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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2017 - L 20 SO 101/17   

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https://dejure.org/2017,70719
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2017 - L 20 SO 101/17 (https://dejure.org/2017,70719)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.07.2017 - L 20 SO 101/17 (https://dejure.org/2017,70719)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - L 20 SO 101/17 (https://dejure.org/2017,70719)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Mit einem unterdessen am 8. September 2017 beim SG Potsdam angebrachten Antrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Leistungen im Wege der einstweiligen Anordnung blieb die Klägerin erfolglos (Beschluss des SG Potsdam vom 28. November 2017 - S 20 SO 101/17 ER -, Beschlüsse des Landessozialgerichts [LSG] Berlin-Brandenburg vom 6. Februar 2018 - L 23 SO 269/17 B ER / L 23 SO 270/17 B ER PKH - und vom 2. März 2018 - L 23 SO 40/18 B ER RG).

    Die Gerichtsakten des vorliegenden Rechtsstreits, der Rechtsstreite SG Potsdam S 20 SO 94/17, S 20 SO 101/17 ER (LSG Berlin-Brandenburg L 23 SO 269/17 B ER / L 23 SO 40/18 B ER RG) und S 20 SO 100/18 ER (LSG Berlin-Brandenburg L 15 SO 220/18 B ER / L 15 SO 221/18 B ER PKH) sowie die Verwaltungsakte des Beklagten waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 42/17 BH

    Bestimmung der abstrakten Angemessenheitsgrenze von Unterkunftskosten

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 2017 - L 20 SO 101/17 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  • BSG, 08.04.2019 - B 8 SO 44/17 BH

    Nach Erlass eines Widerspruchsbescheids ergangene Bescheide für Folgezeiträume

    Zugleich bewilligte sie - ausdrücklich beschränkt auf November 2014 - Leistungen nach dem 3. Kapitel (Bescheid vom 9.3.2015; Widerspruchsbescheid vom 22.6.2016; Urteile des Sozialgerichts [SG] Gelsenkirchen vom 12.01.2017 - S 2 SO 22/16 - und des Landessozialgerichts [LSG] Nordrhein-Westfalen vom 31.7.2017 - L 20 SO 101/17; Beschluss des Senats vom 8.4.2019 - B 8 SO 42/17 BH).
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