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   VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360   

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https://dejure.org/2020,32794
VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 (https://dejure.org/2020,32794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 (https://dejure.org/2020,32794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 20 NE 20.2360 (https://dejure.org/2020,32794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des Teilnehmerkreises an privaten Feiern in Hotspots ab

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 80 Abs. 1 S. 1 u. 2; IfSG § 5 Abs. 1 S. 1, § 28 Abs. 1, § 32 S. 1
    Erfolgloser Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des Teilnehmerkreises an privaten Feiern für Gastronomiebetriebe

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des Teilnehmerkreises an privaten Feiern in Hotspots ab

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Grundgesetz!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des Teilnehmerkreises an ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des Teilnehmerkreises an privaten Feiern in Hotspots erfolglos - Zweifel an Vereinbarkeit mit Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgebot

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Bereich der Gastronomie - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Lepsius, RuP 2020, 258/265 ff.; Papier, DRiZ 2020, 180/183; Möllers, https://verfassungsblog.de/parlamentarische-selbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/).
  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1127

    Corona - Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben vorläufig

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Soweit die Antragstellerin auf die Senatsentscheidung vom 19. Juni 2020 (Az. 20 NE 20.1127) verweise, sei anzumerken, dass diese in der Zeit eines moderaten Infektionsverlaufs ergangen sei, während sich das Infektionsgeschehen in den letzten sieben Wochen stark verschärft habe ("zweite Welle").
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Bereich der Gastronomie - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Lepsius, RuP 2020, 258/265 ff.; Papier, DRiZ 2020, 180/183; Möllers, https://verfassungsblog.de/parlamentarische-selbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Sie ist vielmehr auch dafür maßgeblich, wie genau diese Regelungen im Einzelnen sein müssen (stRspr., vgl. BVerfG, B.v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - BVerfGE 80, 1, 20; B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.763

    Corona-Pandemie - Keine Aussetzung des Vollzugs der Bayerischen Verordnung über

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Bereich der Gastronomie - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Lepsius, RuP 2020, 258/265 ff.; Papier, DRiZ 2020, 180/183; Möllers, https://verfassungsblog.de/parlamentarische-selbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Bereich der Gastronomie - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Lepsius, RuP 2020, 258/265 ff.; Papier, DRiZ 2020, 180/183; Möllers, https://verfassungsblog.de/parlamentarische-selbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 13 B 1581/20

    Sperrstunde in Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    In dieser Situation ergibt eine Folgenabwägung, dass die zu erwartenden Folgen einer Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm - insbesondere die mögliche Eröffnung weiterer Infektionsketten durch eine mit der Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm verbundene längere Öffnung gastronomischer Betriebe - schwerer ins Gewicht fallen als die (insbesondere wirtschaftlichen) Folgen ihres einstweilig weiteren Vollzugs (vgl. auch OVG NW, B.v. 26.10.2020 - 13 B 1581/20.NE - juris Rn. 70).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.735

    Wiedereröffnung von Fitness-Studio in der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Mittlerweile erfolgen - jedenfalls im antragsgegenständlichen Bereich der Gastronomie - erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein durch die Exekutive, wobei mit der Dauer der Maßnahmen und der Intensität der mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe die Frage an Gewicht gewinnt, ob die Verordnungsermächtigung zugunsten der Ländern in den §§ 28, 32 IfSG noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG genügt (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris Rn. 14 f.; B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 25 ff. unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch Volkmann, NJW 2020, 3153; Lepsius, RuP 2020, 258/265 ff.; Papier, DRiZ 2020, 180/183; Möllers, https://verfassungsblog.de/parlamentarische-selbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360
    Sie ist vielmehr auch dafür maßgeblich, wie genau diese Regelungen im Einzelnen sein müssen (stRspr., vgl. BVerfG, B.v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - BVerfGE 80, 1, 20; B.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi 523 Js 202518/20

    Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren

    Je länger die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Krise andauerten, wurde in der Rechtsprechung zunehmend die Frage diskutiert, ob der "Übergangszeitraum" nicht bereits abgelaufen sei [vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 -, juris, der dieser Frage breiten Raum widmet und sie an einer Stelle zumindest implizit bereits bejaht (Rn. 30): "Bis zu welchem Ausmaß und für welchen Zeitraum die §§ 32, 28 IfSG möglicherweise noch ausreichend waren, um die mit einer bislang nicht dagewesenen Pandemie ... entstandene Gefahrenlage zu bewältigen, bedarf an dieser Stelle keiner abschließenden Entscheidung ..." (Hervorhebung hinzugefügt), um dann mit dem Argument, dass der Bayerische Landtag die Staatsregierung mittlerweile aufgefordert habe, sich für die Schaffung konkreter Befugnisnormen im IfSG einzusetzen, am Ende die Frage doch wieder in die Schwebe zu bringen und von einer Verwerfung der angegriffenen Norm abzusehen.].
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Im Schrifttum und von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung war bereits im Vorfeld der nunmehr geplanten Änderungen kritisch angemerkt worden, dass die Verlagerung zentraler Grundentscheidungen vom Parlament auf die Exekutive auch in Zeiten einer weltweiten Pandemie nicht auf Dauer mit dem Argument der Eilbedürftigkeit und Effektivität notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen gerechtfertigt werden könne (statt vieler Volkmann, NJW 2020, S. 3153; Brocker, NVwZ 2020, S. 1485; BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 20 NE 20.2360 -, juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    Soweit das Amtsgericht Weimar darüber hinaus der Auffassung ist, dass § 28 IfSG am 18. April 2020 im Hinblick auf die Wesentlichkeitslehre keine taugliche Rechtsgrundlage für die 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO gewesen sei und insofern auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris) verweist, hat der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs diese Bedenken für die nach der Einfügung von § 28a IfSG geltende Rechtslage nicht mehr wiederholt (vgl. etwa BavGH, B.v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 21).
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