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   VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03   

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VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03 (https://dejure.org/2007,9206)
VG Köln, Entscheidung vom 13.12.2007 - 20 K 6242/03 (https://dejure.org/2007,9206)
VG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 (https://dejure.org/2007,9206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Telemedicus

    Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte persönliche Daten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Daten eines Mitglieds der Linkspartei beziehungsweise der PDS; Erteilung von Auskunft durch das Bundesamt für Verfassungsschutz über Daten außerhalb der Personenakte des Betroffenen; Grundsätze der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz des Bundes ist rechtswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06

    Zur Sammlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03
    Durch Beschluss vom 28.06.2006 ist dieses Begehren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 20 K 3077/06 fortgeführt worden.

    Für das noch anhängige Klageverfahren bezüglich einer umfassenden Auskunft über die Personenakte hinaus sei ein besonderes Interesse jedenfalls nicht dargelegt, vielmehr habe er lediglich sein Feststellungsinteresse für die unter dem Aktenzeichen 20 K 3077/06 anhängige Feststellungsklage dargelegt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 20 K 3077/06 nebst den beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Bundesamtes und der von den Beteiligten vorgelegten Beiakten sowie der Auszüge aus den Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Weimar.

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03
    Es handelt sich um eine Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO, denn das Auskunftsbegehren ist auf Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1969 - I C 65.67 -, BVerwGE 31, 301.
  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90

    Aus Gründen der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 586/90, 673/90 -, DVBl. 2001, 275.
  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Antrag mit Beschluss vom 01.08.2007 - 20 F 10.06 - abgelehnt und ausgeführt, dass der Antrag unbegründet sei und die Weigerung der Beklagten, dem Verwaltungsgericht die von ihm angeforderten und zur Entscheidungsfindung benötigten Akten uneingeschränkt vorzulegen, rechtmäßig sei.
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Den nicht von der Erledigungserklärung umfassten Klageantrag des Beschwerdeführers - die Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, ihm Auskunft zu erteilen bezüglich aller seine Person betreffenden Informationen, über die das Bundesamt für Verfassungsschutz außerhalb seiner Personenakte verfügt - wies das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 - ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

    Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens verfolgte der Kläger sein Auskunftsbegehren durch eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln (20 K 6242/03) weiter.

    Nachdem der Kläger in dem auf Auskunftserteilung gerichteten Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln (20 K 6242/03) erfahren hatte, dass er weiterhin Gegenstand der Informationserhebung durch das BfV ist, hat er am 22. Juli 2004 die vorliegende Klage erhoben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 16 A 1009/14

    Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und

    Im anschließenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln - 20 K 6242/03 - begehrte er Auskunft bezüglich aller seine Person betreffenden Informationen, über die das Bundesamt außerhalb seiner Personenakte verfügte.

    Zur Begründung hat er ausgeführt, die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Dezember 2007- 20 K 6242/03 - stehe seinem zeitlich unbeschränkten Auskunftsbegehren nicht entgegen, da das Bundesamt durch eine vorbehaltlose Befassung mit seinem Antrag einen Zweitbescheid erlassen habe.

    Zur Begründung hat sie vorgetragen, die Klage sei wegen der entgegenstehenden Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 - bereits unzulässig, soweit der Kläger Auskunft aus Sachakten für den Zeitraum bis zum 13. Dezember 2007 begehre.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 27. März 2014 insoweit abgewiesen, als das Auskunftsbegehren des Klägers den Zeitraum bis zum 13. Dezember 2007 betroffen hat, weil die Rechtskraft des Urteils der Kammer von jenem Tage - 20 K 6242/03 - einer erneuten Sachentscheidung entgegenstehe.

  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Zum Akteneinsichtsrecht in Jugendhilfeakten

    § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO stellt sich im Verhältnis zu fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen (bspw. die vom Kläger angeführten SIFG i.V.m. IFG sowie der DSGVO [vgl. hierzu allgemein eingehend: VG des Saarlandes, Urteil vom 14.05.2019, 1 K 589/19]) als prozessrechtliche Spezialnorm dar [OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.04.2008, 14 PS 1/08, BeckRS 2008, 34571; VG Köln Urteil vom 13.12.2007, 20 K 6242/03, BeckRS 2008, 33518].
  • VG Köln, 23.04.2009 - 20 K 5429/07

    Erhebung personenbezogener Informationen eines Landtagsabgeordneten in Thüringen

    Die dagegen am 25. September 2003 erhobene Klage war bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 20 K 6242/03 anhängig.

    Am 22. Juli 2004 hat der Kläger die Klage 20 K 6242/03 dahingehend erweitert, dass er beantragt hat, festzustellen, dass die Sammlung personenbezogener Daten über ihn durch das Bundesamt rechtswidrig ist.

    Durch Beschluss vom 28. Juni 2006 ist dieses Begehren von dem Verfahren 20 K 6242/03 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 20 K 3077/06 fortgeführt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie die von der Beklagten vorgelegten Anlagen (zwei Aktenordner) sowie den Inhalt der Gerichtsakte 20 K 6242/03 und dem dort von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang und die zu diesem Verfahren eingereichten Anlagen (ein Aktenordner) Bezug genommen.

    Vielmehr ist die Beklagte auf das Dokument nach ihren Angaben im Schriftsatz vom 26.02.2004 zum Aktenzeichen 20 K 6242/03 erst im Rahmen einer aufwändigen Recherche in Sachakten anlässlich des im Jahre 2003 gestellten Auskunftsbegehrens des Klägers gestoßen.

  • VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
    Die dagegen am 25. September 2003 erhobene Klage ist bei dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 20 K 6242/03 anhängig.

    Am 22. Juli 2004 hat der Kläger die Klage 20 K 6242/03 dahingehend erweitert, dass er beantragt hat, festzustellen, dass die Sammlung personenbezogener Daten über ihn durch das Bundesamt rechtswidrig ist.

    Durch Beschluss vom 28. Juni 2006 ist dieses Begehren von dem Verfahren 20 K 6242/03 abgetrennt und unter dem hiesigen Aktenzeichen fortgeführt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 20 K 6242/03 nebst den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Bundesamtes und der von den Beteiligten vorgelegten Beiakten sowie der Auszüge aus den Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Weimar.

    Im Übrigen wird das Feststellungsinteresse des Klägers auch von der Beklagten nicht (mehr) in Abrede gestellt (so ausdrücklich im Schriftsatz vom 06.12.2007 im Verfahren 20 K 6242/03).

  • VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12

    Auskunftsrecht des Bürgers über beim Bundesamt für Verfassungsschutz über ihn

    Die Beklage verpflichtet sich, die Entscheidung der Rechtsfrage, inwieweit sich der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auch auf personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte erstreckt, in der Sache Ramelow 20 K 6242/03 nach deren Rechtskraft (unter Einschluss von evtl. Entscheidungen des BVerfG, des EuGH oder des EGMR ) auf den erneut geltend gemachten Auskunftsanspruch der Klägerin zu übertragen.".

    Die Beklage habe sich in der einvernehmlichen Regelung im Verfahren 20 K 5201/07 verpflichtet, die Entscheidung der Rechtsfrage, inwieweit sich der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auch auf personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte erstreckt, in der Sache Ramelow 20 K 6242/03 nach deren Rechtskraft auf den erneut geltend gemachten Auskunftsanspruch der Klägerin zu übertragen.

    Soweit sich die Beklage darin verpflichtet hat, die Entscheidung der Rechtsfrage, inwieweit sich der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auch auf personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte erstreckt, in der Sache Ramelow 20 K 6242/03 nach deren Rechtskraft auf den erneut geltend gemachten Auskunftsanspruch der Klägerin zu übertragen, sollte dadurch ausschließlich die Klägerin begünstigt werden für den Fall einer von der vorgenannten Entscheidung der Kammer abweichenden Beurteilung der Rechtsfrage durch das Bundesverfassungsgericht (oder den EuGH bzw. EGMR).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auf die - jedenfalls sinngemäß - im Hauptsacheverfahren zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auf die Informationen beschränkt ist, die (gezielt) zu dem Antragsteller gespeichert und in der ihn betreffenden Personenakte zusammengeführt sind, oder auch solche Daten erfasst, die in Sachakten oder den Personenakten Dritter über den Antragsteller gespeichert sind (OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 2009 - OVG 16 A 844/08 - NVwZ-RR 2009, 505 zu VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09 - DVBl 2010, 1370), kommt es für dieses Zwischenverfahren nicht an.
  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
    I 1 Der Antragsteller ist Kläger des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit dem Aktenzeichen VG Köln 20 K 6242/03 .

    3 1. Das Gericht der Hauptsache hat dem beschließenden Fachsenat lediglich die beim Verwaltungsgericht Köln anhängige Sache mit dem Aktenzeichen 20 K 6242/03 zur Durchführung des in-camera-Verfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vorgelegt, nicht auch die durch Beschluss vom 28. Juni 2006 abgetrennte Sache mit dem Aktenzeichen 20 K 3077/06 .

    Damit ist die Zuständigkeit des Fachsenats nur im Hinblick auf das nicht abgetrennte Verfahren mit dem Aktenzeichen 20 K 6242/03 eröffnet (§ 99 Abs. 2 Satz 4 VwGO).

  • BVerwG, 23.07.2010 - 20 F 8.10

    Zur Schwärzung von Aktenteilen in Zusammenhang mit der Partei "Die Linke"

    Auf die im Hauptsacheverfahren zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auf die Informationen beschränkt ist, die (gezielt) zu dem Antragsteller gespeichert und in der ihn betreffenden Personenakte zusammengeführt sind oder auch solche Daten erfasst, die in Sachakten oder den Personenakten Dritter über den Antragsteller gespeichert sind (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 2009 - OVG 16 A 844/08 - NVwZ-RR 2009, 505 zu VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 -), kommt es für dieses Zwischenverfahren nicht an.
  • BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09

    Ermessensfehler bei Sperrerklärungen

  • BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 27.08

    Geheimhaltung des Inhalts zurückgehaltener Dokumente durch das Bundesamt für

  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 10.09

    Anspruch eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber dem Bundesamt für

  • BVerwG, 08.10.2010 - 20 F 17.09

    Anspruch eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf umfassende Auskunft

  • VG Köln, 20.12.2018 - 13 K 3988/14
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