Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Keine übertarifliche Zulage für angestellte Lehrer für Fachpraxis in Berlin
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gleichbehandlung bei der Gewährung übertariflicher Zulagen für Lehrer im Landesdienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung bei der Gewährung übertariflicher Zulagen für Lehrer im Landesdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Keine übertarifliche Zulage für angestellten Lehrer für Fachpraxis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die übertarifliche Zulage für angestellte Lehrer in Berlin
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Keine übertarifliche Zulage für angestellten Lehrer für Fachpraxis
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Angestellte Fachpraxis- und Schullehrer dürfen unterschiedlich vergütet werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine übertarifliche Zulage für angestellten Lehrer für Fachpraxis
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Keine übertarifliche Zulage für angestellte Lehrer für Fachpraxis
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine übertarifliche Zulage für angestellten Lehrer für Fachpraxis
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Lehrer für Fachpraxis erhalten keine Zulagen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 02.11.2011 - 56 Ca 8733/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
- BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06
Bezugnahme auf Tarifvertrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
Unzulässig ist sowohl die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 26.09.2007 - 5 AZR 808/06 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 14. Juni 2006 - 5 AZR 584/05 - AP N. 200 zu BGB § 242 Gleichbehandlung).Eine Differenzierung erweist sich dann als sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also bei einer am Gleichheitsgedanken orientierten Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (BAG 26.09.2007 - 5 AZR 808/06 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag unter Hinweis auf.
Im Bereich der Vergütung gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nur eingeschränkt, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit für individuell vereinbarte Löhne und Gehälter Vorrang hat (BAG 26.09.2007 - 5 AZR 808/06 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20, zu II 2 b der Gründe) .
Von einer solchen Regelung darf der Arbeitgeber Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (BAG 26.09.2007 - 5 AZR 808/06 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 21. März 2002 - 6 AZR 144/01 - EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 88).
Es ist zunächst der Zweck der in Betracht kommenden Maßnahme zu ermitteln und danach zu beurteilen, ob der von der begünstigenden Maßnahme ausgeschlossene Personenkreis berechtigterweise außerhalb der allgemeinen Zweckrichtung steht (BAG 26.09.2007 - 5 AZR 808/06 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
- BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00
Zulage - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
Dabei ist es grundsätzlich zulässig eine unterschiedliche Vergütungshöhe bei vergleichbaren Tätigkeiten von einer besonderen Arbeitsmarktsituation abhängig zu machen (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP Nr. 17 zu § 33 a BAT). - BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
Im Bereich der Vergütung gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nur eingeschränkt, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit für individuell vereinbarte Löhne und Gehälter Vorrang hat (BAG 26.09.2007 - 5 AZR 808/06 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20, zu II 2 b der Gründe) .
- BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
Von einer solchen Regelung darf der Arbeitgeber Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (BAG 26.09.2007 - 5 AZR 808/06 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 21. März 2002 - 6 AZR 144/01 - EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 88). - BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 584/05
Gleichbehandlung - Einigungsstellenspruch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
Unzulässig ist sowohl die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 26.09.2007 - 5 AZR 808/06 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 14. Juni 2006 - 5 AZR 584/05 - AP N. 200 zu BGB § 242 Gleichbehandlung). - BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf dem Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - EZA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6). - BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10
Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht ein, da die Feststellungsklage eine sachgemäße einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - AP Nr. 27 zu § 1 BetrAVG). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 20 Sa 2514/11
BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58) .
- BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13
Übertarifliche Vergütung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2013 - 20 Sa 2514/11 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 8 Sa 84/15
Gleichbehandlungsgrundsatz - übertarifliche Zulage - Polizeischule
Dies hat das Arbeitsgericht unter zutreffender Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch und der Feststellung der Zweckbestimmung des Senatsbeschlusses vom 17. Februar 2009 in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 27. Februar 2013 - 20 Sa 2514/11) und der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - zitiert nach juris) für den Fall eines Lehrers für Fachpraxis erkannt, dass der Kläger als Lehrkraft an der Landesp.