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   BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10   

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https://dejure.org/2011,13735
BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2011,13735)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2011,13735)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2011,13735)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 2 VwGO, § 35 GKG, § 19 Abs 1 RVG
    Eigenständige Kostenentscheidung im in-camera-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis nach einer eigenständigen Kostenentscheidung im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rewis.io

    Eigenständige Kostenentscheidung im in-camera-Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Eigenständige Kostenentscheidung im in-camera-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2; VwGO § 99 Abs. 2
    Bedürfnis nach einer eigenständigen Kostenentscheidung im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
    An der gegenteiligen Ansicht (Beschlüsse vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - juris Rn. 19 , vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 - NVwZ 2004, 745 und vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - ) hält der Senat nicht fest.
  • BVerwG, 08.05.2009 - 20 KSt 1.09

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
    Kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem Fachsenat - anders als ein Beschwerdeverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO - mit dem Hauptsacheverfahren deshalb einen Rechtszug im Sinne des § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG; die dortige Kostenentscheidung umfasst auch etwaige Kosten des Zwischenverfahrens (vgl. zur Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf das Zwischenverfahren bereits Beschluss vom 8. Mai 2009 - BVerwG 20 KSt 1.09 / BVerwG 20 F 26.08).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
    An der gegenteiligen Ansicht (Beschlüsse vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - juris Rn. 19 , vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 - NVwZ 2004, 745 und vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - ) hält der Senat nicht fest.
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
    An der gegenteiligen Ansicht (Beschlüsse vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - juris Rn. 19 , vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 - NVwZ 2004, 745 und vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - ) hält der Senat nicht fest.
  • VG Köln, 12.05.2011 - 20 K 2410/07
    Die dagegen gerichteten Anträge des Klägers gemäß § 99 Abs. 2 VwGO hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 14.09.2010 - 20 F 15.09 - und vom 01.02.2011 - 20 F 17.10 - abgelehnt.

    Die insoweit angeführten Aspekte sind dem Grunde nach geeignet, ein Geheimhaltungserfordernis zu begründen, so auch der Fachsenat des BVerwG in seinen Beschlüssen vom 14.9.2010 -20 F 15.09- und vom 1.2.2011 -20 F 17.10-.

  • BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14

    Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments

    So ist es nicht zu beanstanden, wenn sich - in Einzelfällen - Schwärzungen etwa von Unterstreichungen oder Randzeichen nicht auf eine Unkenntlichmachung an der konkreten Stelle beschränken, sondern auch darüber hinausgreifen, weil andernfalls Rückschlüsse im Hinblick auf das konkrete Erkenntnisinteresse sowie die Arbeitsmethode einer nachrichtendienstlichen Behörde möglich wären (Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 20 F 17.10 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.01.2013 - G 12.1

    In-camera-Verfahren; verfassungsschutzrechtlicher Auskunftsanspruch;

    Es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit; kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem Fachsenat mit dem Hauptsacheverfahren einen Rechtszug im Sinn des § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG (BVerwG, B.v. 1.2.2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2012 - 1 K 85.10

    Rechtsanwaltsgebühr für das gerichtliche Fristsetzungsverfahren nach § 62 BDG

    Auch hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 3 BDG ausdrücklich vorgesehen, dass das Gericht in den Fällen des § 62 BDG zugleich mit der Entscheidung über den Fristsetzungsantrag über die Kosten des Verfahrens zu befinden hat; eine solche (eigenständige) Kostenentscheidung wäre kaum erklärbar, wenn es sich bei dem Fristsetzungsverfahren lediglich um einen (unselbständigen) Zwischenstreit handelte, die Kosten des Zwischenverfahrens also in der im behördlichen Disziplinarverfahren zu treffenden Kostenentscheidung mit zu regeln wären (vgl. zum Zusammenhang von selbständiger Kostenentscheidung und Zwischenstreit: BVerwG, Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 20 F 17/10 -, Juris, Rdn. 6, und vom 16. Dezember 2010 - 20 F 15/10 -, Juris, Rdn. 11 sowie Leitsatz, dazu auch Anmerkung Kugele vom 28. Februar 2011, Juris).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1

    Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das

    Es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit; kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem Fachsenat mit dem Hauptsacheverfahren einen Rechtszug im Sinn des § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG (BVerwG, B.v. 1.2.2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2

    In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz;

    Es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit; kostenrechtlich bildet das Verfahren vor dem Fachsenat mit dem Hauptsacheverfahren einen Rechtszug im Sinn des § 35 GKG und § 19 Abs. 1 RVG (BVerwG, B.v. 1.2.2011 - 20 F 17.10 - juris Rn. 6).
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   BVerwG, 17.08.2010 - 20 F 17.10   

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https://dejure.org/2010,73526
BVerwG, 17.08.2010 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2010,73526)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2010,73526)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 20 F 17.10 (https://dejure.org/2010,73526)
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   AG Merzig, 20.07.2010 - 20 F 17/10   

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https://dejure.org/2010,80881
AG Merzig, 20.07.2010 - 20 F 17/10 (https://dejure.org/2010,80881)
AG Merzig, Entscheidung vom 20.07.2010 - 20 F 17/10 (https://dejure.org/2010,80881)
AG Merzig, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 20 F 17/10 (https://dejure.org/2010,80881)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 19.04.2011 - 9 UF 106/10

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 20. Juli 2010 - 20 F 17/10 UE - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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