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   LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16   

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https://dejure.org/2016,32239
LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16 (https://dejure.org/2016,32239)
LG Köln, Entscheidung vom 22.06.2016 - 20 O 62/16 (https://dejure.org/2016,32239)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 20 O 62/16 (https://dejure.org/2016,32239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckungsschutz für vorgerichtliche Anwaltskosten und eine beabsichtigte Klage gegen die Volkswagen AG wegen des sog. "VW-Abgasskandals"; Bindungswirkung des Schreibens eines Versicherers als sog. Stichentscheidung oder Stellungnahme

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16
    Der BGH hat im Zusammenhang mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen eines Vorstandsmitglieds festgestellt, dass eine Haftung auch die AG trifft, die als juristische Person für die von ihrem Vorstand als verfassungsmäßig berufenem Vertreter durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen begangenen sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigungen (§ 826 BGB) und vorsätzlichen Verstöße gegen ein Schutzgesetz (§ 823 II BGB, § 400 AktG) analog § 31 BGB einzustehen hat (BGH NJW 2005, 2450).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16
    Nach inzwischen st. Rspr. des BGH (VersR 1987, 1186; 2003, 454, 455) bemisst sich die Aussicht auf Erfolg nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen, d.h. analog zur Prüfung, ob Prozesskostenhilfe zu gewähren ist (vgl. Prölss/Martin/ Armbrüster ARB 2010 § 1 Rn. 8, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1996 - 12 U 140/95
    Auszug aus LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Anwalt darlegt, dass die Rechtsverfolgung des Versicherungsnehmers - entgegen der Auffassung der Versicherung - aussichtsreich ist und aus dem Schreiben deutlich erkennbar wird, dass er dies mit bindender Wirkung tun möchte (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 26).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16
    Die Annahme [...] des bedingten Vorsatzes setzt voraus, dass der Handelnde die relevanten Umstände jedenfalls für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat" (Urteil vom 20.11.2012 - VI ZR 268/11, NJW-RR 2013, 550, Rn. 32).
  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16
    Erforderlich sind die Leistungen nur, wenn sie sich auf eine objektiv notwendige Interessenwahrnehmung beziehen (BGH VersR 2005, 936, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16
    Nach inzwischen st. Rspr. des BGH (VersR 1987, 1186; 2003, 454, 455) bemisst sich die Aussicht auf Erfolg nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen, d.h. analog zur Prüfung, ob Prozesskostenhilfe zu gewähren ist (vgl. Prölss/Martin/ Armbrüster ARB 2010 § 1 Rn. 8, beck-online).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16
    Dabei braucht der Täter nicht im einzelnen zu wissen, welche oder wie viele Personen durch sein Verhalten geschädigt werden; vielmehr reicht aus, dass er die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden irgendwelcher anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 -, BGHZ 160, 149-159, Rn. 47 - zur Haftung nach § 826 BGB wegen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15

    Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht:

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16
    Diese Möglichkeit wird sowohl im Gutachten des Wissenschaftliches Dienstes des Bundestages vom 15.10.2015 angesprochen ("Manipulation von Emissionskontrollsystemen durch Autohersteller - Mögliche zivil- und strafrechtliche Implikationen", abrufbar online) als auch in aktuellen Aufsätzen ( Steenbuck , Die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit überhöhten Abgaswerten MDR 2016, 185; Revilla, Der X-Abgasskandal und seine rechtlichen Folgen für den Käufer, ZfS 2016, 10; Altmeppen , Haftung für Delikte "aus dem Unternehmen", dargestellt am Fall 'Dieselgate'", ZIP 2016, 97).
  • LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16

    Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers

    Unter einer gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltensweise versteht man eine Handlung, die nach Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, 20 O 62/16, Rn. 21 nach juris Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 826 Rn. 4).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 157/16

    Dieselskandal: Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherer bei

    Es besteht jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Fahrzeuge mit der manipulierten Software an Marktwert einbüßen und nur zu (ggf. wesentlich) geringeren Preisen verkäuflich sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht betroffen sind (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 20 O 62/16).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 113/16

    Deckungsschutz durch Übernahme der Kosten der gerichtlichen Rechtsverfolgung im

    Es besteht jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Fahrzeuge mit der manipulierten Software an Marktwert einbüßen und nur zu (ggf. wesentlich) geringeren Preisen verkäuflich sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht betroffen sind (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 20 O 62/16).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 142/16
    Es besteht jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Fahrzeuge mit der manipulierten Software an Marktwert einbüßen und nur zu (ggf. wesentlich) geringeren Preisen verkäuflich sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht betroffen sind (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 20 O 62/16).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16

    Rechtsschutzdeckung bei hinreichenden Erfolgsaussichten in Dieselskandal-Fällen

    Es besteht jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Fahrzeuge mit der manipulierten Software an Marktwert einbüßen und nur zu (ggf. wesentlich) geringeren Preisen verkäuflich sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht betroffen sind (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 20 O 62/16).
  • LG Mönchengladbach, 30.11.2018 - 11 O 330/17

    Abgasskandal: Volkswagen - Hersteller - Delikt

    Unter einer gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltensweise versteht man eine Handlung, die nach Inhalt und Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vergleiche LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az. 20 0 62/16, Rn. 21, zitiert nach juris; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 826 Rn. 4).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2017 - 9 O 79/17

    Gewährung von Deckungsschutz aufgrund Rechtsschutzversicherungsvertrags für die

    Es besteht jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Fahrzeuge mit der manipulierten Software an Marktwert einbüßen und nur zu (ggf. wesentlich) geringeren Preisen verkäuflich sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht betroffen sind (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 20 O 62/16).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2017 - 9 O 69/17
    Es besteht jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Fahrzeuge mit der manipulierten Software an Marktwert einbüßen und nur zu (ggf. wesentlich) geringeren Preisen verkäuflich sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht betroffen sind (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 20 O 62/16).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2017 - 9 O 78/17
    Es besteht jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Fahrzeuge mit der manipulierten Software an Marktwert einbüßen und nur zu (ggf. wesentlich) geringeren Preisen verkäuflich sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht betroffen sind (LG Köln, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 20 O 62/16).
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