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   VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030   

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VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030 (https://dejure.org/2021,227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2021 - 20 NE 20.3030 (https://dejure.org/2021,227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 20 NE 20.3030 (https://dejure.org/2021,227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; 11. BayIfSMV § 2, § 3; IfSG § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 Nr. 3, § 32 S. 1
    Nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsgemäße nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Nach diesen Maßstäben sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) voraussichtlich nicht gegeben.

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    Auf die Ausführungen im Beschluss vom 8. Dezember 2020 (Az. 20 NE 20.2461, vgl. dort Rn. 22 ff., BeckRS 2020, 34549 wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich Bezug genommen.
  • VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    cc) Die allgemeine Ausgangsbeschränkung (vgl. hierzu bereits BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - NJW 2020, 1236) des § 2 und die nächtliche Ausgangsbeschränkung des § 3 11. BayIfSMV dürften sich auch sonst als verhältnismäßig - also geeignet, erforderlich und angemessen - erweisen (vgl. auch VGH BW B.v. 18.12.2020 - 1 S 4028/20v- BeckRS 2020, 36334; BayVerfGH, E.v. 30.12.2020 - Vf. 96-VII-20 - BeckRS 2020, 36981).
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 20 NE 20.2485

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Betriebs eines Nagelstudios im Hinblick auf

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    (1) Die Frage, ob eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 ohne die Ausgangsbeschränkungen erheblich gefährdet wäre, verlangt eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose des Verordnungsgebers, der eine ex-ante Betrachtung zugrunde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2020 - 20 NE 20.2485 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 27.8.2020 - 13 B 1220/20.NE - juris Rn. 37).
  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Ausgangsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Ausgangsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    Die Eignung eines Mittels zur Erreichung eines Gemeinwohlziels im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist bereits dann gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfG, B.v. 27.1.2011 - 1 BvR 3222/09 - NJW 2011, 1578 - juris Rn. 38), also die Möglichkeit einer Zweckerreichung besteht (vgl. BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. - BVerfGE 121, 317 - juris Rn. 114).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 13 B 1220/20
    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    (1) Die Frage, ob eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 ohne die Ausgangsbeschränkungen erheblich gefährdet wäre, verlangt eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose des Verordnungsgebers, der eine ex-ante Betrachtung zugrunde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2020 - 20 NE 20.2485 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 27.8.2020 - 13 B 1220/20.NE - juris Rn. 37).
  • VerfGH Bayern, 12.08.2020 - 34-VII-20

    Außervollzugsetzung der Einreise-Quarantäneverordnung sowie von Vorschriften der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030
    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Ausgangsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4028/20

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen in

  • VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung einer Stadt über die Sperrung einer Brücke an

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher

    Daraus folgt zugleich, dass sich der begründungspflichtige (vgl. § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und darlegungsbelastete Antragsgegner nicht darauf beschränken kann, aufzuzeigen, dass der Verzicht auf eine bzw. die Aufhebung einer bereits normierten Aufenthaltsbeschränkungen zu Nachteilen führen könnte, sondern dass er ausgehend von einer auf den aktuellen Erkenntnissen beruhenden, nachvollziehbaren Prognose substantiiert darlegen muss, dass diese auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen und ausgehend von dem konkreten und aktuellen Pandemiegeschehen (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 11.01.2021 - 20 NE 20.3030 - BeckRS 2021, 163; dem folgend Johann/Gabriel, in: Eckart/Winkelmüller, IfSG, 3. Ed., § 28a Rn. 35, 39), voraussichtlich einen wesentlichen, im Umfang gewichtigen Anstieg der Infektionszahlen oder vergleichbar schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte.

    Diese Darlegungsanforderungen dürfen auf der anderen Seite auch nicht überspannt werden, da auch zu berücksichtigen ist, dass der Antragsgegner - was vom Willen des Bundesgesetzgebers umfasst ist - eine ex ante-Prognose (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.01.2021, a.a.O.) auf der Grundlage des derzeit nur vorhandenen, sich in der dynamischen Pandemie stets fortentwickelnden Erkenntnismaterials zu treffen hat.

  • VG Sigmaringen, 16.02.2021 - 3 K 326/21

    Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; Corona-Virus; COVID-19;

    Daraus folgt zugleich, dass sich der begründungspflichtige (vgl. § 28 a Abs. 5 Satz 1 IfSG) und darlegungsbelastete Antragsgegner nicht darauf beschränken kann, aufzuzeigen, dass der Verzicht auf eine bzw. die Aufhebung einer bereits normierten Aufenthaltsbeschränkungen zu Nachteilen führen könnte, sondern dass er ausgehend von einer auf den aktuellen Erkenntnissen beruhenden, nachvollziehbaren Prognose substantiiert darlegen muss, dass diese auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen und ausgehend von dem konkreten und aktuellen Pandemiegeschehen (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 11.01.2021 - 20 NE 20.3030 - BeckRS 2021, 163; dem folgend Johann/Gabriel, in: Eckart/Winkelmüller, IfSG, 3. Ed., § 28a Rn. 35, 39), voraussichtlich einen wesentlichen, im Umfang gewichtigen Anstieg der Infektionszahlen oder vergleichbar schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte.

    Diese Darlegungsanforderungen dürfen auf der anderen Seite auch nicht überspannt werden, da auch zu berücksichtigen ist, dass der Antragsgegner - was vom Willen des Bundesgesetzgebers umfasst ist - eine ex ante-Prognose (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.01.2021, a.a.O.) auf der Grundlage des derzeit nur vorhandenen, sich in der dynamischen Pandemie stets fortentwickelnden Erkenntnismaterials zu treffen hat.

  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - 3 K 1060/21

    Ausgangsbeschränkungen; nächtliche Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung;

    Diese Darlegungsanforderungen dürfen auf der anderen Seite auch nicht überspannt werden, da auch zu berücksichtigen ist, dass die genannten Stellen - was vom Willen des Bundesgesetzgebers umfasst ist - eine ex ante-Prognose (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 NE 20.3030 -, juris) auf der Grundlage des derzeit nur vorhandenen, sich in der dynamischen Pandemie stets fortentwickelnden Erkenntnismaterials zu treffen haben (vgl. ebenfalls - unter Verweis auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Januar 2021, a.a.O.- VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.2021 - 3 S 321/21 -, juris).
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