Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 27.10.2016 - 20 O 319/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,71149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.10.2016 - 20 O 319/14
- OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 3 U 232/16
- OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
Zu den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung; zur …
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.10.2016 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-20 O 319/14 - wird hinsichtlich des Antrags zu 2) als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main 2-20 O 319/14 abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen,.
wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.10.2016 (2-20 O 319/14) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main 2-20 O 319/14 abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen,.