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   VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17   

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VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17 (https://dejure.org/2019,34975)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2019 - 20 K 13111/17 (https://dejure.org/2019,34975)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 20 K 13111/17 (https://dejure.org/2019,34975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Vereins gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als extremistisch-salafistisch abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Auch sollen sie dazu beitragen, das Verfassungsbewusstsein des Volkes, den Grundkonsens über die Grundlagen des Gemeinwesens zu festigen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 88 f.; Murswiek, NVwZ 2004, 769, 770 f.

    Ausreichend ist dabei, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte auf entsprechende Bestrebungen hindeutet, mag auch jeder für sich genommen nicht genügen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 68; OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 -, juris Rn 44; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 62.

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 72.

    Denn der Kläger nutzte seine Veranstaltungen gerade nicht, um neben extremistisch-salafistisch einzustufenden Predigern auch gemäßigte Redner auftreten zu lassen, sondern bot allein solchen als extremistisch-salafistisch einzustufenden Predigern ein Forum, um ihre Anschauung zu verbreiten, vgl. zur Ableitung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen aus der redaktionellen Auswahl eines Verlages und einer Redaktion: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 74 ff.

    Denn die bereits beschriebene Funktion des Verfassungsschutzberichts liegt gerade in einer Aufklärung der Öffentlichkeit und der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 88 f.; Murswiek, NVwZ 2004, 769, 770 f., schon bevor diese durch ihr Erstarken der freiheitlich demokratischen Grundordnung einen ernsthaften Schaden zufügen können.

    Soweit die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2015 mittelbar in Grundrechte des Klägers, namentlich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz - GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) und in die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) eingreift, vgl. zum Eingriffscharakter eines Verfassungsschutzberichtes insoweit in Bezug auf Art. 5 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 50 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 81, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

    Ein hiermit verbundener Eingriff ist nur dann zulässig und von dem Betroffenen hinzunehmen, wenn sich die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht als verhältnismäßig darstellt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - 3 B 3.99 -, juris Rn. 44; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 86.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten eine grundsätzlich zulässige und geeignete Vorkehrung zur Aufklärung der Öffentlichkeit und in diesem Rahmen zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen darstellen, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 88 f.

    Aus diesem Grund sind die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herausgearbeiteten Grenzen für die Verdachtsberichterstattung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 78, auf die der Kläger mit seiner Klagebegründung hinweist, im gegebenen Fall nicht einschlägig.

  • VG Düsseldorf, 16.06.2015 - 22 K 6078/14

    Rechtmäßigkeit der Erwähnung eines eingetragenen Vereins im

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Auch sollen sie dazu beitragen, das Verfassungsbewusstsein des Volkes, den Grundkonsens über die Grundlagen des Gemeinwesens zu festigen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 88 f.; Murswiek, NVwZ 2004, 769, 770 f.

    Denn die bereits beschriebene Funktion des Verfassungsschutzberichts liegt gerade in einer Aufklärung der Öffentlichkeit und der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 88 f.; Murswiek, NVwZ 2004, 769, 770 f., schon bevor diese durch ihr Erstarken der freiheitlich demokratischen Grundordnung einen ernsthaften Schaden zufügen können.

    Soweit die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2015 mittelbar in Grundrechte des Klägers, namentlich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz - GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) und in die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) eingreift, vgl. zum Eingriffscharakter eines Verfassungsschutzberichtes insoweit in Bezug auf Art. 5 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 50 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 81, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

    Es hat daher dem Staat die Aufgabe übertragen, die zentralen Grundwerte der Verfassung durch (repressive) Schutzvorkehrungen zu sichern und zu gewährleisten, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 24; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 84.

    Ein hiermit verbundener Eingriff ist nur dann zulässig und von dem Betroffenen hinzunehmen, wenn sich die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht als verhältnismäßig darstellt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - 3 B 3.99 -, juris Rn. 44; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 86.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten eine grundsätzlich zulässige und geeignete Vorkehrung zur Aufklärung der Öffentlichkeit und in diesem Rahmen zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen darstellen, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 88 f.

  • VG Düsseldorf, 15.02.2011 - 22 K 404/09
    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Bestrebungen müssen also politisch determiniert, folglich objektiv geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris Rn. 94; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 59; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 78.

    Die bloße Übereinstimmung oder Sympathie mit den Zielen einer verfassungsfeindlichen Organisation reicht ebenso wie die wissenschaftliche Beschäftigung mit einer extremistischen Theorie nicht aus, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 60 f. m.w.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 80.

    Ausreichend ist dabei, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte auf entsprechende Bestrebungen hindeutet, mag auch jeder für sich genommen nicht genügen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 68; OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 -, juris Rn 44; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 62.

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 72.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 74.

    Bei dem mit der Berichterstattung verfolgten Ziel des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung handelt es sich um ein Schutzgut von überragendem Verfassungsrang, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 262.

  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 5 B 141/15

    Klage von "pro NRW" abgewiesen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Er macht sich sogar die von dem Beklagten gemachte Differenzierung zu eigen und beruft sich darauf, lediglich zum politischen Salafismus zu gehören, vgl. zum SächsVSG: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 5 B 141/15 -, juris Rn. 9, 12.

    Die so von dem Beklagten definierten extremistisch-salafistischen Weltanschauungen widersprechen aufgrund ihrer Überzeugung, allein Allah stehe Gesetzgebung und Herrschaftsgewalt zu, zumindest der freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Form des Rechts des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen (§ 5 Abs. 6 lit. a. VSG NRW), vgl. zum SächsVSG: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 5 B 141/15 -, juris Rn. 9.

    Es genügt lediglich ein aktives Vorgehen, wie beim politischen Salafismus, vgl. zum SächsVSG: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 5 B 141/15 -, juris Rn. 12, welches bei dem Kläger in der Durchführung von Veranstaltungen liegt, die der Verbreitung der extremistisch-salafistischen Weltanschauung dienen soll.

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Bestrebungen müssen also politisch determiniert, folglich objektiv geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris Rn. 94; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 59; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 78.

    Die bloße Übereinstimmung oder Sympathie mit den Zielen einer verfassungsfeindlichen Organisation reicht ebenso wie die wissenschaftliche Beschäftigung mit einer extremistischen Theorie nicht aus, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 60 f. m.w.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 80.

    Es hat daher dem Staat die Aufgabe übertragen, die zentralen Grundwerte der Verfassung durch (repressive) Schutzvorkehrungen zu sichern und zu gewährleisten, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 24; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 84.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08

    Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten; Auswertungen von Verlautbarungen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 72.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 74.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99

    Die Republikaner

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Ein hiermit verbundener Eingriff ist nur dann zulässig und von dem Betroffenen hinzunehmen, wenn sich die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht als verhältnismäßig darstellt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - 3 B 3.99 -, juris Rn. 44; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14 -, juris Rn. 86.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - 5 StS 1/16

    Anklage gegen Sven L. wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    im Herbst 2013 als "Weg Allahs" bezeichnete und vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. III - 5 StS 1/16) wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde.
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, ist die Sachlage bei Vornahme der Maßnahme, also bei Veröffentlichung des Berichts, vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.10.2015 - Az. 10 B 15.1320 -, juris Rn. 33; VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2016 - 4 K 3671/15 -, juris Rn. 65.
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17
    Bei dem mit der Berichterstattung verfolgten Ziel des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung handelt es sich um ein Schutzgut von überragendem Verfassungsrang, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 262.
  • BFH, 14.03.2018 - V R 36/16

    Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten

  • VG Stuttgart, 21.07.2016 - 4 K 3671/15

    Islamismus; Unterlassung der Verbreitung einer Publikation eines Landesamts für

  • VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 6668/18

    Verwaltungsprozeßrecht: Verwirkung des Klagerechts trotz fehlerhafter Zustellung

  • OVG Hamburg, 17.12.1991 - Bf VI 35/91

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" mit nachrichtendienstlichen Mitteln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1994 - 5 B 1236/93

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Vorläufiger Rechtsschutz, Unterlassungsanspruch, Sächsische

  • VG München, 22.05.2006 - M 7 K 05.5
  • VG München, 25.03.1999 - M 17 K 96.1685
  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 6668/18

    Keine Verpflichtung der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kontoeröffnung gegenüber

    Gegen seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2015 sowie seine Nennung in zukünftigen Verfassungsschutzberichten auf vergleichbarer Tatsachengrundlage erhob der Kläger am 24. Juli 2017 Klage vor dem erkennenden Gericht (20 K 13111/17).

    Dies zeige sich insbesondere auch durch das beigezogene Klageverfahren 20 K 13111/17.

    Die Gerichtsakten 18 M 26/19; 18 M 60/19 sowie 20 K 13111/17 sind beigezogen worden.

  • VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188

    Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in

    Wenige Monate (Veröffentlichung im April 2017, außergerichtliches Verlangen gegenüber dem Beklagten im November 2017) genügen für einen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch Zeitablauf nicht (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 23.10.2019 - 20 K 13111/17 - juris Rn. 59: bejaht bei Klageerhebung erst nach einem Jahr und dem Vorliegen weiterer Umstände).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 4761/20

    Klage der Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) auf Entfernung

    Ein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch Zeitablauf ist zwar möglich, wenn eine Person, die im Verfassungsschutzbericht Erwähnung findet, erst Jahre später dagegen Klage erhebt, vgl. Urteil der Kammer vom 23. Oktober 2019 - 20 K 13111/17 -.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 4760/20

    Klage kommunaler Wahlbündnisse auf Entfernung von Äußerungen aus dem

    Ein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch Zeitablauf ist zwar möglich, wenn eine Person, die im Verfassungsschutzbericht Erwähnung findet, erst Jahre später dagegen Klage erhebt, vgl. Urteil der Kammer vom 23. Oktober 2019 - 20 K 13111/17 -.
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