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   VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01   

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https://dejure.org/2003,19978
VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01 (https://dejure.org/2003,19978)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2003 - 20 K 7946/01 (https://dejure.org/2003,19978)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 20 K 7946/01 (https://dejure.org/2003,19978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Mietkosten aus Sozialhilfemitteln für eine Wohnung in einem Seniorenheim; Voraussetzungen für eine Gewährung von Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt; Sozialhilferechtlicher Bedarf in Form ungedeckter Unterkunftskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5 C 28.93 - FEVS 46, 311 zur Übernahme von Aufwendungen anlässlich der Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft.

    Unerheblich soll es hiernach auch sein, wenn der tatsächliche Unterkunftsbedarf des Klägers bereits vor Entstehen der konkreten Aufwendungen - im Falle des Bundesverwaltungsgerichts mit der ordnungsbehördlichen Beschlagnahme und Einweisung - gedeckt worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1995 a.a.O..

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1995 a. a.O..

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01
    Das Einsetzen der Sozialhilfe hängt nach ständiger Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - 5 C 12.87 - FEVS 43, 59 und - 5 C 26.88 - FEVS 43, 95, sowie Urteil vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 - ZfSH/SGB 1994, 588, davon ab, dass im Zeitpunkt der Behördenentscheidung ein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können grundsätzlich auch für die Beschaffung, Nutzung oder Erhaltung der Unterkunft eingegangene Verbindlichkeiten (Schulden) "Aufwendungen" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO sein, vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1972 - V C 50.71 - BVerwGE 41, 22 - (laufende Lasten für ein Eigenheim mit Ausnahme der Tilgungslasten -) und BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 26.88 - a.a.O. (Kosten der Auszugsrenovierung), wenn und soweit es sich um mit dem sächlichen Unterkunftsbedarf notwendig verbundene wirtschaftliche Belastungen handelt.

  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71

    Übernahme der Tilgungslasten für ein Eigenheim im Wege der Hilfe zum

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können grundsätzlich auch für die Beschaffung, Nutzung oder Erhaltung der Unterkunft eingegangene Verbindlichkeiten (Schulden) "Aufwendungen" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO sein, vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1972 - V C 50.71 - BVerwGE 41, 22 - (laufende Lasten für ein Eigenheim mit Ausnahme der Tilgungslasten -) und BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 26.88 - a.a.O. (Kosten der Auszugsrenovierung), wenn und soweit es sich um mit dem sächlichen Unterkunftsbedarf notwendig verbundene wirtschaftliche Belastungen handelt.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 4 MA 2958/01

    Einstufung von geschuldeter Miete als geschuldete Miete als Unterkunftsbedarf;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01
    Ähnlich auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 MA 2958/01 - FEVS 53, 247 m.w.N. ("?Die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses für die bereits geräumte Wohnung - neben der für die neu bezogene Wohnung - geschuldete Miete kann als Unterkunftsbedarf anerkannt werden, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfänger gerade diese neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat, und wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten.") und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1999 - 7 S 458/99 - FEVS 51, 127 ("?Zu den Kosten der Unterkunft im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG können grundsätzlich auch die durch einen notwendigen Umzug entstehenden doppelten Mietbelastungen rechnen...).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 5 B 21.97

    Sozialhilferecht - Mietzinsverpflichtungen bei infolge

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01
    Nichts Gegenteiliges folgt aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Dezember 1997- 5 B 21.97 - FEVS 48, 241 Insbesondere lässt sich dieser Entscheidung nicht entnehmen, dass laufende Mietzinsverpflichtungen, die bei Unterbringung eines Hilfe Suchenden im Pflegeheim durch die Verzögerung der Wohnungsaufgabe auf Grund des erforderlichen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahrens entstehen, nur dann berücksichtigt werden können, wenn der Hilfe Suchende über eigenes Einkommen verfügt.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01
    Das Einsetzen der Sozialhilfe hängt nach ständiger Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - 5 C 12.87 - FEVS 43, 59 und - 5 C 26.88 - FEVS 43, 95, sowie Urteil vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 - ZfSH/SGB 1994, 588, davon ab, dass im Zeitpunkt der Behördenentscheidung ein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 7 S 458/99

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - doppelte Mietzahlung bei Umzug

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01
    Ähnlich auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 MA 2958/01 - FEVS 53, 247 m.w.N. ("?Die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses für die bereits geräumte Wohnung - neben der für die neu bezogene Wohnung - geschuldete Miete kann als Unterkunftsbedarf anerkannt werden, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfänger gerade diese neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat, und wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten.") und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1999 - 7 S 458/99 - FEVS 51, 127 ("?Zu den Kosten der Unterkunft im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG können grundsätzlich auch die durch einen notwendigen Umzug entstehenden doppelten Mietbelastungen rechnen...).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01
    Das Einsetzen der Sozialhilfe hängt nach ständiger Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 30. April 1992 - 5 C 12.87 - FEVS 43, 59 und - 5 C 26.88 - FEVS 43, 95, sowie Urteil vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 - ZfSH/SGB 1994, 588, davon ab, dass im Zeitpunkt der Behördenentscheidung ein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Unterkunft, Übernahme

    Der Verurteilung der Beklagten steht auch nicht der Grundsatz "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" entgegen, weil das Einsetzen der Sozialhilfe davon abhängt, ob im Zeitpunkt der Behördenentscheidung ein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2003, Az: 20 K 7946/01, Rn. 21-23 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Insbesondere schließe § 35 SGB XII die Gewährung von Leistungen nach § 29 SGB XII nicht aus, sofern auch die Gewährung von Leistungen außerhalb der genannten Einrichtungen erforderlich sei um einen entsprechenden Bedarf des Hilfesuchenden zu decken (Hinweis auf VG Düsseldorf, Urteil vom 21.2.2003 Az. 20 K 7946/01).

    Auch der Senat sieht - wie bereits das VG Düsseldorf (Urteil vom 21.02.2003 - 20 K 7946/01) keinen sachlichen Grund einen Hilfebedürftigen mit ausreichendem Einkommen anders zu behandeln als einen ohne Einkommen.

  • SG Aachen, 19.12.2007 - S 19 SO 31/07

    Sozialhilfe

    (OVG NRW Beschl. v. 23.12.1996, Az.: 24 E 931/96, Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25.10.2001, Az.: 4 MA 2958/01; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.2003, Az.: 20 K 7946/01; Berlit a. a. O.).
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