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   VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06   

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VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06 (https://dejure.org/2007,6063)
VG Köln, Entscheidung vom 13.12.2007 - 20 K 3077/06 (https://dejure.org/2007,6063)
VG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 20 K 3077/06 (https://dejure.org/2007,6063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Telemedicus

    Zur Sammlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Beobachtung eines Abgeordneten während der Zeit seines Landtagsmandates bzw. Bundestagsmandats durch das Bundesamt für Verfassungsschutz; Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für die Erfassung personenbezogener Daten; Voraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz des Bundes ist rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz des Bundes ist rechtswidrig - Zweite Klage auf Auskunftserteilung über gespeicherte Daten abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03
    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    Die dagegen am 25. September 2003 erhobene Klage ist bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 20 K 6242/03 anhängig.

    Am 22. Juli 2004 hat der Kläger die Klage 20 K 6242/03 dahingehend erweitert, dass er beantragt hat, festzustellen, dass die Sammlung personenbezogener Daten über ihn durch das Bundesamt rechtswidrig ist.

    Durch Beschluss vom 28. Juni 2006 ist dieses Begehren von dem Verfahren 20 K 6242/03 abgetrennt und unter dem hiesigen Aktenzeichen fortgeführt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 20 K 6242/03 nebst den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Bundesamtes und der von den Beteiligten vorgelegten Beiakten sowie der Auszüge aus den Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Weimar.

    Im Übrigen wird das Feststellungsinteresse des Klägers auch von der Beklagten nicht (mehr) in Abrede gestellt (so ausdrücklich im Schriftsatz vom 06.12.2007 im Verfahren 20 K 6242/03).

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    vgl. zur Zulässigkeit der Beobachtung von politischen Parteien: BVerwG, Urteil vom 07.12.1999 - 1 C 30/97 -, NJW 2000, 824 = DVBl. 2000.279.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.1999 - 1 C 30/97 -, NJW 2000, 824.

    Dabei besteht im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten beim Tätigwerden durch Behörden des Verfassungsschutzes gegenüber Abgeordneten eine besondere Rechtfertigungslast, ebenso Brenner, aaO., S. 49 und S. 50 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 07.12.1999 - 1 C 30/97 -, NJW 2000, 824 = DVBl. 2000, 279.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Rehabilitationsinteresse; Übermittlung personenbezogener Daten; Bundesamt für

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 -, BVerfGE 65, 1 (42 ff.).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    vgl. BVerfG, Urteil vom 17.08.1956 - 1 BvB 2/51 -, BVerfGE 5, 85 ("KPD- Urteil"); Beschluss vom 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 mit abweichender Meinung des Richters Simon, S. 298 ff.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" mit nachrichtendienstlichen Mitteln

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    vgl. BVerfG, Urteil vom 17.08.1956 - 1 BvB 2/51 -, BVerfGE 5, 85 ("KPD- Urteil"); Beschluss vom 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 mit abweichender Meinung des Richters Simon, S. 298 ff.
  • VG Köln, 23.04.2009 - 20 K 5429/07

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    Das Verfahren ist in Bezug auf den Klageantrag zu Punkt 1 durch Beschluss vom 13.12.2007 abgetrennt und unter dem Az.: 20 K 5429/07 fortgeführt worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1994 - 5 B 1236/93

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    BVerfGE 2, 1 (20 ff.); 5, 85 (144); BVerwG, NJW 1991, S. 581 (582); OVG NRW, NVwZ 1994, S. 588 (589).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    BVerfGE 2, 1 (20 ff.); 5, 85 (144); BVerwG, NJW 1991, S. 581 (582); OVG NRW, NVwZ 1994, S. 588 (589).
  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte persönliche Daten

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    BVerfGE 2, 1 (20 ff.); 5, 85 (144); BVerwG, NJW 1991, S. 581 (582); OVG NRW, NVwZ 1994, S. 588 (589).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1994 - 21 A 3389/93

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    So Brenner, Abgeordnetenstatus und Verfassungsschutz, in: Brenner/Huber/Möstl (Hrsg.), Festschrift für Peter Badura, Tübingen 2004, S. 45; vgl. auch S. 46 mit Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 15.07.1994 - 21 A 3389/93 -, NJW 1995, 1979 (1980): "Gedanke von der Freihaltung der Parlamente von nachrichtendienstlichen Einflüssen...".
  • VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03

    Volkszählung

    Durch Beschluss vom 28.06.2006 ist dieses Begehren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 20 K 3077/06 fortgeführt worden.

    Für das noch anhängige Klageverfahren bezüglich einer umfassenden Auskunft über die Personenakte hinaus sei ein besonderes Interesse jedenfalls nicht dargelegt, vielmehr habe er lediglich sein Feststellungsinteresse für die unter dem Aktenzeichen 20 K 3077/06 anhängige Feststellungsklage dargelegt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 20 K 3077/06 nebst den beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Bundesamtes und der von den Beteiligten vorgelegten Beiakten sowie der Auszüge aus den Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Weimar.

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    a) In dem Verfahren, das der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegt, stellte das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 3077/06 - fest, dass die Sammlung personenbezogener Informationen über den Beschwerdeführer durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig sei, soweit es sich um Informationen handle, die während des Zeitraums der Wahrnehmung seines Landtagsmandats im Thüringer Landtag und seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter erhoben worden seien und noch erhoben würden.
  • VG Köln, 23.04.2009 - 20 K 5429/07

    Erhebung personenbezogener Informationen eines Landtagsabgeordneten in Thüringen

    Durch Beschluss vom 28. Juni 2006 ist dieses Begehren von dem Verfahren 20 K 6242/03 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 20 K 3077/06 fortgeführt worden.

    Im Verfahren 20 K 3077/06 hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 13.12.2007 beantragt, festzustellen, dass die Sammlung personenbezogener Informationen über den Kläger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig ist, 1. soweit es sich um Informationen handelt, die bis zur Aufnahme des Landtagsmandates des Klägers im Oktober 1999 erhoben worden sind, 2. soweit es sich um Informationen handelt, die während der Zeit des Landtagsmandates des Klägers im Thüringischen Landtag erhoben worden sind, 3. soweit es sich um Informationen handelt, die während der Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter erhoben worden sind und noch erhoben werden.

    Im Übrigen hat die erkennende Kammer der Klage in 20 K 3077/06 stattgegeben; im Berufungsverfahren hat das OVG NRW mit - noch nicht rechtskräftigen - Urteil vom 13.02.2009 - 16 A 845/08 - unter teilweise Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung festgestellt, dass das Bundesamt rechtswidrig Informationen über den Kläger in der Zeit seines Landtagsmandats (von Oktober 1999 bis Oktober 2005) sowie in der Zeit von der Übernahme seines Bundestagsmandats im Oktober 2005 bis zum 13.02.2009 aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben hat.

    Hinzu kommt, dass nach dem Urteil der erkennenden Kammer vom 13.12.2007 - 20 K 3077/06 - auch die nach Oktober 1999 vorgenommene weitere Beobachtung des Klägers durch das Bundesamt für rechtswidrig erachtet worden ist.

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
    Das Gericht der Hauptsache hat den Feststellungsantrag im Erörterungstermin vom 28. Juni 2006 durch Beschluss unter dem Aktenzeichen VG Köln 20 K 3077/06 abgetrennt.

    3 1. Das Gericht der Hauptsache hat dem beschließenden Fachsenat lediglich die beim Verwaltungsgericht Köln anhängige Sache mit dem Aktenzeichen 20 K 6242/03 zur Durchführung des in-camera-Verfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vorgelegt, nicht auch die durch Beschluss vom 28. Juni 2006 abgetrennte Sache mit dem Aktenzeichen 20 K 3077/06 .

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