Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 25.11.2005 - 20 Sa 112/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kurzarbeit
- Justiz Baden-Württemberg
Kurzarbeit
- Judicialis
Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung und Bestimmtheitsgrundsatz, Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Anordnung von Mehrarbeit, Überstunden oder Kurzarbeit
- RA Kotz
Arbeitnehmerverpflichtung zur Leistung von Kurzarbeit im Arbeitsvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame Anordnung von Kurzarbeit aufgrund einer Dienstvereinbarung bei entsprechender Offenheit des Arbeitvertrages - unbestimmte Ermächtigung zu Kurzarbeit in Änderungs- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag - Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung von ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Anordnung von Kurzarbeit; Regelung über Kurzarbeit in einem Tarifvertrag oder einer Dienstvereinbarung; Individualrechtlich in Abweichung vom Tarifvertrag vereinbarte feste Arbeitszeit; Auslegung einer Tarifvereinbarung; Normative Wirkung einer ...
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 21.10.2004 - 9 Ca 745/03
- LAG Baden-Württemberg, 25.11.2005 - 20 Sa 112/04
- BAG, 10.10.2006 - 1 AZR 811/05
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 10.10.2006 - 1 AZR 811/05
Mitbestimmung des Personalrats bei Kurzarbeit
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. November 2005 - 20 Sa 112/04 - aufgehoben. - LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
Kurzarbeit; Annahmeverzug
Die Betriebsvereinbarung muss den Beginn und die Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festlegen ( LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 - rechtskräftig [die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden]; ebenso: LAG Baden-Württemberg 25.11.2005 - 20 Sa 112/04 - Hess. LAG 14.03.1997 NZA-RR 1997, 479; ArbG Hagen 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12 - m. zust. Anmerkung Kothe/Paschke jurisPR-ArbR 25/2013 Anm. 4; Fitting, BetrVG, 27.Aufl.2014, § 87 BetrVG Rn. 158; GK-Wiese, BetrVG, 10.Aufl. 2014, § 87 BetrVG Rn. 363 - a.A.: Thür. - LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit
Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .
(…Fitting u.a., a.a.O., § 77 Rz. 21; in diesem Sinne auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2005, - 20 Sa 112/04, a.a.O.; Hessisches Landesarbeitsgericht…, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, a.a.O.) Die Vereinbarung von Kurzarbeit kann daher wirksam nur schriftlich und nur unter Festlegung der für die einzelnen Arbeitnehmer geltenden Bedingungen hinsichtlich Dauer und Inhalt der Kurzarbeit vereinbart werden.
- ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit; …
Nach aktueller Rechtsprechung des LAG Hamm (v. 01.08.2012 - 5 Sa 27/12, juris) ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (LAG Baden-Württemberg v. 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, juris; Sächsisches LAG v. 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches LAG v. 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, juris; ArbG Herford v. 26.02.2010 - 1 Ca 241/09, juris).(…Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 77 Rz. 21; in diesem Sinne auch LAG Baden-Württemberg v. 20.11.2005, - 20 Sa 112/04, juris; Hessisches LAG v. 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit
Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilungen sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04; Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 20.09.2002, NZA-RR 2003, 422; Sächsisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 31.07.2002, NZA-RR 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 14.03.1997, NZA-RR 1997, 478).