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte bei Berührung zu auswärtigen Beziehungen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Journalisten auf Vorlage der Unterlagen zu den Anschlägen und der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" im Herbst 1977

  • rewis.io

    Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte bei Berührung zu auswärtigen Beziehungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 1; BArchG § 5 Abs. 6 Nr. 1
    Anspruch eines Journalisten auf Vorlage der Unterlagen zu den Anschlägen und der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" im Herbst 1977

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 1; BArchG § 5 Abs. 6 Nr. 1
    Anspruch eines Journalisten auf Vorlage der Unterlagen zu den Anschlägen und der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" im Herbst 1977

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 4 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58).

    Handelt es sich - wie hier - um Informationen, die deutschen Sicherheitsbehörden aufgrund internationaler Zusammenarbeit von ausländischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt worden sind, ist zu berücksichtigen, dass ein Nachteil für das Wohl des Bundes auch gegeben sein kann, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 10, vom 23. November 2011 - BVerwG 20 F 22.10 - juris Rn. 15, vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - juris Rn. 12 und vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 10).

    Damit macht das Bundeskanzleramt nicht etwa geltend, dass die Unterlagen allein wegen ihres Wesens geheimhaltungsbedürftig seien (vgl. dazu Beschluss vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    Bezweckt wird damit zum einen der Schutz der auswärtigen Belange der Bundesrepublik; zum anderen sollen die Beziehungen zu anderen Staaten von Belastungen verschont und insbesondere das diplomatische Vertrauensverhältnis gewahrt bleiben (Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 14).

    Demgemäß ist auch die Prognose, ob eine Offenbarung bestimmter Dokumente eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen erwarten lässt, verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    2.1 Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - BVerwG 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347 ), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    Für die Regelung der auswärtigen Beziehungen räumt das Grundgesetz der Bundesregierung einen grundsätzlich weit bemessenen Gestaltungsspielraum ein (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 2008 - 2 BvE 1/03 - BVerfGE 121, 135 ).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    Sind Behörden - wie dies namentlich auf den Bundesnachrichtendienst zutrifft - bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten (Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 = Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 9 S. 3 f.).
  • BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07

    Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 und vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11

    Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    Handelt es sich - wie hier - um Informationen, die deutschen Sicherheitsbehörden aufgrund internationaler Zusammenarbeit von ausländischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt worden sind, ist zu berücksichtigen, dass ein Nachteil für das Wohl des Bundes auch gegeben sein kann, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 10, vom 23. November 2011 - BVerwG 20 F 22.10 - juris Rn. 15, vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - juris Rn. 12 und vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    Es gilt auch hier ein strenger Maßstab (Beschluss vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 20 F 22.10

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der vollständigen und ungeschwärzten Aktenvorlage

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    Handelt es sich - wie hier - um Informationen, die deutschen Sicherheitsbehörden aufgrund internationaler Zusammenarbeit von ausländischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt worden sind, ist zu berücksichtigen, dass ein Nachteil für das Wohl des Bundes auch gegeben sein kann, wenn und soweit mit der Bekanntgabe des Akteninhalts eine Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen des Bundes verbunden wäre (Beschlüsse vom 19. April 2010 a.a.O. Rn. 10, vom 23. November 2011 - BVerwG 20 F 22.10 - juris Rn. 15, vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - juris Rn. 12 und vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12
    2.1 Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - BVerwG 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347 ), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 12 B 4.19

    Bundessicherheitsrat; Rüstungsexporte; Militärdiktaturen; Argentinien; Chile;

    Zu Recht vermisst das Verwaltungsgericht eine Darlegung der verfolgten politischen Ziele in Bezug auf betroffene Länder, die eine ausreichende Grundlage für eine nachvollziehbare Nachteils- oder Gefahrenprognose im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht (vgl. Beschluss vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 11, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - NVwZ 2010, 321, juris Rn. 15), wenngleich eine Offenlegung "verfolgter Strategien" insoweit die Anforderungen an die Darlegung überziehen dürfte.
  • VG Berlin, 20.12.2018 - 2 K 178.17

    Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates und zu

    Dazu zählen die innere oder äußere Sicherheit des Bundes oder eines Landes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - BVerwG 20 F 13.12 - BeckRS 2013, 56457 Rn. 10), die freundschaftlichen Beziehungen zu einem anderen Staat oder zu internationalen Institutionen sowie die massive Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1805

    Informationsfreiheit, Herkunftsland

    Es kann deshalb letztlich an einer im strengen Sinne beweisbaren Grundlage für ihre Prognose fehlen, ohne dass diese dadurch fehlerhaft würde (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 28; zur Einschätzungsprärogative der Bundesregierung vgl. auch BVerwG, B.v. 14.6.2012 - 20 F 10/11 - juris Rn. 10; B.v. 7.8.2013 - 20 F 13/12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14

    Anspruch eines Terrorverdächtigen auf Einsicht in die vollständigen und

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 , vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 10 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 8; ferner zu § 96 StPO BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 m.w.N.); das gilt insbesondere für den Fall, dass die Zusammenarbeit auf die Abwehr drohender Anschläge und die Bekämpfung der Produktion und Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln gerichtet ist.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15

    Dem Wesen nach geheim; einem Gesetz nach geheim; Geheimhaltung;

    Hiernach sind wesentliche Landesinteressen etwa bei Gefährdungen des Bestandes oder der Funktionsfähigkeit des Landes sowie Bedrohungen der äußeren oder inneren Sicherheit beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2013 - BVerwG 20 F 13.12 -, juris Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem

    Es kann deshalb letztlich an einer im strengen Sinne beweisbaren Grundlage für ihre Prognose fehlen, ohne dass diese dadurch fehlerhaft würde (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 28; zur Einschätzungsprärogative der Bundesregierung vgl. auch BVerwG, B.v. 14.6.2012 - 20 F 10/11 - juris Rn. 10; B.v. 7.8.2013 - 20 F 13/12 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23

    In-camera-Verfahren; Verfassungsschutz; Weigerung; Weigerungsgrund; Widerspruch

    Hiernach sind wesentliche Landesinteressen etwa bei Gefährdungen des Bestandes oder der Funktionsfähigkeit des Landes sowie Bedrohungen der äußeren oder inneren Sicherheit beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2013 - 20 F 13.12 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 20 F 14.13

    Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums im Hinblick auf

    Ob hiernach die Geheimhaltung der Unterlagen geboten ist, unterliegt im Hinblick auf mögliche außenpolitische Folgen einer Beurteilungs- und Einschätzungsprärogative der Bundesregierung (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 22.06.2020 - 2 K 154.17
    Das Fehlen einer Freigabeerklärung wird lediglich vor dem Hintergrund der internationalen Gepflogenheiten als Indiz bei der Prognose gewertet, dass eine Verletzung der zugesagten Vertraulichkeit zu nachhaltigen Störungen führen und die gute Zusammenarbeit mit den Vereinigten Königreich gefährden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 2013 - BVerwG 20 F 13.12 - juris Rn. 12; VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2020 - VG 2 K 164.17 - S. 16 f. des Entscheidungsabdrucks [EA]).
  • OVG Sachsen, 14.03.2017 - 10 F 9/16

    Beweisbeschluss, Wohl des Landes, Sicherheitsbehörde; Arbeitsweise,

    Die Voraussetzungen dafür, ob das Bekanntwerden des Akteninhalts derartige Rückschlüsse zulässt, sind grundsätzlich gerichtlich voll überprüfbar (BayVGH, Beschl. v. 12. Februar 1990 - 5 C 89.198 -, juris Rn. 26 m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 99 Rn. 9; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblattsammlung Stand: Juni 2016, § 99 Rn. 35b; Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 99 Rn. 43; anders beim Schutz auswärtiger Belange BVerwG, Beschl. v. 7. August 2013 - 20 F 13/12 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
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