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   LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 20 O 24/13   

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https://dejure.org/2014,48357
LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 20 O 24/13 (https://dejure.org/2014,48357)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.2014 - 20 O 24/13 (https://dejure.org/2014,48357)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 20 O 24/13 (https://dejure.org/2014,48357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Bank: Autorisierter Zahlungsvorgang bei Durchführung einer Überweisung trotz Einsatzes eines sog. Trojaners; Anfechtung einer Überweisung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14

    Überweisung wegen täuschungsbedingten Irrtums begründet keinen Anspruch auf

    Unabhängig von der Frage ob es sich bei der Zustimmung um eine Willenserklärung oder um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung handelt, finden die allgemeinen Regeln über einseitige Willenserklärungen jedenfalls entsprechende Anwendung (vgl. LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).

    Denn das Vorliegen eines (täuschungsbedingten) Irrtums berührt nicht die Wirksamkeit der Zustimmung, sondern begründet unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB lediglich ein Anfechtungsrecht (vgl. Zahrte MMR 2013, 207; Mayen in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. § 49, Rn. 20; LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).

    Eine Anfechtung durch die Klägerin ist jedoch nicht erklärt worden, womit dahinstehen kann, ob die Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorliegen (verneinend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).

    Dies entspricht der hinzunehmenden getroffenen gesetzgeberischen Wertung, wonach die Bank nach § 675 u BGB lediglich das Fälschungsrisiko trägt, nicht aber das Risiko eines täuschungsbedingten Irrtums des Zahlungsdienstenutzers (vgl. LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte eine vertragliche Nebenpflicht hat, auf ihrer Internetpräsenz vor ihr bekannten Betrugsmaschen zu warnen bzw. hierüber aufzuklären (dies annehmend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 88 unter Verweis auf BGHZ 176, 281).

  • AG Potsdam, 21.10.2015 - 34 C 393/14

    Zahlungsdienstevertrag: Haftung bei Veranlassung einer Überweisung durch einen so

    Dem Kläger steht kein Anspruch auf Zahlung oder Gutschrift in Höhe von 2.152,86 EUR aus § 675 u Satz 2 BGB zu (vgl. auch zum Folgenden LG Karlsruhe Urteil vom 23.05.2014 zum Aktenzeichen 20 O 24/13, zitiert nach Beck-Online).
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