Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 02.07.2010

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 11.03.2011 - 20 S 24/10   

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https://dejure.org/2011,17622
LG Düsseldorf, 11.03.2011 - 20 S 24/10 (https://dejure.org/2011,17622)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2011 - 20 S 24/10 (https://dejure.org/2011,17622)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2011 - 20 S 24/10 (https://dejure.org/2011,17622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Konkurrenzverhältnis in der gerichtlichen Anwendung der Schwacke-Liste gegenüber der Fraunhofer-Liste im Falle einer Preisberechnung für die Anmietung von Fahrzeugen; Angemessenheit eines pauschalen Aufschlags i.H.v. 20 Prozent auf den Normaltarif für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 287 Abs. 1
    Grundsätze zum Konkurrenzverhältnis in der gerichtlichen Anwendung der Schwacke-Liste gegenüber der Fraunhofer-Liste im Falle einer Preisberechnung für die Anmietung von Fahrzeugen; Angemessenheit eines pauschalen Aufschlags i.H.v. 20 Prozent auf den Normaltarif für ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2011 - 20 S 24/10
    Es ist jedoch anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az: VI ZR 307/07, abgedruckt in NJW 2009, 58 ff.; OLG Köln, Urteil vom 3.3.2009, Az: 24 U 6/08, abgedruckt in NZV 2009, 447 f.), dass in geeigneten Fällen zur Schadensschätzung Listen oder Tabellen herangezogen werden können.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2011 - 20 S 24/10
    Es ist jedoch anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az: VI ZR 307/07, abgedruckt in NJW 2009, 58 ff.; OLG Köln, Urteil vom 3.3.2009, Az: 24 U 6/08, abgedruckt in NZV 2009, 447 f.), dass in geeigneten Fällen zur Schadensschätzung Listen oder Tabellen herangezogen werden können.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2011 - 20 S 24/10
    Liegt sonach eine gleichwertige Fahrzeuganmietung vor, so berücksichtigt die Kammer die dadurch ersparten Eigenaufwendungen des Zedenten gemäß § 287 ZPO in Anlehnung an das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 03.11.1997, 1 U 104/96, VersR 1998, 1523 ff.) mit einem Pauschalbetrag von 5 % der Mietwagenkosten.
  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2011 - 20 S 24/10
    Es ist jedoch anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az: VI ZR 307/07, abgedruckt in NJW 2009, 58 ff.; OLG Köln, Urteil vom 3.3.2009, Az: 24 U 6/08, abgedruckt in NZV 2009, 447 f.), dass in geeigneten Fällen zur Schadensschätzung Listen oder Tabellen herangezogen werden können.
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 02.07.2010 - 20 S 24/10   

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https://dejure.org/2010,78998
LG Düsseldorf, 02.07.2010 - 20 S 24/10 (https://dejure.org/2010,78998)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2010 - 20 S 24/10 (https://dejure.org/2010,78998)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 20 S 24/10 (https://dejure.org/2010,78998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Düsseldorf, 04.07.2014 - 20 S 113/13

    Erstattung von Mietwagenkosten gegenüber dem Geschädigten nach einem

    In Betracht kommt insoweit auch ein pauschaler Zuschlag auf den Ersatztarif (BGH NJW 2013, 1870, 1871; LG Düsseldorf, Urt. vom 02.07.2010, Az. 20 S 24/10).

    Zur Abgeltung des Mehraufwands ist ein pauschaler Aufschlag in Höhe von 20 % aus Sicht der Kammer nicht zu beanstanden (vgl. LG Düsseldorf, Urt. vom 02.07.2010, Az. 20 S 24/10).

  • LG Düsseldorf, 14.07.2011 - 21 S 418/10

    Es ist zwischen Übernahme einer eigenen oder einer Rechtsangelegenheit

    Der von der Beklagten in erster Instanz angegriffene pauschale Aufschlag von 20 % als unfallbedingter Mehraufwand ist ein ersatzfähiger Schadensposten (so auch Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2010, Az.: 20 S 24/10).
  • AG Düsseldorf, 06.01.2012 - 48 C 11698/10

    Schätzung der Höhe der i.R.v. § 249 Abs. 2 BGB zu erstattenden erforderlichen

    Der von den Beklagten angegriffene pauschale Aufschlag von 20 % als unfallbedingter Mehraufwand ist ein ersatzfähiger Schadensposten (so auch Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2010, Az.: 20 S 24/10).
  • AG Langenfeld, 11.02.2011 - 31 C 89/10

    Grundlage für die Schätzung von Mietwagenkosten nach dem Unfallersatztarif

    Dieser ist auf den Normaltarif zur Abgeltung der besonderen Risiken und Kosten, die das Unfallersatzgeschäft im Vergleich zu einer normalen Autovermietung kennzeichnen, gerechtfertigt (vgl. dazu auch Urteil des LG Düsseldorf vom 02.07.2010, Az.: 20 S 24/10).
  • AG Neuss, 15.11.2011 - 78 C 2326/11

    Abtretung des Ersatzanspruchs hinsichtlich der Mietwagenkosten durch

    Dieser ist auf den Normaltarif zur Abgeltung der besonderen Risiken und Kosten, die das Unfallersatzgeschäft im Vergleich zu einer normalen Autovermietung kennzeichnen, gerechtfertigt (vgl. dazu auch Urteil des LG Düsseldorf vom 02.07.2010, Az.: 20 S 24/10).
  • LG Düsseldorf, 09.06.2010 - 21 S 334/10

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - Aufschlag Schwackeliste

    Der von der Beklagten in erster Instanz angegriffene pauschale Aufschlag von 20 % als unfallbedingter Mehraufwand ist ein ersatzfähiger Schadensposten (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2010, Az.: 20 S 24/10).
  • AG Rheine, 17.06.2011 - 14 C 57/10
    Insoweit kann sich die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Berechtigung eines Preisaufschlages im Rahmen des § 287 ZPO darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte im Allgemeinen einen Aufschlag rechtfertigen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt, wenn dafür hinreichend konkrete Tatsachen vor!iegen(BGH v. 19.01.2010, AZ VI ZR 112/09; BGH v. 09.03.2010, AZ VI ZR 6/09 - in Bezug auf die Höhe - LG Düsseldorf v. 02.07.2010, AZ 20 S 24/10).
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