Rechtsprechung
LG Köln, 17.11.2004 - 20 O 331/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Beweislast des Versicherungsnehmers für Schuldunfähigkeit bei Unfall trotz Alkoholmissbrauchs
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87
Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus LG Köln, 17.11.2004 - 20 O 331/04
Dass die Bestimmung des § 827 BGB im Rahmen des § 61 VVG entsprechend anzuwenden ist, entspricht einhelliger Rechtsprechung (BGH, VersR 1985, 440; VersR 1989, 469 (470)). - BGH, 29.10.2003 - IV ZR 16/03
Darlegungs- und Beweislast in der Fahrzeugvollversicherung
Auszug aus LG Köln, 17.11.2004 - 20 O 331/04
Die Darlegungs- und Beweislast für die von einem Versicherungsnehmer behauptete Schuldlosigkeit trägt der Versicherungsnehmer selbst (BGH, VersR 2003, 1561ff).
- LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Der Grenzwert von 3 Promille, bei dem in der Regel die Annahme einer alkoholbedingten Aufhebung der Steuerungsfähigkeit nahe liegt (OLG LH., Urteil vom 31. Mai 2000 - 20 U 231/99 - juris ), war damit jedenfalls nicht erreicht und auch sonst deutet nichts darauf hin, dass der Versicherte bereits nicht mehr in der Lage war, seine Willensentscheidungen zu steuern (vgl. LG Köln, Urteil vom 17. November 2004 - 20 O 331/04 - juris;… vgl. a. zum Vorliegen eines mittleren oder schweren Alkoholrausches als krankhafte seelische Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB (BGH, Urt. v. 29.4.1997 - 1 StR 511/95 - juris).