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   LG Düsseldorf, 15.10.2004 - 20 S 109/04   

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https://dejure.org/2004,17863
LG Düsseldorf, 15.10.2004 - 20 S 109/04 (https://dejure.org/2004,17863)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2004 - 20 S 109/04 (https://dejure.org/2004,17863)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 20 S 109/04 (https://dejure.org/2004,17863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Unwirksame Bedingungen in Kfz-Garantie - "1 Plus Z 100"

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Gewährleistungsbedingungen im Rahmen eines Garantievertrags; Unangemessenheit von Formularklauseln; Obliegenheitspflichten eines Garantienehmers; Abrechnung auf Gutachten- bzw. Kostenvoranschlagsbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Garantieversicherung - Vertragliche Leistungsausschlüsse unwirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.10.2004 - 20 S 109/04
    Insoweit liegt keine der Inhaltskontrolle entzogene Leistungsabrede, sondern eine bloße Nebenabrede vor (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1013, 1014).

    Wenn sich aber ein Verstoß des Kunden gegen seine Obliegenheiten nicht schadensursächlich ausgewirkt haben kann, darf dies nicht zum Anspruchsverlust führen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1013, 1014).

    Hiervon weicht die o.g. Regelung ab, ohne dass ein ausreichender sachlicher Grund dafür ersichtlich ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1013, 1015).

  • LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10

    Die Formulierung "Achtung: Ohne gültige Inspektion keine gültige Garantie!" kann

    Eine Formularklausel ist unter anderem dann unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Verwender mit ihr missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff., zitiert Juris Rdnr. 13; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff., zitiert Juris Rdnr. 48; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f., zitiert Juris Rdnr. 12; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 6 jeweils m.w.N.).

    Es ist daher auch anerkannt, dass Klauseln gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind, welche die Verwender von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellen, ob der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist oder nicht, weil ein Obliegenheitsverstoß dann nicht zum Anspruchsverlust führen kann, wenn er sich nicht schadensursächlich ausgewirkt hat (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff.; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff.; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f.).

  • LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08

    Gebrauchtwagengarantievertrag - Kostenerstattungsanspruch

    Diese Klausel ist jedoch ebenfalls nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam, weil sie auch so verstanden werden kann, dass diese Einschränkung nur für isolierte Schäden an den vorgenannten Betriebs- und Hilfsstoffen gelten soll, nicht aber in solchen Fällen, in denen - wie hier - ein ganzes Aggregat auszutauschen ist und in Zusammenhang damit auch diese Teile ersetzt bzw. eingefüllt werden müssen (vgl. LG Düsseldorf DAR 2005, 688, 689).
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