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   VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09   

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VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09 (https://dejure.org/2010,21922)
VG Köln, Entscheidung vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 (https://dejure.org/2010,21922)
VG Köln, Entscheidung vom 12. August 2010 - 20 K 7961/09 (https://dejure.org/2010,21922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Haltung eines Pitbull Terriers unter Anordnung der sofortigen Vollziehung mit gleichzeitiger Anordnung des Entzuges und der Verwertung des gefährlichen Hundes mangels Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Köln, 25.01.2010 - 20 L 1806/09

    Haltung eines American Staffordshire Terriers ohne erforderliche Erlaubnis und

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09
    Ein gleichzeitig mit der Klage gestellter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde durch Beschluss der Kammer vom 25.01.2010 überwiegend abgelehnt (20 L 1806/09).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren 20 L 1806/09 sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang verwiesen.

    Hinsichtlich des nicht nachgewiesenen privaten Interesses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Kammer in ihrem Beschluss vom 25.01.2010 - 20 L 1806/09 - verwiesen, denen der Kläger nicht mehr entgegengetreten ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 5 B 159/10

    Fehlen der erforderlichen Erlaubnis als ausreichender Grund für die Untersagung

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09
    Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde änderte das OVG NRW mit Beschluss vom 19.05.2010 (5 B 159/10) die erstinstanzliche Entscheidung ab und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage insgesamt wieder her.

    Insbesondere beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses daher nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW und bewusste Umgehungen des § 4 Abs. 2 LHundG NRW sind zu verhindern, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 - ständige Rechtsprechung der Kammer, a.a.O.

    Um die tatsächliche Wirkung des Gesetzes nicht zu beeinträchtigen, kommt es dabei zur Überzeugung der Kammer nicht maßgeblich auf weitergehende subjektive Kriterien in der Person des (vormaligen) Halters wie etwa Kenntnis von der Rassezugehörigkeit des Hundes oder Kenntnis von der Gesetzeslage an, anders OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2009 - 7 A 11077/08

    Polizeirecht: Berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes

    Auszug aus VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09
    vgl. ständige Rechtsprechung der Kammer, u.a. Beschlüsse vom 08.06.2010 - 20 L 549/10 -, 25.05.2010 - 20 L 425/10 -, vom 01.03.2010 - 20 L 1946/09 -, vom 18.05.2009 - 20 L 629/09; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.03.2009 - 7 A 11077/08 Juris.
  • VG Köln, 30.01.2018 - 20 L 4682/17
    Allerdings beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses grundsätzlich nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12.07.2017 - 5 B 1389/16 -, vom 12.06.2014 - 5 B 446/14 - und vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 - ständige Rechtsprechung der Kammer, s. grundlegend: Urteil vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2015 - 18 L 2817/15 - alle veröffentlicht in Juris.
  • VG Köln, 22.11.2016 - 20 L 2292/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Einstufung des Hundes "Bilbo" als

    vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - Juris; ebenso: VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.21010 - 18 L 2243/10 - Juris;.
  • VG Köln, 18.01.2018 - 20 K 1146/16
    Allerdings beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses grundsätzlich nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 - ständige Rechtsprechung der Kammer, s. grundlegend: Urteil vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2015 - 18 L 2817/15 - alle veröffentlicht in Juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 125/12

    Beschlagnahme eines aus dem Ausland stammenden vermutet gefährlichen Hundes

    Denn ein "öffentliches Interesse" an der Vermeidung von Hundehaltung im Tierheim, das die Haltung eines gefährlichen Hundes außerhalb eines Tierheims zu rechtfertigen vermöchte, ist anders als in dem vom Antragsteller herangezogenen Urteil des VG Köln (20 K 7961/09 vom 12.08.2010; juris), das die Regelung des § 4 Abs. 2 des Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 (juris) betrifft - in Sachsen-Anhalt nicht Gegenstand der Prüfung, ob die Haltung eines gefährlichen Hundes erlaubt werden kann oder nicht.
  • VG Aachen, 08.06.2016 - 6 K 558/15

    American Staffordshire Terrier; Phänotyp; Ca de Bou; Kreuzung; öffentliches

    Hingegen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln, vgl. beispielhaft Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 20 L 2583/14 -, NRWE Rn. 13 ff. und vom 31. März 2015 - 20 L 205/15 -, juris Rn. 13 ff., Urteil vom 12. August 2010 - 20 K 7961/09 -, juris Rn. 21 ff. m.w.N., sowie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, vgl. beispielhaft Beschlüsse vom 22. September 2015 - 18 L 2817/15 -, NRWE Rn. 10 und vom 22. August 2014 - 18 L 1463/14 -, juris Rn. 13, hinsichtlich des Vorliegens eines öffentlichen Interesses allein auf objektive Kriterien an.
  • VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14

    Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines Hundes mit der Bezeichnung "Alaunt

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein öffentliches Interesse aus Tierschutzgründen bejaht werden kann, hat die Kammer unter Bezugnahme auf ihre ständige Rechtsprechung in ihrem Urteil vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - Folgendes ausgeführt:.
  • VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2583/14
    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein öffentliches Interesse aus Tierschutzgründen bejaht werden kann, hat die Kammer unter Bezugnahme auf ihre ständige Rechtsprechung in ihrem Urteil vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - Folgendes ausgeführt:.
  • VG Köln, 31.03.2015 - 20 L 205/15
    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein öffentliches Interesse aus Tierschutzgründen bejaht werden kann, hat die Kammer unter Bezugnahme auf ihre ständige Rechtsprechung in ihrem Urteil vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - Folgendes ausgeführt:.
  • VG Köln, 20.08.2019 - 20 L 1232/19
    vgl. ständige Rechtsprechung der Kammer, u.a.: Urteil vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - Beschluss vom 29.01.2015 - 20 L 2583/14 - ebenso: VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29.12.21010 - 18 L 2243/10 - und vom 22.08.2014 - 18 L 1463/14 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 5 B 159/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 7961/09 (VG Köln) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 23. Oktober 2009 wird auch hinsichtlich der Regelungen in Ziffern 1. und 2. der Ordnungsverfügung wiederhergestellt.
  • VG Köln, 25.01.2010 - 20 L 1806/09
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