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   LG Bielefeld, 18.01.2005 - 20 S 137/04   

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https://dejure.org/2005,19401
LG Bielefeld, 18.01.2005 - 20 S 137/04 (https://dejure.org/2005,19401)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 18.01.2005 - 20 S 137/04 (https://dejure.org/2005,19401)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 20 S 137/04 (https://dejure.org/2005,19401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen des zivilprozessualen Feststellungsinteresses bzgl. der Feststellung der Unwirksamkeit eines verhängten Platzverbots und Hausverbots für eine Golfanlage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Platz- und Hausverbot auf Golfanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.01.2005 - 20 S 137/04
    Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, gestattet damit allen Kunden generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall den Zutritt zu den Geschäftsräumen (BGH NJW 1994, 188).

    Auch wenn darin kein Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts zu sehen ist, der Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, Kunden, die den Betriebsablauf stören, von der Zugangsbefugnis auszuschließen oder die Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen (BGH NJW 1994, 188, 189), darf er sein Hausrecht nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung andererseits nicht willkürlich ausüben, da ihm sonst der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874).

  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.01.2005 - 20 S 137/04
    So darf etwa der Betreiber einer Spielhalle einzelnen Personen ein Hausverbot erteilen, ohne dieses begründen zu müssen, da ein Begründungszwang dazu führen könnte, dass der Betreiber Umstände mitteilen müsste, deren Offenbarung geeignet wäre, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder den geordneten Spielbetrieb zu beeinträchtigen (BGH NJW 1996, 248; ZIP 1994, 1274, 1275).
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 137/93

    Kontrahierungszwang von Spielbanken

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.01.2005 - 20 S 137/04
    So darf etwa der Betreiber einer Spielhalle einzelnen Personen ein Hausverbot erteilen, ohne dieses begründen zu müssen, da ein Begründungszwang dazu führen könnte, dass der Betreiber Umstände mitteilen müsste, deren Offenbarung geeignet wäre, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder den geordneten Spielbetrieb zu beeinträchtigen (BGH NJW 1996, 248; ZIP 1994, 1274, 1275).
  • LG Bonn, 16.11.1999 - 10 O 457/99

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.01.2005 - 20 S 137/04
    Auch wenn darin kein Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts zu sehen ist, der Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, Kunden, die den Betriebsablauf stören, von der Zugangsbefugnis auszuschließen oder die Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen (BGH NJW 1994, 188, 189), darf er sein Hausrecht nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung andererseits nicht willkürlich ausüben, da ihm sonst der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874).
  • LG Köln, 28.11.2018 - 4 O 457/16

    Uneingeschränkte Gewährung von Zutritt zu den den Vereinsmitgliedern zugänglichen

    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos, sondern unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Schranken (LG Duisburg, Urteil vom 22.07.2005, 7 S 63/05; LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04; LG Köln, Urteil vom 11.02.2009, 4 O 312/08).
  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos, sondern unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Schranken (LG Duisburg a.a.O; LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04, Rn. 13, zit. nach juris).

    Ein Verein, der Veranstaltungen abhält, die ersichtlich nicht nur Mitgliedern oder einem engen Personenkreis anderer, ihnen Gleichzustellenden zugänglich sind, sondern dem allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet werden, handelt entsprechend treuwidrig, wenn er Einzelne willkürlich von der Zutrittsmöglichkeit ausschließt (LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04, Rn. 14, zit. nach juris).

    Wollte sich ein Geschäftsinhaber eine individuelle Zugangskontrolle vorbehalten, müsste er im Eingangsbereich deutlich - z. B. durch den Einsatz eines Türstehers - darauf hinweisen (Christensen a.a.O.; LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04, Rn. 14, zit. nach juris).

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