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   BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10   

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BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10 (https://dejure.org/2010,11834)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2010 - 20 F 4.10 (https://dejure.org/2010,11834)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2010 - 20 F 4.10 (https://dejure.org/2010,11834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur Entscheidungserheblichkeit der betroffenen Unterlagen als Voraussetzung für eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Freigabeerklärung; Automatische Verlagerung in ein "in-camera"-Verfahren durch ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur Entscheidungserheblichkeit der betroffenen Unterlagen als Voraussetzung für eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Freigabeerklärung; Automatische Verlagerung in ein "in-camera"-Verfahren durch ...

  • rechtsportal.de

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur Entscheidungserheblichkeit der betroffenen Unterlagen als Voraussetzung für eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Freigabeerklärung; Automatische Verlagerung in ein "in-camera"-Verfahren durch ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4 ; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7).

    Werden materiellrechtliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht, also Gründe, die sich unmittelbar aus dem Inhalt der Akte ergeben, liegt es in der Regel auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob der Geheimhaltungsgrund vorliegt, während über prozedurale Geheimhaltungsgründe bei entsprechender Substantiierung des (abstrakten) Akteninhalts unter Umständen auch ohne Kenntnis des konkreten Akteninhalts befunden werden kann (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-11-02, 20 F 2/10, der vollständig dokumentiert ist.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs ist zutreffend davon ausgegangen, dass mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht nur die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde zur Überprüfung gestellt werden kann, sondern ebenso die behördliche Entscheidung, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zugunsten einer Vorlage ausfällt (Beschlüsse vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350 ff.; vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 ; vom 22. März 2007 - BVerwG 20 F 3.06 - juris Rn. 3 bis 6).
  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Ein formelhafter Beschluss, in dem schlicht darauf hingewiesen wird, dass die Vorlage der streitigen Verwaltungsvorgänge als entscheidungserheblich angesehen wird, genügt dafür grundsätzlich nicht (Beschluss vom 17. März 2008 - BVerwG 20 F 42.07 - juris Rn. 5), erst recht nicht die formlose Mitteilung des Berichterstatters, dass die bislang übersandten Akten "möglicherweise" für eine Entscheidungsfindung des Gerichts nicht ausreichten.
  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs ist zutreffend davon ausgegangen, dass mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht nur die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde zur Überprüfung gestellt werden kann, sondern ebenso die behördliche Entscheidung, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zugunsten einer Vorlage ausfällt (Beschlüsse vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350 ff.; vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 ; vom 22. März 2007 - BVerwG 20 F 3.06 - juris Rn. 3 bis 6).
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10

    Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Angesprochen ist insoweit die Auslegung des Begriffs "Verstoß" im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes, über dessen Konturen in Rechtsprechung und Schrifttum unter verschiedenen Aspekten, etwa unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Berufsfreiheit betroffener Unternehmer und der Bedeutung des § 5 Abs. 3 VIG, aber auch in Bezug auf die Feststellungskompetenz, unterschiedliche Auffassungen geäußert werden (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 13. September 2010 - VGH 10 S 2/10 - juris Rn. 20 ff. m.w.N.; Zilkens, NVwZ 2009, 1465 f.;.
  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 3.06

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden oder Behördenakten im Prozess gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs ist zutreffend davon ausgegangen, dass mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht nur die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde zur Überprüfung gestellt werden kann, sondern ebenso die behördliche Entscheidung, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zugunsten einer Vorlage ausfällt (Beschlüsse vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350 ff.; vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 ; vom 22. März 2007 - BVerwG 20 F 3.06 - juris Rn. 3 bis 6).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4 ; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

    Eine Entscheidung des Fachsenats nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt zum einen voraus, dass das Gericht der Hauptsache die beklagte Behörde gemäß § 99 Abs. 1 VwGO auffordert, bestimmte Urkunden oder Akten vorzulegen oder bestimmte elektronische Dokumente zu übermitteln oder bestimmte Auskünfte zu erteilen, und dabei die Entscheidungserheblichkeit dieser Unterlagen - in der Regel förmlich, insbesondere durch Beweisbeschluss - verlautbart (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 S. 27; vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 4.10 - juris Rn. 16; vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - juris Rn. 11 und vom 17. Februar 2014 - BVerwG 20 F 1.14 - juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

    Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen jedoch nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren (vgl. BVerwG, aaO, Rn. 4; BVerwG, Beschluss v. 2. November 2010 - 20 F 4/10 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Beschluss v. 25. Juni 2010 - 20 F 1/10 -, juris, Rn. 7; OVG Schleswig, Beschluss v. 28. Februar 2017 - 15 P 1/15 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen

    Aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache folgt, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung erforderlich sind, bevor die oberste Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der in Rede stehenden Aktenteile befindet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2010 - 20 F 4.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 20 F 13.15

    Zur Abgabe der Sperrerklärung

    a) Mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann nicht nur die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde zur Überprüfung gestellt werden, sondern ebenso die behördliche Entscheidung, einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, Akten vorzulegen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zugunsten einer Vorlage ausfällt (BVerwG, Beschluss vom 2. November 2010 - 20 F 4.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1

    Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das

    Zwar kann mit einem Antrag entsprechend § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch die behördliche Entscheidung überprüft werden, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zu Gunsten einer Vorlage ausfällt (BVerwG, B.v. 3.7.2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 6; B.v. 2.11.2010 - 20 F 4.10 - juris Rn. 8).

    Solche Streitigkeiten führen nicht gleichsam automatisch zu einem "in-camera-Verfahren" vor dem Fachsenat (vgl. BVerwG, B.v. 6.5.2013 - 20 F 12.12 - juris Rn. 7; B.v. 2.11.2010 - 20 F 4.10 - juris Rn. 13; B.v. 25.6.2010 - 20 F 1.10 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2

    In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz;

    Zwar kann mit einem Antrag entsprechend § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch die behördliche Entscheidung überprüft werden, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zu Gunsten einer Vorlage ausfällt (BVerwG, B.v. 3.7.2012 - 20 F 12.11 - juris Rn. 6; B.v. 2.11.2010 - 20 F 4.10 - juris Rn. 8).

    Solche Streitigkeiten führen nicht gleichsam automatisch zu einem "in-camera-Verfahren" vor dem Fachsenat (vgl. BVerwG, B.v. 6.5.2013 - 20 F 12.12 - juris Rn. 7; B.v. 2.11.2010 - 20 F 4.10 - juris Rn. 13; B.v. 25.6.2010 - 20 F 1.10 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

    3.1 Ist - wie hier - der Inhalt der Akten abstrakt sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht beschrieben worden, folgt aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Hauptsachegericht zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung erforderlich sind, bevor der Beigeladene nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der in Rede stehenden Aktenteile befindet (Beschluss vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 4.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 20 F 26.10

    Geheimhaltung der Identität zum Schutz eines Informanten bei Angewiesenheit von

    Zwar hat das zur Sachentscheidung berufene Hauptsachegericht grundsätzlich zunächst zu prüfen und förmlich darüber zu befinden, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung erforderlich sind, bevor der Beigeladene nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der in Rede stehenden Aktenteile befindet (Beschlüsse vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 4.10 - juris Rn. 16 und vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.04.2019 - 20 F 18.17

    Auskunftserteilung einer Person über die zu seiner Person gespeicherten

    a) Aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache folgt, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung erforderlich sind, bevor die oberste Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der in Rede stehenden Aktenteile befindet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2010 - 20 F 4.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 03.06.2013 - 20 F 9.13

    Anspruch eines Journalisten auf Auskunft über die Höhe der Gesamtkosten für die

    Aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache folgt, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Hauptsachegericht zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung erforderlich sind, bevor die oberste Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der in Rede stehenden Aktenteile befindet (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 4.10 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 13a F 4/17

    Vorlage von geheimhaltungsbedürftigen Urkunden durch die Behörde

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2017 - 15 P 1/15

    Anforderungen an ein In-camera-Verfahren nach VwGO § 99 Abs 2

  • VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 13a F 5/17

    Übersendung von Steuerunterlagen und Sozialunterlagen hinsichtlich

  • VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02612

    Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz

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