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   VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10   

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VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10 (https://dejure.org/2010,7209)
VG Köln, Entscheidung vom 16.09.2010 - 20 K 525/10 (https://dejure.org/2010,7209)
VG Köln, Entscheidung vom 16. September 2010 - 20 K 525/10 (https://dejure.org/2010,7209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung eines Glasverbots in Form von Allgemeinverfügungen und Ordnungsverfügungen an die Kioskbetreiber in der Karnevalssession; Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abgabe von Glasbehältnissen während des Kölner Straßenkarnevals; Natürliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; Hecker, Neue Rechtsprechung des VGH Mannheim zum Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, NVwZ 2010, S. 359 ff; Hebeler, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl. 2009, S. 1424 ff.

    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07

    Polizeirechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit eines als "Zweckveranlasser"

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Personen, die entferntere, nur mittelbare Ursachen für den eingetretenen Erfolg gesetzt haben, sind in diesem Sinn keine Verursacher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 7 B 12/08 - Juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris.

    Eine derartige natürliche Handlungseinheit besteht typischerweise beim "Zweckveranlasser" als demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit gezielt ausgelöst hat oder diese zumindest billigend in Kauf nimmt oder wenn sich diese als Folge seines Verhaltens zwangsläufig einstellt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 10 S 1208/04 - Juris.

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; Hecker, Neue Rechtsprechung des VGH Mannheim zum Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, NVwZ 2010, S. 359 ff; Hebeler, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl. 2009, S. 1424 ff.

    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; Hecker, Neue Rechtsprechung des VGH Mannheim zum Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, NVwZ 2010, S. 359 ff; Hebeler, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl. 2009, S. 1424 ff.

    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.

  • VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 109/10

    Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Auf den Antrag des Klägers hin hat die Kammer mit Beschluss vom 04.02.2010 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 21.01.2010 wiederhergestellt bzw. angeordnet (20 L 109/10).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren 20 L 109/10, des Parallelverfahrens 20 K 441/10 und des zugehörigen Eilverfahrens 20 L 88/10 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09

    Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; Hecker, Neue Rechtsprechung des VGH Mannheim zum Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, NVwZ 2010, S. 359 ff; Hebeler, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl. 2009, S. 1424 ff.

    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.

  • VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren 20 L 109/10, des Parallelverfahrens 20 K 441/10 und des zugehörigen Eilverfahrens 20 L 88/10 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Die Anknüpfung der an den Kläger gerichteten Ordnungsverfügung an die Allgemeinverfügung ist aber auch unter tatsächlichen Gesichtspunkten nicht haltbar, da durch das mit der Allgemeinverfügung untersagte bloße Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen die Gefahrenschwelle ebenfalls noch nicht überschritten wird, vgl. hierzu Urteil der Kammer vom heutigen Tage im Verfahren 20 K 441/10.

  • BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06

    Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Eine derartige natürliche Handlungseinheit besteht typischerweise beim "Zweckveranlasser" als demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit gezielt ausgelöst hat oder diese zumindest billigend in Kauf nimmt oder wenn sich diese als Folge seines Verhaltens zwangsläufig einstellt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 10 S 1208/04 - Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 10 S 1208/04

    Illegaler Abfallexport; Rückführungskosten; Störer; Zweckveranlasser

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Eine derartige natürliche Handlungseinheit besteht typischerweise beim "Zweckveranlasser" als demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit gezielt ausgelöst hat oder diese zumindest billigend in Kauf nimmt oder wenn sich diese als Folge seines Verhaltens zwangsläufig einstellt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 10 S 1208/04 - Juris.
  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Personen, die entferntere, nur mittelbare Ursachen für den eingetretenen Erfolg gesetzt haben, sind in diesem Sinn keine Verursacher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 7 B 12/08 - Juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 A 2239/08

    Vor dem Hauptbahnhof in Münster abgestelltes Fahrrad durfte von der Stadt nicht

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

  • VG Köln, 03.02.2010 - 20 L 88/10

    Gericht stoppt Kölner Glasverbot an Karneval

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 5 B 147/10

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

  • VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10

    Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig

    Dafür sprechen auch die Angaben des Klägers im Verfahren 20 K 525/10, der glaubhaft erklärte, dass er an Karneval regelmäßig mehr Leergut zurückerhalte als er verkauft habe.
  • VG Düsseldorf, 12.10.2017 - 7 L 2292/17

    Heilpraktiker aus dem Kreis Viersen darf vorläufig weiter praktizieren

    Lassen sich dagegen Schadensereignisse deshalb nicht ausschließen, weil nach derzeitigem Wissenstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, liegt noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotential" vor, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2003 - 6 CN 2/02 - VG Köln, Urteil vom 16.September 2010 - 20 K 525/10 -, jeweils juris.
  • VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 109/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage - 20 K 525/10 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21.01.2010 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

    Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 20 K 525/10 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21.01.2010 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, ist zulässig und begründet.

  • VG Köln, 04.11.2010 - 20 L 1607/10

    Gericht stoppt Kölner Glasverbot zum Karnevalsauftakt

    vgl. hierzu im Einzelnen Urteil der Kammer vom 16.09.2010 - 20 K 525/10 - Juris - und Beschluss der Kammer vom 04.02.2010 - 20 L 109/10 - Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 5 B 147/10
    Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage (20 K 525/10, VG Köln) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21. Januar 2010 hinsichtlich des Abgabeverbots von Glasgetränkebehältnissen wiederherzustellen und hinsichtlich der Androhung von Zwangsmitteln anzuordnen, ist unbegründet.
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