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   OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07   

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https://dejure.org/2010,7824
OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07 (https://dejure.org/2010,7824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.01.2010 - 20 LD 13/07 (https://dejure.org/2010,7824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 (https://dejure.org/2010,7824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des von einem ehemaligen Lehrer begangenen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Jugendlichen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 2 S. 2 NDiszG; § 51 S. 2 NDiszG; § 52 Abs. 1 S. 2 NDiszG; § 60 Abs. 1 S. 1 NDiszG; § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG
    Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen; Voraussetzungen für eine Lösung von den bindenden strafgerichtlichen Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen; Voraussetzungen für eine Lösung von den bindenden strafgerichtlichen Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Aberkennung des Ruhegehalts wegen sexuellen Missbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen; Voraussetzungen für eine Lösung von den bindenden strafgerichtlichen Feststellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 324
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile in Disziplinarverfahren nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1993 - 1 D 52.91 -, DokBer B 1993, 206, m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 27.05.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Hierdurch macht er sich als Erzieher und Vorbild der ihm anvertrauten Schüler untragbar (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 - Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 - NDH, Beschl. v. 21.2.2005 - 1 NDH M 10/04 -, NJW 2005, 1387; Urt. v. 1.12.1999 - 2 NDH L 12/97 -).

    Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern ist hierbei durch körperliche Distanz geprägt; das heißt, es besteht für den Lehrer die Pflicht, die Distanz zu wahren, die - bei aller zulässigen Zuwendung und Hilfsbereitschaft - zur Erfüllung des Bildungsauftrags und der Wahrung der Elternrechte unerlässlich ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 - Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 -).

    Ein Lehrer, der die gebotene körperliche Distanz zu seinen Schülern vermissen lässt und sich nicht entsprechend seiner hohen Verantwortung insbesondere für die sittlichen Wertempfindungen in sexueller Hinsicht absolut korrekt verhält, indem er die ihm anvertrauten Schüler sexuell missbraucht, zu ihrem Nachteil den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt oder sich auf sonstige unpassende und unangemessene Weise den Schülern körperlich nähert, begeht daher schwere Verletzungen der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Ein vom Vertrauen der Elternschaft getragener Schulbetrieb wäre sonst nicht denkbar (vgl. NDH, Urt. v. 1.12.1999 - 2 NDH L 12/97 - Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Es kommt hinzu, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, m. w. Nachw.).

    Während die Kriminalstrafe neben Abschreckung und Besserung der Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des öffentlichen Dienstes aufrechtzuerhalten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 - Urt. v. 22.3.2007 - 19 LD 4/06 -).

    Das Strafmaß, soweit es unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt, mag allenfalls ein Indiz für die Schwere des Dienstvergehens sein, ausschlaggebend ist es indes nicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Die damit verbundenen Härten sind nicht unverhältnismäßig (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Denn in den Fällen, in denen es - wie hier - wegen des Verhaltens des Beamten zu einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses gekommen ist, ist es nicht möglich, aufgrund der Dauer des Disziplinarverfahrens eine mildere Disziplinarmaßnahme auszusprechen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, m. w. Nachw.).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 20 LD 8/07

    Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 242, 259; Urt. v. 30.11.2006 - 1 D 6.05 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 23.4.2009 - 20 LD 8/07 -).

    Bei der Bemessung von Art und Maß der Disziplinarmaßnahme ist eine disziplinarische Gesamtwürdigung aller be- und entlastenden Umstände vorzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.4.2009 - 20 LD 8/07 -).

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1993 - 1 D 52.91 -, DokBer B 1993, 206, m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 27.05.2008 - 20 LD 5/07 -).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05

    Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 242, 259; Urt. v. 30.11.2006 - 1 D 6.05 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 23.4.2009 - 20 LD 8/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten durch die Einleitungsbehörde; Verstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07
    Hierdurch macht er sich als Erzieher und Vorbild der ihm anvertrauten Schüler untragbar (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 - Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 - NDH, Beschl. v. 21.2.2005 - 1 NDH M 10/04 -, NJW 2005, 1387; Urt. v. 1.12.1999 - 2 NDH L 12/97 -).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 2 WD 43.78

    Dienstvergehen - Höchstmaßnahme - Verminderter Schuldfähigkeit - Gefahr einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07
    Es kann auch nicht außer Acht bleiben, dass das dem Beklagten vorgeworfene Verhalten zumindest die regionale Presse zu einer Berichterstattung veranlasst hat (vgl. die Zeitungsartikel Blatt 292, 347 und 348 BA-A), bei der eine Schädigung sowohl des Ansehens des gesamten Berufsbeamtentums als auch eine erhebliche Beeinträchtigung der eigenen Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Beklagten unausbleiblich waren (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 27.9.1978 - 2 WD 43.78 -, BVerwGE 63, 141; Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2009 - 20 LD 6/07 -).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 242, 259; Urt. v. 30.11.2006 - 1 D 6.05 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 23.4.2009 - 20 LD 8/07 -).
  • VG Hannover, 22.01.2020 - 18 A 2325/17

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarklage; Milderungsgründe; sexueller

    Ein Lehrer, der die psychische und physische Integrität ihm anvertrauter Schüler beeinträchtigt, in dem er an diesen sexuelle Handlungen vornimmt, begeht daher eine schwere Verletzung der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 94 m.w.N.).

    Ergibt die Gesamtwürdigung, dass das für die Aufrechterhaltung des Beamtenverhältnisses unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten endgültig zerstört ist, ist ein aktiver Beamter aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 NDiszG); einem Ruhestandsbeamten ist in einem solchen Fall das Ruhegehalt abzuerkennen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 NDiszG) (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 97).

    Und auch ein vom Vertrauen der Elternschaft getragener Schulbetrieb ist mit solch einem Lehrer nicht denkbar (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 97 m.w.N.).

    Es kann auch nicht außer Acht bleiben, dass das dem Beklagten vorgeworfene Verhalten mehrfach Gegenstand der Berichterstattung zumindest in der regionalen Presse war (vgl. z.B. die Zeitungsartikel der Neuen Presse vom 9. April 2015, der Hannoverschen Allgemeinen vom 9./11. April 2015 und vom 10./13. Mai 2015 sowie - nach der strafrechtlichen Verurteilung des Beklagten - vom 18. März 2016), so dass eine Schädigung sowohl des Ansehens des gesamten Berufsbeamtentums, der Lehrerschaft allgemein, der Lehrerschaft der konkreten Schule, hier der E., als auch eine erhebliche Beeinträchtigung der eigenen Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Beklagten unausbleiblich waren (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 27. September 1978 - 2 WD 43.78 -, BVerwGE 63, 141; Nds. OVG, Urt. v. 10. Februar 2009 - 20 LD 6/07; Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 103).

    Es kommt hinzu, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (vgl. vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 105 m.w.N.).

    Soweit dem Beklagten "herausragende Leistungen" bescheinigt werden, rücken dadurch die schwerwiegenden Verfehlungen, die ihm in diesem Verfahren vorgeworfen werden, nicht etwa in ein milderes Licht (vgl. i. d. S. auch Nds. OVG, Urt. v. 10. Februar 2009 - 20 LD 6/07 - vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 107).

    Denn in den Fällen, in denen es - wie hier - wegen des Verhaltens des Beamten zu einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses gekommen ist, ist es nicht möglich, aufgrund der Dauer des Disziplinarverfahrens eine mildere Disziplinarmaßnahme auszusprechen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27. Mai 2008 - 20 LD 5/07 -, m. w. N.; vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 109).

    Denn er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sein und nach Maßgabe der §§ 72, 13 Abs. 2 NDiszG einen Unterhaltsbeitrag erhalten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 108).

  • VG Lüneburg, 23.11.2020 - 10 A 6/19

    Beziehung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Lehrer; minderjährig; negative

    Ein Lehrer, der die gebotene körperliche Distanz zu seinen Schülern vermissen lässt und sich nicht entsprechend seiner hohen Verantwortung insbesondere für die sittlichen Wertempfindungen in sexueller Hinsicht absolut korrekt verhält, indem er die ihm anvertrauten Schüler sexuell missbraucht, zu ihrem Nachteil den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt oder sich auf sonstige unpassende und unangemessene Weise den Schülern körperlich nähert, begeht daher schwere Verletzungen der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.3.2012 - 2 B 140.11 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 12.1.2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 94; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.4.2018 - 3d A 12/17.O -, juris Rn. 40 - 45, Beschl. v. 11.3.2014 - 6 A 157/14 -, juris Rn. 10 m.w.N., Urt. v. 30.3.2017 - 3d A 1512/13.O -, juris Rn. 104 ff.).

    Ein vom Vertrauen der Elternschaft getragener Schulbetrieb wäre sonst nicht denkbar (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 12.1.2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 98, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, juris Rn. 60).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11

    Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

    Diesen Erziehungsauftrag können sie glaubwürdig und überzeugend jedoch nur erfüllen, wenn sie ihr Verhältnis zu den Schülern auch dann von sexuellen Beziehungen und Handlungen jeder Art ausnahmslos freihalten, wenn sie sich Anreizen ausgesetzt fühlen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 - , juris Rn. 98 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 3 A 10861/15

    Lehrer nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus dem Dienst entfernt

    Diesen Erziehungsauftrag können sie glaubwürdig und überzeugend jedoch nur erfüllen, wenn sie ihr Verhältnis zu den Schülern auch dann von sexuellen Beziehungen und Handlungen jeder Art ausnahmslos freihalten, wenn sie sich Anreizen ausgesetzt fühlen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 - , juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2023 - 31 A 1600/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 140/11 -, juris, Rdnr. 9; OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2014 - 6 A 157/14 -, juris, Rdnr. 10 m.w.N.; Urteil vom 30. März 2017 - 3d A 1512/13.O -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris, Rdnr. 94.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

    Dass es in denjenigen Fällen, in denen es wegen des Verhaltens des Beamten zu einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses gekommen ist, nicht möglich ist, aufgrund der Dauer des Disziplinarverfahrens eine mildere Disziplinarmaßnahme auszusprechen, haben das Bundesverwaltungsgericht und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auch in Bezug auf die Aberkennung des Ruhegehalts bei nicht aktiven Beamten entschieden (BVerwG, Beschluss vom 1.6.2012 - BVerwG 2 B 123.11 -, juris Rn. 8 (nachfolgend: BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.1.2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris Rn. 5 f.); Nds. OVG, Urteil vom 12.1.2010 - 20 LD 13/07, juris Rn. 109).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 7/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen das

    Die schwerwiegenden Verfehlungen, die dem Beklagten in diesem Verfahren vorgeworfen werden, rücken dadurch nicht etwa in ein milderes Licht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.1.2010 - 20 LD 13/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 20 LD 1/09

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kinderpornographie

    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1993 - BVerwG 1 D 52.91 -, DokBer B 1993, 206, m. w. N.; NDH, Urt. v. 13.01.2005 - 2 NDH L 10/03 - Nds. OVG, Urt. v. 6.3.2008 - 20 LD 11/06 - Urt. v. 12.1.2010 - 20 LD 13/07 -).
  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1256/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage;

    Schülerinnen und Schüler, Eltern, Dienstherr und die Öffentlichkeit müssen sich unbedingt darauf verlassen dürfen, dass sexuelle Übergriffe von Lehrern auf Schülerinnen und Schüler unterbleiben (BVerwG, Beschl. v. 01.03.2012 - 2 B 140/11 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.04.2018 - 3d A 12/17.O -, juris Rn. 44; VGH Bayern, Urt. v. 09.04.2014 - 16a D 12.1439 -, juris Rn. 91; OVG Niedersachsen, Urt. v. 12.01.2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 94).

    Es ist von sexuellen Beziehungen und Handlungen jeder Art ausnahmslos freizuhalten (OVG Niedersachsen, Urt. v. 12.01.2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 94, 98).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - 3d A 502/17

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwer wiegenden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 140.11 -, juris, Rdnr. 9; OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2014 - 6 A 157/14 -, juris, Rdnr. 10 m.w.N., Urteil vom 30. März 2017 - 3d A 1512/13.O -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris, Rdnr. 94.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 6 A 157/14

    Einvernehmen von sexuellen Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen

  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1257/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage;

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - 3d A 12/17
  • VG Göttingen, 11.10.2023 - 5 A 2/18

    Niedersächsisches Disziplinarrecht; Professor; sexuellle Belästigung;

  • VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 2 K 7451/12

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Unterhaltung einer sexuellen Beziehung

  • VG Wiesbaden, 21.11.2018 - 28 K 1477/15

    Disziplinare Ahndung des Unterhaltens sexueller Kontakte eines Lehrers zu einer

  • VG Düsseldorf, 26.04.2021 - 35 K 7816/19
  • VG Berlin, 01.03.2018 - 80 K 21.17
  • VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
  • VG Berlin, 29.11.2011 - 85 K 12.10

    Auflösung des Beamtenverhältnisses bei Vorliegen einer Alkoholerkrankung

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