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   VG Düsseldorf, 14.03.2016 - 20 K 938/14   

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VG Düsseldorf, 14.03.2016 - 20 K 938/14 (https://dejure.org/2016,5538)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2016 - 20 K 938/14 (https://dejure.org/2016,5538)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2016 - 20 K 938/14 (https://dejure.org/2016,5538)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 14.03.2016 - 20 K 938/14
    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13 ausgesetzt.

    Das Verfahren war nach Anhörung der Beteiligten analog § 94 VwGO auszusetzten, weil die im vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserheblichen Normen des IHKG zur Pflichtmitgliedschaft gleichzeitig Gegenstand von Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13) sind und die Entscheidung des Rechtsstreits vom Ausgang der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren abhängig ist.

    Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13) anhängig, die die Normen des IHKG zur Pflichtmitgliedschaft zum Gegenstand haben.

    Auf Anfrage des Gerichts teilte die Geschäftsstelle des Bundesverfassungsgerichts mit, dass die in den Verfahren 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13 durchgeführten umfassenden Anhörungsverfahren so gut wie abgeschlossen seien.

  • OVG Hamburg, 23.09.2016 - 4 Bs 134/16

    Verfahrensaussetzung mit Blick auf eine Verfassungsbeschwerde oder eine

    Ob solche auf eine (positive) Annahme hindeutende Maßnahmen als Voraussetzung für die Aussetzung stets erforderlich sind, kann dahinstehen (vgl. eher ablehnend ohne Begr. OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.7.2015, 1 O 106/15, juris Rn. 4, 5; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.9.2006, OVG 5 L 37.06, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Beschl. v. 14.3.2016, 20 K 938/14, juris Rn. 5).

    Das Gericht hat bei der Ausübung des richterlichen Ermessens in Bezug auf die Aussetzungsentscheidung das Interesse der rechtsschutzsuchenden Klägerin an zügiger und effektiver Rechtsgewähr einerseits und die für die Aussetzung sprechenden Interessen der Prozessökonomie gegeneinander abzuwägen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 10.9.2001, 2 O 89/01, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Beschl. v. 14.3.2016, 20 K 938/14, juris Rn. 9; Schmid, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 94 Rn. 11).

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