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   LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16   

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LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16 (https://dejure.org/2017,23761)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2017 - 20 O 425/16 (https://dejure.org/2017,23761)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 20 O 425/16 (https://dejure.org/2017,23761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Skoda-Neuwagen - VW-Abgasskandal

  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 346 Abs 1 BGB, § 348 BGB, § 433 Abs 1 S 2 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB
    Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges aufgrund des Einbaus einer unzulässigen Abschaltvorrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • vw-schaden.de (Kurzinformation)

    Porsche Abgasskandal - Rückgabe und Minderung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Porsche Abgasskandal - Rückgabe und Minderung möglich

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Softwareupdate: Skoda-Händlerin muss Fahrzeug zurücknehmen

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Setzt der Gläubiger eine zu kurze Frist, wird die angemessene Frist in Lauf gesetzt (vgl. BGH Urt. v. 21.06.1985, V ZR 134/84).

    Mangels konkreter Parteivereinbarung richtet sich die Bewertung der Angemessenheit nach objektiven Maßstäben (vgl. BGH Urt. v. 21.06.1985, V ZR 134/84).

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Ein zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung erheblicher Mangel wird nicht dadurch unerheblich, dass es möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt noch gelingen kann, das Fahrzeug in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013, VIII ZR 374/11).

    Bei behebbaren Mängeln ist grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013, VIII ZR 374/11; Urt. v. 28.05.2014, VIII ZR 94/13).

  • LG Stuttgart, 23.05.2017 - 2 O 91/16
    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Wenn - wie hier - eine Konkretisierung nicht vorliegt, kann Unmöglichkeit nur bei Untergang der ganzen Gattung angenommen werden (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 23.05.2017, 2 O 91/16).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Sie braucht daher nicht so bemessen zu werden, dass der Schuldner die noch gar nicht begonnene Leistung erst anfangen und fertigstellen kann (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.1984, VII ZR 227/83).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Der erst durch Rücktritt entstehende Anspruch wird von § 438 BGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2006, VIII ZR 3/06).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Durch den Rücktritt wird der Vertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2007, VIII ZR 16/07).
  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Für die Frage nach der Unerheblichkeit ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2008, VIII ZR 166/07).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Der Schuldner soll lediglich in die Lage versetzt werden, die bereits in Angriff genommene Leistung zu vollenden (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.1982, VIII ZR 27/81).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Der berechtigte Mangelverdacht reicht aus, um dem Kläger die Nachbesserung unzumutbar zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 09.03.2011, VIII ZR 266/09).
  • OLG Hamburg, 29.10.2009 - 6 U 253/08

    Werkvertrag: Inhaltskontrolle einer Klausel über ein einseitiges

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16
    Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach den Umständen des konkreten Vertrags, wobei die Interessen beider Vertragsparteien zu berücksichtigen sind sowie nach der Art der zu erbringenden Leistung und der Verkehrsanschauung (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 29.10.2009, 6 U 253/08).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

    Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Daher ist eine Abschalteinrichtung, die eine solche Abbildung verhindert und dadurch für den Alltagsbetrieb ein Maß an Abgasreinigung vortäuscht, dass tatsächlich nicht erreicht wird, ein Sachmangel (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 12. Mai 2016, 25 O 6/16 - juris; LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juni 2017, 20 O 425/16, jeweils zum " VW-Abgasskandal ").
  • LG Stuttgart, 08.01.2019 - 7 O 265/18

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. "Abgasskandals" betroffenen PKW

    Daher ist eine Abschalteinrichtung, die eine solche Abbildung verhindert und dadurch für den Alltagsbetrieb ein Maß an Abgasreinigung vortäuscht, dass tatsächlich nicht erreicht wird, ein Sachmangel (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 12. Mai 2016, 25 O 6/16 - juris; LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juni 2017, 20 O 425/16 jeweils zum " VW-Abgasskandal ").
  • LG Mönchengladbach, 27.06.2019 - 1 O 248/18

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; Thermofenster

    Daher ist eine Abschalteinrichtung, die eine solche Abbildung verhindert und dadurch für den Alltagsbetrieb ein Maß an Abgasreinigung vortäuscht, das tatsächlich nicht erreicht wird, ein Sachmangel (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 12. Mai 2016, 25 O 6/16 - juris; LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juni 2017, 20 O 425/16, jeweils zum "VW-Abgasskandal").
  • LG Siegen, 14.11.2017 - 1 O 118/17

    Manipulierte Software; Software-Update; Unzumutbarkeit der Nachbesserung;

    Wären bereits derartige Angaben des Herstellers maßgeblich, könnte dieser durch seine Preisangaben darüber bestimmen, ob von ihm verursachte Mängel erheblich oder unerheblich sind (LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017 - 20 O 425/16 -, juris).
  • LG Essen, 28.08.2017 - 4 O 114/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw wegen manipulierter Abgaswerte

    Anderenfalls wäre die Überprüfung und Angabe von Stickoxidwerten, wenn auch nur unter Laborbedingungen, Makulatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, Az. 28 W 14/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, Az. 7 W 96/16; LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 2 O 215/16; LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16).

    Die Nachbesserung war dem Kläger schon deshalb unzumutbar, weil er die begründete Befürchtung hegen durfte, dass das beabsichtigte Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16, Az.; LG Koblenz, Urteil vom 30.06.2017, Az. 15 O 205/16).

    Vielmehr wurden derartige Befürchtungen auch von Fachleuten mehrfach öffentlich geäußert und beruhten auf der naheliegenden Überlegung, warum der Hersteller nicht schon bei der Entwicklung der Motoren zur Erstellung einer entsprechenden Software in der Lage gewesen sei bzw. warum der Hersteller nicht schon viel früher, nämlich schon weit vor Bekanntwerden des Abgasskandals, die Entwicklung der in Aussicht gestellten Software unternommen habe (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16; LG Arnsberg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 2 O 215/16).

    Seine Interessen sind im Rahmen des § 440 S. 1 Var. 3 BGB vielmehr schon hinreichend beeinträchtigt, wenn aus Sicht eines verständigen Kunden konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit anderer Mängel bestehen (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16).

  • LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16

    Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers

    Der Mangelverdacht ergibt sich vorliegend aus plausiblen Überlegungen, die auf tatsächlichen Annahmen beruhen und die die Beklagte jedenfalls zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht widerlegt hat (LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juni 2017 - 20 O 425/16 -, Rn. 70, juris).
  • LG Schweinfurt, 10.08.2020 - 23 O 802/19

    Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen bezüglich eines vom Abgasskandal

    Das erfordert ebenfalls ein gewisses Vertrauen in deren Zuverlässigkeit, das durch die heimliche Installation der zu beseitigenden Abschaltvorrichtung nachhaltig gestört ist (siehe LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16, BeckRS 2017, 114797).

    Ebenso wenig wurden die Beweggründe für die von der Beklagten installierte Abschaltlogik offenbart, welche den Kläger in die Lage versetzen würden, zu beurteilen, welche Folgen die Beseitigung der Umschaltlogik für den Seat Exeo haben würde (siehe dazu LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16, BeckRS 2017, 114797).

  • LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 1727/16

    Weitere Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal abgewiesen

    aa) Allein die Tatsache, dass das Fahrzeug infolge der gegenüber dem Betrieb auf dem Rollenprüfstand geringeren Abgasrückführung im realen Fahrbetrieb mehr Schadstoffe (insbesondere Stickoxyde) ausstößt begründet noch keinen Mangel (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16, Rdnr.33).
  • LG Dresden, 21.11.2017 - 7 O 2359/16

    Weitere Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal abgewiesen

    aa) Allein die Tatsache, dass das Fahrzeug infolge der gegenüber dem Betrieb auf dem Rollenprüfstand geringeren Abgasrückführung im realen Fahrbetrieb mehr Schadstoffe (insbesondere Stickoxyde) ausstößt begründet noch keinen Mangel (so auch LG Stuttgart, Urteil vom 30.06.2017, Az. 20 O 425/16, Rdnr.33).
  • LG Aachen, 05.10.2017 - 12 O 201/16

    Zahlungsanspruch eines Käufers auf einen Minderungsbetrag bei Mangelhaftigkeit

    Die Einrichtung bzw. Installation einer Software, welche die korrekte Messung von Emissionswerten verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen ausgibt, als sie im Fahrbetrieb entstehen, stellt nach Ansicht der Kammer eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar (vgl. OLG München, Beschl. v. 23.03.2017, Az. 3 U 4316/16; OLG Hamm, Beschl. v. 21.06.2016, Az. I-28 W 14/16; LG Stuttgart, Urt. v. 30.6.2017, Az. 20 O 425/16; LG Bayreuth, Urt. v. 12.05.2017, Az. 23 O 348/16; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, Az. 2 O 83/16; i.E. auch OLG Celle, Beschl. v. 30.06.2016, Az. 7 W 26/16).
  • LG Aachen, 13.06.2019 - 12 O 344/18
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