Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 612 Abs 1 BGB, § 1 TVG, § 253 Abs 1 Nr 2 ZPO
Abholung von Dienstkleidung als Arbeitszeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 612 BGB
- IWW
BGB § 612 TV-N Berlin § 9
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abholung von Dienstkleidung als Arbeitszeit
- rabüro.de
Zu den Anforderung an die Leistungsklage eines Arbeitnehmers wegen Zeitgutschriften auf ein Arbeitszeitkonto
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abholung von Dienstkleidung als Arbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.11.2011 - 59 Ca 7093/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
- BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Diese ist nicht Teil der "versprochenen Dienste" und stellt nicht die vergütungspflichtige Hauptleistungspflicht des Klägers nach § 611 BGB dar (vgl. BAG 11.10.2012 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45-54).§ 612 Abs. 1 BGB dient dabei sowohl der Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Dienstleistungen sowie auch der Frage, ob eine grundsätzlich vergütungspflichtige Dienstleistung von einer für die Hauptleistung vereinbarten Vergütung bereits miterfasst ist (vgl. BAG 11.10.2012 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45-54).
Die Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (vgl. BAG 11.10.2012 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45-54).
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10
Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Eine Leistungsklage mit der verlangt wird einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist nur dann hinreichend bestimmt i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem die begehrten Zeiten als Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und die vom Arbeitnehmer geforderte Leistungshandlung sich zumindest seinem Sachvortrag entnehmen lässt (wie BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - juris)(Rn.48).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist er dies lediglich dann, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10- BB 2012, 1920).
- BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03
Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Das Feststellungsinteresse fehlt, wenn die begehrte Feststellung zu einer abschließenden Klarstellung des Streits nicht geeignet ist (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - BAGE 109, 227).
- BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11
Überstunden - Vergütungserwartung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es nicht (BAG 27.06.2012 - 5 AZR 530/11 - juris) Eine objektive Vergütungserwartung für die Zeit, die der Kläger für das Abholen der Dienstkleidung benötigt, besteht vorliegend nicht. - BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
Bestimmtheit des Streitgegenstandes
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - AP ZPO § 253 Nr. 50), so dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann. - BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07
Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Bei einer Feststellungsklage sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 20). - BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07
Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Zwar hat das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt, dass sich eine Feststellungsklage auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken kann (sog. Elementenfeststellungsklage; vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - juris). - BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 461/99
Anwendbarkeit von Tarifverträgen - Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Bei einer stattgebenden Entscheidung ist dafür notwendig, dass keine Unklarheit über den Umfang der Rechtskraft besteht (BAG 23. Januar 2002 - 4 AZR 461/99 - juris). - BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Allerdings dürfte von einer besonderen Auffälligkeit bereits dann auszugehen sein, wenn der Arbeitnehmer im öffentlichen Raum ohne Weiteres als ein solcher der Arbeitgeberin identifizierbar ist (vgl. BAG vom 11. Januar 2009 - 1 ABR 54/08 - AP Nr. 125 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit). - BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 20 Sa 2616/11
Dabei reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - juris).
- BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12
Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2012 - 20 Sa 2616/11 - aufgehoben, soweit es über die Hilfsanträge und die Kosten entschieden hat.