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   VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10   

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https://dejure.org/2010,6279
VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10 (https://dejure.org/2010,6279)
VG Köln, Entscheidung vom 07.10.2010 - 20 L 1264/10 (https://dejure.org/2010,6279)
VG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 20 L 1264/10 (https://dejure.org/2010,6279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein räumlich und zeitlich beschränktes Verbot der Ausübung der Straßenprostitution als eindeutige und zielgerichtete Maßnahme zur Beeinträchtigung der Gewerbeausübung; Anforderungen an die Ausnahme von der Sperrwirkung des § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Sperrbezirksverordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Sperrbezirksverordnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Eine Verletzung der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG dürfte ebenfalls ausscheiden, weil bloße Absatz- oder Gewinnchancen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vom Schutzbereich des Grundrechts erfasst werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002 (Glycolwarnung) - 1 BvR 558/91 - NJW 2002, 2621 m.w.N.; a.A. wohl: Hess. VGH, Urteil vom 31.10.2003 - 11 N 2952/00 - Juris.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Daher kommt bei mittelbaren Beeinträchtigungen eine Verletzung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG lediglich durch Maßnahmen mit objektiv berufsregelnder Tendenz oder durch wirtschaftslenkende Maßnahmen in Betracht, mit denen der Staat zielgerichtet gewisse Rahmenbedingungen verändert, die eindeutig auf einen beim Unternehmer eintretenden nachteiligen Effekt abzielen und diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen, vgl. BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 (Ökosteuer) - 1 BvR 905/00 - NVwZ 2004, 846; BVerfG, Beschluss vom 30.10.1961 (Schankerlaubnissteuer) - 1 BvR 833/59 - BVerfGE 13, 181 - BVerwG, Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34/84 - NJW 1985, 2774.
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Eine Ausnahme von der Sperrwirkung wie sie etwa in Fällen der hinreichenden Konkretisierung der Vorschrift im Anwendungsverhältnis, die eine Überprüfung der Rechtsnorm lediglich als eine entscheidungserhebliche Vorfrage erscheinen lässt, anerkannt ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 u.a., NVwZ 2006, 922, dürfte vorliegend nicht gegeben sein.
  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Denn auch wenn die Antragstellerin ihr Begehren in die Form eines Feststellungsantrages kleidet, so dürfte sie doch letztlich die abstrakte Überprüfung einer Rechtsnorm begehren, welche nach dem System der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich lediglich durch ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO möglich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1982 - 5 C 103/81, NJW 1983, 2208; BVerwG, Urteil vom 28.06.2000 - 11 C 13/99 - NJW 2000, 3584; BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19/09 - Juris.
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Daher kommt bei mittelbaren Beeinträchtigungen eine Verletzung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG lediglich durch Maßnahmen mit objektiv berufsregelnder Tendenz oder durch wirtschaftslenkende Maßnahmen in Betracht, mit denen der Staat zielgerichtet gewisse Rahmenbedingungen verändert, die eindeutig auf einen beim Unternehmer eintretenden nachteiligen Effekt abzielen und diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen, vgl. BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 (Ökosteuer) - 1 BvR 905/00 - NVwZ 2004, 846; BVerfG, Beschluss vom 30.10.1961 (Schankerlaubnissteuer) - 1 BvR 833/59 - BVerfGE 13, 181 - BVerwG, Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34/84 - NJW 1985, 2774.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Daher kommt bei mittelbaren Beeinträchtigungen eine Verletzung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG lediglich durch Maßnahmen mit objektiv berufsregelnder Tendenz oder durch wirtschaftslenkende Maßnahmen in Betracht, mit denen der Staat zielgerichtet gewisse Rahmenbedingungen verändert, die eindeutig auf einen beim Unternehmer eintretenden nachteiligen Effekt abzielen und diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen, vgl. BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 (Ökosteuer) - 1 BvR 905/00 - NVwZ 2004, 846; BVerfG, Beschluss vom 30.10.1961 (Schankerlaubnissteuer) - 1 BvR 833/59 - BVerfGE 13, 181 - BVerwG, Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34/84 - NJW 1985, 2774.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Denn auch wenn die Antragstellerin ihr Begehren in die Form eines Feststellungsantrages kleidet, so dürfte sie doch letztlich die abstrakte Überprüfung einer Rechtsnorm begehren, welche nach dem System der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich lediglich durch ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO möglich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1982 - 5 C 103/81, NJW 1983, 2208; BVerwG, Urteil vom 28.06.2000 - 11 C 13/99 - NJW 2000, 3584; BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19/09 - Juris.
  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Soweit im Übrigen ein "ganztägiges" Imageproblem der Geschäftslage befürchtet wird, erscheint dies aus Sicht der Kammer weder zwingend noch von rechtlich erheblichem Belang, da Prostitution einschließlich der Straßenprostitution für sich genommen nicht mehr als sittenwidrig anzusehen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 - NVwZ 2009, 905.
  • VGH Hessen, 31.10.2003 - 11 N 2952/00

    Straßenprostitution; Sperrgebiet; Anlieger einer Straße in einer sog.

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10
    Eine Verletzung der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG dürfte ebenfalls ausscheiden, weil bloße Absatz- oder Gewinnchancen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vom Schutzbereich des Grundrechts erfasst werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002 (Glycolwarnung) - 1 BvR 558/91 - NJW 2002, 2621 m.w.N.; a.A. wohl: Hess. VGH, Urteil vom 31.10.2003 - 11 N 2952/00 - Juris.
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