Rechtsprechung
BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
VwGO § 99; VwVfG § 40; ThürVSG § 11 Abs. 2
In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ... - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 99
"in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ... - Wolters Kluwer
Ermächtigung der obersten Aufsichtsbehörde, geheimhaltungsbedürftige Behördenakten dem Verwaltungsgericht vorzulegen; Vorrang vor den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften ; Voraussetzungen für die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Aktenbestandteilen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 99; VwVfG § 40; ThürVSG § 11 Abs. 2
"in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 27.04.2001 - 1 K 2503/98
- OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01
- BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
- BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1208 (Ls.)
- NVwZ 2005, 334
- DVBl 2004, 1493
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34). - BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im …
Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34).
- BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Akten und Unterlagen der Sicherheitsbehörden sind nicht schon wegen ihres Wesens geheimhaltungsbedürftig; vielmehr richtet sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, im Falle der Geltendmachung von Amtsgeheimnissen also danach, ob dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet würde (vgl. nur Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 = Buchholz 306 § 96 StPO Nr. 2; Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 und vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37). - BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05
Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte …
Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).Wegen der so ausgestalteten Konkurrenz zwischen den Ausnahmetatbeständen des hier relevanten § 10 IFG und des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wäre durch die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 IFG das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO nicht ausgeschlossen oder auf Null reduziert, so dass für Ermessensfehler der obersten Aufsichtsbehörde nach wie vor Raum ist (Beschluss vom 26. August 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten …
Insofern ist die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Verhältnis zu den fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen hier im Verhältnis zu § 15 Abs. 2 BVerfSchG eine prozessrechtliche Spezialnorm (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 …und vom 13. Juni 2006 a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
- VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10 Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).
Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
- VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
Vorlage von Unterlagen
Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
- VGH Hessen, 14.08.2012 - 27 F 1354/11 Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).
Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
- VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11
Schützenswerte Daten Dritter - hier: Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter …
Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
- BVerwG, 24.01.2005 - 20 F 2.04
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage der im angefochtenen Beschluss …
Die Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO stellt ungeachtet ihrer Rechtsnatur als prozessrechtliche oder auch materiellrechtliche Erklärung eine Ermessensentscheidung dar (vgl. dazu Beschluss vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 DVBl 2004, S. 1493 = ThürVBl 2004, 278). - VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 52/11 Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).
Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
- VGH Hessen, 23.05.2011 - 27 F 1752/10
Vorlage von Urkunden
Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
- BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05
In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten …
- VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
Verweigerung der Vorlage von Unterlagen
- BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07
Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99 …
- VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07
Ermessensausübung im Rahmen einer Sperrerklärung
- BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 47.07
Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99 …
- BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 46.07
Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99 …
- BVerwG, 26.05.2008 - 20 F 45.07
Auskunftsanspruch über sämtliche beim Verfassungsschutz über seine Person …
- VG Weimar, 20.10.2023 - 7 K 491/20
Feststellung der tatbestandlichen Erforderlichkeit der Ausübung eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
- VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
- OVG Thüringen, 31.08.2007 - 10 SOV 1024/06
Rechtsprechung
BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 103 Abs. 1
"in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ... - Wolters Kluwer
Zugänglichmachumg von Schriftsätzen in Verfahren nach § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für den Prozessgegner; Einreichen von Schriftsätzen beim Fachsenat eines Oberverwaltungsgerichts; Einreichung einer Beschwerdebegründung ohne Schwärzungen; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 27.04.2001 - 1 K 2503/98
- OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01
- BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
- BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1471 (Ls.)
- NVwZ 2004, 486
- DVBl 2004, 843 (Ls.)
- DÖV 2004, 536
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
2 Das aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 106) in § 99 Abs. 2 VwGO n.F. vorgesehene "in camera"-Verfahren trägt den Geheimhaltungsbedürfnissen der Behörde dadurch Rechnung, dass die Kenntnisnahme der in diesem selbständigen Zwischenverfahren vorgelegten Unterlagen auf den zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorlageverweigerung zuständigen Fachsenat beschränkt bleibt.Schon nach der alten Fassung des § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO musste die Behörde die konkreten Gründe ihrer Verweigerung so weit offenbaren, dass dem Gericht die Überprüfung möglich war (vgl. BVerfGE 101, 106 m. Nachw. der Rspr. des BVerwG).
- BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ). - OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01
Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht, …
Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
BVerwG 20 F 16.03 OVG 10 SO 337/01. - BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76
Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des …
Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12
Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2 f., vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 15, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 17, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 16, vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 14 f., und vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295 = juris Rn. 16 f.vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12
Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2 f., vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 15, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 17, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 16, vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 14 f., und vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295 = juris Rn. 16 f.vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2.
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als …
Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben dem Kläger nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).
- BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör; …
Eine Erklärung, die unter den Vorbehalt gestellt wäre, dass sie nur dem Fachsenat zur Verfügung gestellt werde, wäre unverwertbar und müsste der Behörde zurückgegeben werden (Beschluss vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37). - BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09
Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08
Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung; …
Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben der Klägerin nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08
Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als …
Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben dem Kläger nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).
- OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02
Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht; …
Sollte der Beklagte etwa im Rechtsmittelverfahren auf dessen Einführung bestehen, wäre er so vorzulegen, dass seine Übermittlung an die weiteren Verfahrensbeteiligten zur Wahrung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14
Entscheidung im Zwischenverfahren über Akteneinsicht durch private Dritte, wenn …
Vielmehr sieht § 99 Abs. 2 VwGO keine Ausnahme von dem Grundsatz vor, dass sich alle Verfahrensbeteiligten gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite äußern können müssen; die Behörde muss daher ihre Rechtsmittelbegründung so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zustellt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 und juris, Rn. 2). - BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen
Eine Erklärung, die unter den Vorbehalt gestellt wäre, dass sie nur dem Fachsenat zur Verfügung gestellt werde, wäre unverwertbar und müsste der Behörde zurückgegeben werden (Beschluss vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37). - BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde …
- BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der …
- BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09
Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund …
- OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 2 W 57/08
Wahrung des Geheimhaltungsinteresses der Parteien im Patentverletzungsverfahren
- OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05
Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden; …