Weitere Entscheidung unten: VG Köln, 29.10.2009

Rechtsprechung
   VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08   

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https://dejure.org/2009,8991
VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08 (https://dejure.org/2009,8991)
VG Köln, Entscheidung vom 29.10.2009 - 20 K 6466/08 (https://dejure.org/2009,8991)
VG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 20 K 6466/08 (https://dejure.org/2009,8991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung bzw. Verbot einer aus Sicht des Veranstalters bereits eröffneten öffentlichen Versammlung; Voraussetzungen für die Annahme eines polizeilichen Notstandes zur Inanspruchnahme eines Nichtstörers i.R.e. Versammlungsverbotsverfügung; Pflicht der Polizei zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg für "Bürgerbewegung pro Köln e.V."

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grenze des Verbots "rechter" Veranstaltungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08
    vgl. BVerfG, BVerfGE 110, 77 = DVBl. 2004, 822.
  • VG Stuttgart, 10.07.2003 - 1 K 2780/03

    Anforderungen an Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08
    vgl. hierzu: VG Stuttgart, Beschluss vom 10.07.2003 - 1 K 2780/03 -, Juris, Der Beklagte hatte - soweit ersichtlich - lediglich nicht damit gerechnet, dass die Mehrzahl der Versammlungsteilnehmer, nämlich ca. 300 Personen, über den Flughafen Köln/Bonn anreisen wollten.
  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07 -, NVwZ-RR 2007, 641; vom 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06 -, NVwZ 2006, 1049 und vom 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, 3053.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1988 - 4 A 2635/85
    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08
    vgl. OVG NRW, NVwZ 1989, 886 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 15. Aufl., § 15 Rdnr. 127.
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07 -, NVwZ-RR 2007, 641; vom 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06 -, NVwZ 2006, 1049 und vom 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, 3053.
  • VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6395/08

    Verfahrenseinstellung unter gegenseitiger Aufhebung der Kosten bei Zweifeln an

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte 20 K 6395/08 sowie der vom Beklagten in den beiden Verfahren vorgelegten Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.
  • VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 84/09

    Rechtmäßigkeit der Auflösung einer Versammlung bzw. der Erteilung von

    Nicht ausreichend ist hierbei eine abstrakte Gefahr, die Gefährdung muss vielmehr nach dem gewöhnlichen Ablauf der Dinge unmittelbar bevorstehen, der Eintritt der Störung mit hoher Wahrscheinlichkeit in aller Kürze zu erwarten sein (vgl. VG Köln, Urteil vom 29.10.2009 - 20 K 6466/08 - juris RN. 16 f. m.w.N.).
  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 6004/09

    Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten bei "Pro- Köln" Veranstaltung im

    Dies hat die Vertreterin der Beklagten in der mündlichen Verhandlung erläutert, wobei die näheren Umstände dem Gericht auch aus dem Verfahren 20 K 6466/08 (betreffend die Verbotsverfügung an "pro Köln" vom 20.09.2008) bekannt sind.
  • VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09

    Rechtmäßigkeit des Verbotes eines angemeldeten Aufzuges mit Kundgebungen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 20 L 650/09 sowie des vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorganges verwiesen, des Weiteren auf die Gerichtsakten 20 K 6466/08 und 20 K 1333/09 (Fortsetzungsfeststellungsklagen der Bürgerbewegung Pro Köln e.V. gegen den Beklagten).
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   VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09   

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https://dejure.org/2009,25290
VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09 (https://dejure.org/2009,25290)
VG Köln, Entscheidung vom 29.10.2009 - 20 K 2749/09 (https://dejure.org/2009,25290)
VG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 20 K 2749/09 (https://dejure.org/2009,25290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg für "Bürgerbewegung pro Köln e.V."

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 1333/09

    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage hinsichtlich des

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09
    Den Antrag der Bürgerbewegung Pro Köln e.V. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Auflage (VG Köln - 20 K 1333/09) lehnte die erkennende Kammer mit Beschluss vom 09.04.2009 - 20 L 308/09 - ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 20 L 650/09 sowie des vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorganges verwiesen, des Weiteren auf die Gerichtsakten 20 K 6466/08 und 20 K 1333/09 (Fortsetzungsfeststellungsklagen der Bürgerbewegung Pro Köln e.V. gegen den Beklagten).

    Insoweit wird ergänzend auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 20 K 1333/09 verwiesen.

    Zu den Gründen jenes Beschlusses hat die Kammer in dem am heutigen Tage gleichfalls ergangenen Urteil im Verfahren 20 K 1333/09 ausgeführt; auf die Entscheidungsgründe dieses Urteils wird ebenfalls Bezug genommen.

  • VG Köln, 05.05.2009 - 20 L 650/09

    Verbot einer Versammlung nach § 15 Versammlungsgesetz (VersG) bei unmittelbarer

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09
    Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 05.05.2009 - 20 L 650/09 - abgelehnt, die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 08.05.2009 - 5 B 593/09 - zurückgewiesen; das Bundesverfassungsgericht hat den daraufhin von der Klägerin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen das Versammlungsverbot, mit Beschluss vom 08.05.2009 - 1 BvR 1117/09 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 20 L 650/09 sowie des vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorganges verwiesen, des Weiteren auf die Gerichtsakten 20 K 6466/08 und 20 K 1333/09 (Fortsetzungsfeststellungsklagen der Bürgerbewegung Pro Köln e.V. gegen den Beklagten).

    Zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 05.05.2009 im Verfahren 20 L 650/09 sowie den im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des OVG NRW vom 08.05.2009 - 5 B 593/09 - verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 5 B 593/09

    Aufzug der "Bürgerbewegung pro NRW" am 9. Mai 2009 zur Moschee in Köln-Ehrenfeld

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09
    Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 05.05.2009 - 20 L 650/09 - abgelehnt, die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 08.05.2009 - 5 B 593/09 - zurückgewiesen; das Bundesverfassungsgericht hat den daraufhin von der Klägerin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen das Versammlungsverbot, mit Beschluss vom 08.05.2009 - 1 BvR 1117/09 - abgelehnt.

    Zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 05.05.2009 im Verfahren 20 L 650/09 sowie den im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des OVG NRW vom 08.05.2009 - 5 B 593/09 - verwiesen.

  • VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 6466/08

    Teilerfolg für "Bürgerbewegung pro Köln e.V."

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 20 L 650/09 sowie des vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorganges verwiesen, des Weiteren auf die Gerichtsakten 20 K 6466/08 und 20 K 1333/09 (Fortsetzungsfeststellungsklagen der Bürgerbewegung Pro Köln e.V. gegen den Beklagten).
  • VG Köln, 09.04.2009 - 20 L 308/09

    Veranstaltung der "Bürgerbewegung pro Köln e.V." darf nicht auf dem Roncalliplatz

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09
    Den Antrag der Bürgerbewegung Pro Köln e.V. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Auflage (VG Köln - 20 K 1333/09) lehnte die erkennende Kammer mit Beschluss vom 09.04.2009 - 20 L 308/09 - ab.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 2749/09
    vgl. BVerfG, BVerfGE 110, 77 = DVBl. 2004, 822.
  • VG Köln, 05.05.2009 - 20 L 650/09
    Gründe Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage (20 K 2749/09) gegen das Versammlungsverbot vom 28.04.2009 wiederherzustellen, hat keinen Erfolg.
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